Die Nachtpflege bietet pflegenden Angehörigen Unterstützung bei der nächtlichen Betreuung des Pflegebedürftigen und ermöglicht so eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege zur optimalen Versorgung des Pflegebedürftigen!
Die Nachtpflege nach § 41 SGB XI
Die Nachtpflege nach § 41 SGB XI ist eine Form der teilstationären Pflege und dient als Ergänzung zur ambulant ausgeführten Tagespflege. Der Nachtpflegedienst kann von Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 in Anspruch genommen werden, die zu Hause ambulant betreut und versorgt werden.
Bei der Nachtpflege wird der Pflegebedürftige während der Nacht weiterhin gepflegt und, wenn nötig, medizinisch versorgt. Die Nachtpflege kann, im Gegensatz zur Verhinderungs– oder Kurzzeitpflege, auch über einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen werden.
Für wen empfiehlt sich die Nachtpflege?
Besonders Pflegebedürftige, die ambulant zu Hause versorgt werden und nachts eine besondere medizinische Versorgung oder Überwachung benötigen, profitieren von der Nachtpflege. Durch die Nachtpflege können sie weiterhin in ihrem vertrauten, häuslichen Umfeld leben und werden trotzdem optimal versorgt.
Dies trifft besonders auf Pflegebedürftige zu, die z.B. Intensivpflege- oder Palliativpatienten sind oder einer regelmäßigen Wundversorgung bzw. Verbandswechsel bedürfen.
Nachtpflege bei Demenz
Insbesondere bei Demenzerkrankungen bietet die Nachtpflege eine wertvolle Form der Unterstützung. Häufig sind an Demenz erkrankte Personen besonders während der Nacht aktiv, da ihr Tag-Nacht-Rhythmus gestört ist. Um eine ständige Beaufsichtigung und Betreuung aufrecht zu erhalten, hilft die Betreuung im Rahmen der Nachtpflege.
Die 2 Arten der Nachtpflege
Es gibt zwei Arten der Nachtpflege. Zum einen die Nachtpflege in einer Nachtpflegeeinrichtung, z.B. einem Pflegeheim, und zum anderen die Nachtpflege zu Hause.
1. Nachtpflege im Pflegeheim
Die Nachtpflege im Pflegeheim sieht eine teilstationäre Unterbringung der pflegebedürftigen Person über Nacht im Pflegeheim vor. Viele Pflegeheime haben einen Teil ihres Angebots auf diese Gruppe der Pflegebedürftigen ausgerichtet und betreuen und pflegen diese während der Nacht.
Dadurch, dass der Pflegebedürftige die Nacht außerhalb des Hauses verbringt, gewinnen auch die pflegenden Angehörigen Abstand und finden Zeit für die notwendige Erholung.
2. Nachtpflege zu Hause
Bei der Nachtpflege zu Hause verbringt ein Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes die Nacht in der Wohnung des Pflegebedürftigen. Der Pflegebedürftige erhält bei Bedarf Unterstützung z.B. bei der Begleitung zur Toilette oder dem Verbandswechsel. Die Betreuung kann stundenweise oder über die gesamte Nacht hinweg erfolgen.
Vorteile der Nachtpflege
Die Nachtpflege ermöglicht es, pflegebedürftigen Personen in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben und trotzdem nachts die benötigte Hilfe oder Aufsicht zu erhalten. Gleichzeitig entlastet sie pflegende Angehörige, da die Pflege von Pflegekräften ausgeführt wird, beispielsweise von Mitarbeitern eines Pflegeheims.
Kosten der Nachtpflege
Die Nachtpflege-Kosten unterscheiden sich je nach der gewählten Form der Nachtpflegedienstleistung. Sie sind also abhängig davon, ob die Nachtpflege zu Hause oder in einer stationären Pflegeeinrichtung ausgeführt wird.
Bei der Nachtpflege im Pflegeheim müssen Kosten für die medizinische bzw. pflegerische Versorgung, die Unterbringung und Verpflegung und, wenn gewünscht, für einen Fahrdienst zum Pflegeheim hin und zurück einkalkuliert werden. Außerdem fallen in der Regel anteilige Investitionskosten an, die der Instandhaltung der Räumlichkeiten und Einrichtung dienen.
