Was ist eine Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b und warum lohnt sich die Weiterbildung?
Mit einer Weiterbildung nach §§ 43b, 53b (ehemals § 53c und § 87b Abs. 3 SGB XI) qualifizierst Du Dich für eine Bezeichnung als Betreuungskraft nach dem elften Buch des Sozialgesetzbuchs. In diesem Paragraphen ist die zusätzliche Betreuung und Aktivierung von Pflegebedürftigen durch Betreuungskräfte geregelt.
Diese Regelung zur Betreuung von Pflegebedürftigen ist mit dem Pflegestärkungsgesetz vom 01.01.2015 in Kraft getreten. Hintergrund ist der, dass die Betreuung von Pflegebedürftigen gestärkt werden sollte. Somit haben seit 2015 alle Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad ein Recht auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen durch qualifizierte Betreuungskräfte.
Es gibt viele Gründe, warum sich eine Weiterbildung zur Betreuungskraft lohnt. Du unterstützt und entlastet das Pflegepersonal und hast eine sinnstiftende Aufgabe. Außerdem ist Dein Job zukunftssicher, denn unsere Gesellschaft wird immer älter und somit gibt es massenweise offene Stellen für Betreuungskräfte.
Als Betreuungskraft übernimmst Du vielfältige und wertvolle Aufgaben in der Betreuung und Begleitung von Senioren und Menschen mit Hilfebedarf. Welche Tätigkeiten dazu im Detail zählen, erklären wir Dir im Folgenden.
Was sind meine Aufgaben als Betreuungskraft?
Als Betreuungskraft kannst Du sowohl stationär (z.B. im Pflegeheim) als auch ambulant in der häuslichen Betreuung tätig sein. Deine Tätigkeit dient vor allem der Betreuung und Beschäftigung von pflege- und hilfsbedürftigen Menschen.
Damit Du Dir ein genaueres Bild von Deiner Tätigkeit als Betreuungskraft machen kannst, haben wir hier einige der möglichen Tätigkeiten für Dich aufgelistet:
- Gemeinsames Lesen oder Vorlesen
- Gesellschaftsspiele spielen, wie Karten- oder Brettspiele
- Gemeinsames Kochen und Backen
- Unterstützung bei Haushaltstätigkeiten
- Gemeinsames Musizieren und Singen
- Gemeinsame Spaziergänge und Ausflüge
- Bewegungs- und Gedächtnisübungen
- Haushaltstätigkeiten und gegebenenfalls leichte Gartenarbeit
Natürlich umfasst Deine Arbeit als Betreuungskraft noch viel mehr. Im Zentrum Deiner Tätigkeit steht dabei immer die Stärkung der geistigen und körperlichen Gesundheit pflegebedürftiger Menschen.
Es gibt allerdings auch Leistungen, die Du als Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI nicht durchführen darfst.
Welche Aufgaben darf ich als Betreuungskraft nicht übernehmen?
Als Betreuungskraft darfst Du wie oben beschrieben diverse Tätigkeiten der Betreuung, Aktivierung und Begleitung durchführen.
Wichtig ist aber, dass die Weiterbildung nach §§ 43b, 53b NICHT zu Leistungen der Grundpflege oder der medizinischen Behandlungspflege qualifiziert! Diese Tätigkeiten dürfen ausschließlich von examinierten Pflegefachkräften und Pflegehelfern mit entsprechender Qualifikation durchgeführt werden!
Wie werde ich Betreuungskraft und was beinhaltet die Ausbildung?
Um Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b zu werden, musst Du eine entsprechende Weiterbildung in Form einer Qualifizierungsmaßnahme absolvieren.
Die Qualifizierungsmaßnahme umfasst insgesamt 240 Stunden und setzt sich in der Regel zusammen aus
- einem Basiskurs (100 Stunden) inklusive Erste-Hilfe-Kurs
- einem Aufbaukurs (60 Stunden)
- einem Betreuungspraktikum in einer teil- oder vollstationären Pflegeeinrichtung (80 Stunden)
Die Inhalte der Ausbildung sind unter anderem:
- Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation
- Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, andere alterstypische Krankheiten und psychische Erkrankungen
- Beschäftigungsformen und Gestaltung von Tagesabläufen
- Hygiene, Gesundheit und Ernährung im Alter
- Kommunikation und Umgang mit Angehörigen
- Erste Hilfe und rettendes Verhalten im Notfall
- Rechtliche Grundlagen (z.B. Pflegeversicherung und Betreuungsrecht)
- Umgang mit dem Thema Sterben und Sterbebegleitung
- Wohnen und Wohnformen
Die Maßnahme schließt mit einer Prüfung ab. Wenn Du diese erfolgreich bestehst, bekommst Du ein Zertifikat und eine Teilnahmebescheinigung.
Wichtig: Auch nach Erlangen der Qualifikation musst Du einmal pro Jahr eine Fortbildung mit mindestens 16 Stunden Umfang absolvieren, damit Du Dein Wissen stetig auf dem aktuellen Stand hältst.
In der Regel dauert die oben beschriebene Qualfizierungsmaßnahme zwischen 2 und 4 Monaten, auch abhängig davon, ob Du die Ausbildung in Voll- oder Teilzeit absolvierst.
Kann ich bereits erworbene Qualifikationen anrechnen lassen?
