Die Corona-Pandemie wird immer mehr zur Belastungsprobe für Familien. Mit dem erneuten Lockdown im neuen Jahr 2021 werden die andauernden Schul- und Kitaschließungen zur kaum zu bewältigenden Herausforderung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wenn zudem ein Familienmitglied in häuslicher Pflege versorgt wird, geraten viele Familien an ihre Grenzen. Wir haben die aktuellen und wichtigsten Unterstützungsmaßnahmen für Sie zusammengefasst.
Kinderzuschlag während Corona
Der Kinderzuschlag beträgt ab dem 1. Januar 2021 bis zu 205 Euro monatlich je Kind und deckt zusammen mit dem Kindergeld den Bedarf eines Kindes. Der Kinderzuschlag soll als zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern dienen und wird für jedes unverheiratete Kind bis zu 25 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt.
Wichtige Voraussetzungen zum Kinderzuschlag:
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Das Kind lebt mit den Eltern in einem Haushalt und Sie beziehen Kindergeld.
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Sie überschreiten die Einkommensgrenze nicht. Ihr Einkommen beträgt 900 Euro für Paare und 600 Euro für Alleinerziehende.
Weitere Fragen zum Kinderzuschlag beantwortet Ihnen Ihre Familienkasse vor Ort. Hier finden Sie eine Übersicht der Familienkassen.
Zusätzliche Kinderkrankentage
Wer als Elternteil während der Corona-Pandemie seine Kinder zu Hause betreut, dem stehen im Jahr 2021 bis zu 20 Kinderkrankentage pro Kind zur Verfügung. Neu ist dabei, dass für Eltern ein Anspruch besteht, sobald das Kind zu Hause betreut wird und nicht krankheitsbedingt zu Hause bleibt. Anspruch haben auch Eltern, die im Home-Office arbeiten.
Wichtige Voraussetzungen zu den Kinderkrankentagen:
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Kinder können nur dann zu Hause betreut werden, wenn Schulen, Kindertagesstätten oder Kindertagespflegen behördlich geschlossen sind oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt ist.
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Eltern und Kinder sind gesetzlich krankenversichert.
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Das Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet.
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Keine andere im Haushalt lebende Person kann das Kind beaufsichtigen.
Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel bis zu 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts der Eltern. Wird ein Kind krank, müssen Eltern bei der Krankenkasse ein ärztliches Attest vorlegen und bei Arbeitsausfall aufgrund von Kinderbetreuung wird eine Bescheinigung der Schule oder jeweiligen Einrichtung der Kinderbetreuung benötigt.
Unterstützung für alleinerziehende Eltern
Im Zuge der Corona-Pandemie wurden vom Gesetzgeber auch neue Unterstützungsangebote für Alleinerziehende beschlossen. Um Alleinerziehende zu unterstützen, wurde der sogenannte Entlastungsbetrag für die Einkommensteuer zunächst für 2020 und 2021 von bisher 1.980 Euro auf 4.008 Euro angehoben.
Aber was bedeutet das für Alleinerziehende? Es handelt sich hier um einen erhöhten Steuerfreibetrag, der insbesondere Alleinerziehende unterstützen soll. Dieser Steuerfreibetrag schafft einen Steuervorteil, sodass Alleinerziehende nicht bis zur Steuererklärung warten müssen, um Steuern erstattet zu bekommen. Mit der Lohnsteuer können Entlastungen direkt genutzt werden. Von den Entlastungen sollen laut BMFSFJ bis zu 1 Million Alleinerziehende und ihre Kinder profitieren.
Doppelbelastung für Familien
Die derzeitige Situation der Corona-Pandemie bringt für Familien neben Schulschließungen und Homeschooling auch die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen mit sich. Der andauernde Krisenzustand belastet Familien von Pflegebedürftigen somit doppelt.
“Derzeit sind in Deutschland rund 3,4 Millionen Menschen pflegebedürftig. Drei Viertel von ihnen werden zu Hause versorgt, davon 1,76 Millionen in der Regel allein durch ihre Angehörigen”, teilt das Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend (BMFSFJ) mit.
Entlastung für pflegende Angehörige
Pflegen Familien ein Familienmitglied und betreuen Kinder zu Hause, gelangen Familien an ihre Grenzen. Zeitmanagement und Organisation sowie Zusammenhalt werden immer wichtiger. Um pflegende Angehörige zu entlasten, bieten sich laut Deutschem Bundestag neue Regelungen mit einer verlängerten Frist bis zum 31. März 2021 (Stand Januar 2021). Hier erhalten Sie die wichtigsten Änderungen zur Pflege in Zeiten von Corona:
Welche Entlastungen erhalten pflegende Angehörige in der Corona-Zeit?
Arbeiten Sie als pflegender Angehöriger während Sie eine Person häuslich pflegen, haben Sie die Möglichkeit, für bis zu 20 Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung zu beziehen. Diese Art der Unterstützung wird Ihnen auch gewährt, sollte ein Engpass in der pflegerischen Versorgung entstanden sein, den Sie als angehörige Person während der Pandemie nur selbst ausgleichen können.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung. Tritt innerhalb der Familie eine akute Pflegesituation oder ein Notfall auf, haben Sie ebenso die Möglichkeit, bis zu 20 Tage der Arbeit fernzubleiben.
Pflegix an der Seite von Familien und Angehörigen
Kommt es bei Ihnen innerhalb der Familie aufgrund der Corona-Pandemie zu Engpässen? Benötigen Sie Unterstützung bei der Betreuung und Versorgung Ihrer pflegebedürftigen Eltern oder bei der Koordination von Home-Office und Homeschooling?
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