Wer pflegebedürftig ist und noch keinem Pflegegrad zugeordnet ist, durchläuft eine Begutachtung durch den MDK. Welche Rolle das Pflegetagebuch dabei spielt, erfahren Sie hier.
Was ist ein Pflegetagebuch?
Mit Hilfe des Pflegetagebuchs wird einer der fünf Pflegegrade für eine Person ermittelt und somit auch festgelegt, welche Leistungen diese erhält.
Im Pflegetagebuch wird dokumentiert, wie selbständig die pflegebedürftige Person ist, also inwieweit sie in der Lage ist, ihren Alltag zu bewältigen. Es erleichtert dem prüfenden Gutachter die Arbeit und ermöglicht ein umfangreiches Bild der gesamten Pflegesituation.
Pflegetagebuch: Format, Inhalt und Aufbau
Ein Pflegetagebuch kann per Hand geschrieben oder am Computer erstellt werden. Es gibt keine festen Vorgaben. Entscheidend ist, dass aus den Aufzeichnungen der tägliche Pflegebedarf ersichtlich wird.
Der Übersichtlichkeit halber empfiehlt es sich, das Pflegetagebuch z. B. als (Excel-)Tabelle am Computer anzulegen. Schließlich verwendet der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) bzw. Medicproof bei privat Versicherten die Dokumentation für die eigene Begutachtung. Diese wird anhand von sechs Modulen durchgeführt, in die auch das Pflegetagebuch unterteilt ist.
Pflegetagebuch: Sechs Module auf einen Blick
Im Pflegetagebuch wird, wie bei der späteren Begutachtung durch den MDK, jedes der sechs Moduls bewertet. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
-
Mobilität
-
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
-
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
-
Selbstversorgung
-
Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
-
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Wie werden die sechs Module des Pflegetagebuchs bewertet?
Bei jedem Modul werden unterschiedliche Bewertungskriterien angesetzt. Drei wesentliche kommen dabei vor: Selbständigkeit, Fähigkeit und Häufigkeit der Notwendigkeit der personellen Unterstützung.
1. Selbständigkeit
Es gibt vier Grade der Selbständigkeit. Als selbständig gilt, wer eine Handlung ohne personelle Hilfe selbständig durchführen kann. Überwiegend selbständig bedeutet, dass der Großteil der Aktivität selbständig durchgeführt werden kann. Hilfestellungen, wie das Zurechtlegen und Richten von Gegenständen oder Partielle, also teilweise, Beaufsichtigung und Kontrolle sind erlaubt.
Wer eine Aktivität nur zu einem geringen Teil selbständig erledigen kann, aber noch in der Lage ist, sich an dieser zu beteiligen, gilt als überwiegend unselbständig. Ständige Anleitung und/oder Motivation sind nötig. Ist der Pflegebedürftige nicht in der Lage eine Handlung auszuführen, auch nicht in Teilen, gilt dieser als unselbständig.
Das Kriterium Selbständigkeit wird zur Bewertung in Modul 1 “Mobilität” (siehe Beispiel weiter unten), Modul 4 “Selbstversorgung” und Modul 6 “Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte” herangezogen.
2. Fähigkeit
Es wird unterschieden nach
-
Fähigkeit vorhanden,
-
Fähigkeit größtenteils vorhanden,
-
Fähigkeit in geringem Maße vorhanden und
-
Fähigkeit nicht vorhanden.
Die Fähigkeit ist ausschlaggebend für die Bewertung von Modul 2 “Kognitive und kommunikative Fähigkeiten”.
3. Häufigkeit der Notwendigkeit der personellen Unterstützung
Es wird ermittelt, wie oft die pflegebedürftige Person durch Verhaltensweisen oder psychische Problemlagen auf Hilfe angewiesen ist. Dies kann
-
nie oder sehr selten,
-
selten (1-3 mal innerhalb von zwei Wochen),
-
häufig (2 – mehrmals wöchentlich) oder
-
täglich
der Fall sein. Die Häufigkeit ist entscheidendes Kriterium bei Modul 3 “Verhaltensweisen und psychische Problemlagen”.