Bei der Nachtpflege zu Hause, stellt der Pflegedienst eine Rechnung über die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, also die Zeit, in der der Pflegebedürftige in der Nacht professionell versorgt wurde. Je nach Pflegedienst und Intensität der Pflege, können diese Kosten unterschiedlich hoch ausfallen.
Nachtpflege: Wer kann sie beanspruchen?
Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss einer der Pflegegrade 2-5 vorliegen. Die Nachtpflege ist außerdem als Ergänzung der häuslichen Pflege gedacht und soll diese stärken.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Leistungen der Nachtpflege, können aber auf den Entlastungsbetrag zurückgreifen und erhalten so eine monatliche Kostenerstattung von bis zu 125 Euro.
Nachtpflege: Eine Leistung der Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten des Nachtpflegediensts. Zu den übernahmefähigen Kosten zählen die pflegebedingten Kosten, also die Kosten für Grund- und Krankenpflege, und die Aufwendungen im Rahmen der Betreuung.
Auch die Transportkosten, die durch den Fahrdienst von der Wohnung des Pflegebedürftigen zur Nachtpflegeeinrichtung und zurück entstehen, werden von der Pflegekasse übernommen. Diese Kosten werden zu den Pflegekosten gezählt.
Nicht gezahlt werden die Kosten des Nachtpflegediensts, die durch Unterbringung, Verpflegung oder Investitionskosten entstehen. Für diese muss die pflegebedürftige Person selber aufkommen.
Die Höhe der übernahmefähigen Kosten ist je nach Pflegegrad unterschiedlich und richtet sich nach den jeweiligen monatlichen Leistungen der Pflegeversicherung. In der folgenden Tabelle ist die monatliche Leistung im Rahmen der Nachtpflege für die verschiedenen Pflegegrade erfasst.
Pflegegrad | Monatliche Leistung in Euro |
---|---|
1 | – |
2 | 689 |
3 | 1.298 |
4 | 1.612 |
5 | 1.995 |
Stand: 2020 |
Falls die Kosten der Nachtpflege den monatlichen Leistungsbetrag übersteigen, muss der Pflegebedürftige die restlichen Kosten selber tragen. Unter Umständen kann der Entlastungsbetrag verwendet werden, um zusätzlich Kosten erstattet zu bekommen.
Pflegebedürftige können neben den Leistungen der Nachtpflege auch weitere Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, da die Nachtpflege nicht auf weitere Leistungen wie beispielsweise Pflegegeld angerechnet wird. So können z.B. Pflegegeld, ambulante Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen mit der Nachtpflege kombiniert werden!
Fazit: Die Nachtpflege als Entlastung pflegender Angehöriger!
Die Nachtpflege gehört zu den Leistungen der Pflegeversicherung und sorgt für die Entlastung pflegender Angehöriger. Besonders für Pflegebedürftige mit hohem Betreuungs- und Pflegebedarf während der Nacht, bietet die Nachtpflege wertvolle Unterstützung.
Die Nachtpflege kann entweder teilstationär in einem Pflegeheim oder zu Hause, durchgeführt durch einen ambulanten Pflegedienst, erfolgen. Abhängig davon sind auch die Kosten der Nachtpflege, die teilweise von der Pflegeversicherung übernommen werden.
Ein großer Vorteil ist, dass neben den Leistungen der Nachtpflege auch andere Leistungen, wie z.B. Pflegegeld bezogen werden können!
Die Nachtpflege ist somit eine wichtige Möglichkeit der Entlastung pflegender Angehöriger und sorgt für eine individuell angepasste Unterstützung Pflegebedürftiger.
Falls der Pflegebedarf noch nicht so hoch ist, dass Nachtpflege nötig ist oder Angehörige die nächtliche Betreuung übernehmen und dafür aber am Tag Unterstützung benötigen, kann auch zunächst versucht werden über Pflegix passende Unterstützung zu finden. Unsere Pflegix-Helfer bieten Entlastung bei typischen Aufgaben des Alltags und sorgen dafür, dass weiterhin ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden möglich ist!