Ja, das ist möglich. “Soweit die Qualifikationsanforderungen nach § 4 Abs. 3 vollständig oder teilweise in einer Berufsausbildung, bei der Berufsausübung oder in Fortbildungsmaßnahmen nachweislich erworben wurden, gelten diese insoweit als erfüllt”, so heißt es in den Richtlinien nach § 53b SGB XI des GKV-Spitzenverbandes.1
Das gilt insbesondere für folgende Berufsgruppen:
- examinierte Altenpfleger
- examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Eins vorweg: Um eine Weiterbildung nach §§ 43b, 53b SGB XI zu absolvieren, benötigt Du keinerlei spezifische Vorkenntnisse. Somit eignet sich diese Weiterbildung optimal für einen Quereinstieg.
Um als Betreuungskraft langfristig erfolgreich zu sein, solltest Du aber bestimmte formelle und persönliche Voraussetzungen mitbringen:
Formelle Voraussetzungen
Damit Du eine Weiterbildung als Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI absolvieren kannst, werden je nach Anbieter verschiedene Dinge gefordert. Zum Beispiel musst Du regulär älter als 16 Jahre sein und eine entsprechende gesundheitliche Eignung (körperlich und geistig) mitbringen. Einige Anbieter prüfen Deine Eignung auch mit spezifischen Tests oder innerhalb eines Gesprächs.
Persönliche Voraussetzungen
Als Betreuungskraft bist Du stets im engen Kontakt mit Menschen. Besonders im Umgang mit pflege- oder hilfsbedürftigen Personen sind für eine erfolgreiche Tätigkeit Deine Persönlichkeit und Deine Fähigkeiten entscheidend.
Das solltest Du als angehende Betreuungskraft mitbringen:
- Freude an der Arbeit mit Menschen
- hohe soziale und kommunikative Kompetenz
- Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit
- Einfühlungsvermögen und Geduld (besonders im Umgang mit Menschen mit Demenzerkrankung)
Kosten & Finanzierungsmöglichkeiten
Eine Weiterbildung zur Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI kostet je nach Bildungsträger circa zwischen 800 und 1.000 Euro. Doch Achtung: Wenn Du Die entsprechenden Voraussetzungen erfüllst, wird Deine Weiterbildung unter Umständen von der Agentur für Arbeit oder das Jobcenter durch einen sogenannten Bildungsgutschein gefördert. Lass Dich am besten von Deiner Arbeitsagentur oder dem für Dich zuständigen Jobcenter über Deine Möglichkeiten beraten. Einen Termin kannst Du ganz bequem telefonisch oder über das Online-Kontaktformular der Agentur für Arbeit anfragen.
Wenn eine Förderung in Deinem Fall nicht möglich ist, kannst Du sie unter Umständen als Weiterbildungskosten von der Steuer absetzen. Wenn Du Dir unsicher bist, ob diese Möglichkeit in Deinem Fall besteht, frag am besten bei Deinem zuständigen Finanzamt oder bei Deinem Steuerberater nach.
Wo finde ich Einstellungsmöglichkeiten und wie hoch ist der Verdienst?
Mit dem Pflegestärkungsgesetz vom 01.01.2015 erhältst Du als angestellte Betreuungskraft mindestens den Pflegemindestlohn. Dieser liegt aktuell bei 12 Euro brutto pro Stunde (Stand: Dezember 2021). Bei 160 Arbeitsstunden im Monat ergibt das einen Bruttolohn von 1.920 Euro. Natürlich wirst Du mit steigender Berufserfahrung auch entsprechend mehr Geld als Betreuungskraft verdienen können.
Der Beruf der Betreuungskraft gilt gemeinhin als zukunftssicher. Vor allem im stationären Bereich werden immer wieder helfende Hände gesucht. So findest Du vor allem in Pflegeheimen oder auch in Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen Einstellungsmöglichkeiten. Beachte dabei aber, dass Du Dich im Angestelltenverhältnis auf Schicht- und Wochenendarbeit einstellen musst.
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Für Deine Tätigkeit bei Pflegix ist keine Ausbildung erforderlich, aber es lohnt sich, wenn Du eine Qualifikation vorweisen kannst – zum Beispiel als Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI, da Du einen entsprechend höheren Stundenlohn verlangen kannst. Denn bei Pflegix legst Du Deine gewünschte Vergütung selbst fest. Darüber hinaus genießt Du als Pflegix Helfer viele weitere Vorteile:
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Fazit: So startest Du Deine Karriere als Betreuungskraft
Als Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI unterstützt und begleitest Du Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf im Alltag. Dazu zählen zum Beispiel gemeinsame Spaziergänge und Ausflüge, Lesen und Musizieren oder auch die Unterstützung im Haushalt und bei der Gartenarbeit.
Für eine Tätigkeit als Betreuungskraft solltest Du Freude an der Arbeit mit Menschen haben und zuverlässig sowie empathisch sein. Außerdem solltest du körperlich und geistig fit sein und das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Die Kosten für eine Weiterbildung sind abhängig vom Bildungsträger und liegen circa zwischen 800 und 1.100 Euro. Unter Umständen kannst Du die Ausbildung aber auch durch einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit finanzieren oder ggf. steuerlich absetzen.
Als Betreuungskraft erhältst Du regulär den Pflegemindestlohn. Dieser liegt aktuell bei 12 Euro brutto pro Stunde. Einstellungsmöglichkeiten findest Du fast überall im stationären und teilstationären Bereich – beispielsweise im Pflegeheim oder in Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen.
Alternativ kannst Du Dich auch selbstständig machen und als Betreuungskraft Privatfamilien unterstützen.
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