Bewertung des Pflegetagebuchs am Beispiel von Modul 1
Bei Modul 1 “Mobilität” steht als Bewertungskriterium die Selbständigkeit im Mittelpunkt. Diese wird im Pflegetagebuch anhand verschiedener Bewegungsabläufe bewertet. Dies wird durch einen pflegenden Angehörigen oder durch eine andere mit der Pflege betrauten Person durchgeführt.
Pflegetagebuch 2019: Das Muster zum Download!
Pflegetagebücher können immer nach dem gleichen Muster erstellt werden. Besonders (Excel-)Tabellen oder andere Vorlagen sorgen für eine übersichtliche Darstellung und erleichtern so die Dokumentation – auch über mehrere Tage hinweg.
Der Online-Marktplatz Pflegix bietet ein kostenloses Pflegetagebuch 2019 zum Download, das Du nutzen kannst. Darin enthalten sind alle sechs Module enthalten mit ausreichend Platz für Anmerkungen.
Bei jedem Punkt sollten Anmerkungen gemacht werden, damit der Gutachter später nachvollziehen kann, wie eine Beurteilung zustande kam. Besondere Umstände, die die Pflege erschweren, müssen ebenfalls dokumentiert werden, damit der Pflegebedarf gut abgebildet ist. Dies können z. B. ein Körpergewicht von über 80 kg oder Lähmungen sein.
Pflegetagebuch ausfüllen: 3 Tipps
Beim Ausfüllen des Pflegetagebuchs sollte mit besonderer Sorgfalt vorgegangen werden, um ein möglichst realistisches Bild vom Bedarf des Pflegebedürftigen zu erhalten. Die folgenden Tipps helfen Dir dabei:
Tipp #1: Ehrlich bleiben
Damit der Pflegebedarf richtig ermittelt wird, sollten alle Angaben im Pflegetagebuch vollständig und ehrlich sein. Die Verfassung des Pflegebedürftigen und der Umfang der Pflege sollten nicht beschönigt werden. Wird die Lage zu positiv geschildert, besteht die Gefahr, dass die Einstufung in einen zu niedrigen Pflegegrad erfolgt und die Unterstützung in Form von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen nicht ausreicht.
Tipp #2: Pflegetagebuch regelmäßig vor Begutachtung führen
Damit ein umfassendes Bild der Pflegesituation abgebildet werden kann, empfiehlt es sich mindestens eine, besser noch zwei Wochen vor dem Begutachtungstermin regelmäßig ein Pflegetagebuch zu führen. Dies kann entweder die Pflegeperson oder der Pflegebedürftige selbst machen.
Tipp #3: Vollständige Angaben machen
Jeder Eintrag sollte mit Namen des Pflegebedürftigen und der Pflegeperson/ des Angehörigen, Unterschrift und Datum versehen sein, damit transparent ist, wann und wo Hilfe benötigt wurde und wer die Pflege ausgeführt hat. Durch regelmäßige Dokumentation ist es zudem möglich, eine Verschlechterung der Selbständigkeit und des Zustandes des Pflegebedürftigen zu erkennen.
Falls Personen mit einer Betreuungsvollmacht oder Patientenverfügung bevollmächtigt sind, sollte dies ebenfalls im Pflegetagebuch festgehalten werden, um einen vollständigen Überblick über die aktuelle Situation zu vermitteln.
Fazit: Das steckt hinter dem Pflegetagebuch
Das Pflegetagebuch ist ein wertvolles Hilfsmittel bei der Einschätzung der Pflegebedürftigkeit einer Person. Mit ihm wird die Selbständigkeit, Fähigkeiten und Häufigkeit der Notwendigkeit der personellen Hilfe systematisch erfasst und bewertet.
Die Aufteilung in einzelne Module zeigt genau auf, in welchen Bereichen Unterstützung benötigt wird und sorgt so dafür, dass eine angemessene Beurteilung erfolgen kann.
Der Gutachter, der über den Pflegegrad entscheidet, kann sich so ein umfassendes Bild über den Zustand des Pflegebedürftigen verschaffen und ist nicht nur auf die Momentaufnahme des Hausbesuches angewiesen. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die pflegebedürftige Person und ihre Pflegepersonen genau die Unterstützung in Form von Leistungen der Pflegekasse erhalten, die sie benötigen!