Wir zeigen Ihnen 3 Möglichkeiten, wie Sie die bedarfsgerechte Versorgung des Pflegebedürftigen während Ihres Reha-Aufenthaltes sicherstellen können. Erfahren Sie hier mehr!
1. Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist eine Form der Ersatzpflege, die es Ihnen als pflegende Angehörige erlaubt, eine Auszeit vom Pflegealltag zu nehmen – zum Beispiel in Form einer stationären Reha-Maßnahme.
In dieser Zeit wird der Pflegebedürftige vollstationär weiter versorgt – zum Beispiel in einer zugelassenen Kurzzeitpflegeeinrichtung in der Nähe Ihres Wohnortes.
Oder möchten Sie Ihren Angehörigen doch lieber in Ihrer unmittelbaren Nähe wissen? Dann informieren Sie sich im Vorhinein gut über Ihre Möglichkeiten, denn:
Einige Reha-Einrichtungen kooperieren mit anderen Einrichtungen in der Nähe. Das bedeutet, dass Ihr pflegebedürftiges Familienmitglied unter Umständen auch in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung in der Nähe des Standorts der Reha-Klinik versorgt werden kann. So können Sie auch während Ihrer Reha-Maßnahme Kontakt zu Ihrem Angehörigen halten und Ihre Auszeit genießen, ohne sich Sorgen machen zu müssen, ob Ihr Angehöriger gut versorgt ist.
Sie wollen mehr über das Thema Kurzzeitpflege erfahren?
In einem weiteren Magazin-Beitrag können Sie nachlesen, wann Sie Anspruch auf eine Kurzzeitpflege haben, welche Vorteile sie Ihnen bringt und wie Sie die Kurzzeitpflege am besten finanzieren können. Lesen Sie hier alle wichtigen Infos zum Thema:
2. Verhinderungspflege
Genau wie die oben beschriebene Kurzzeitpflege ist auch die Verhinderungspflege eine Form der Ersatzpflege. Das bedeutet, dass während Ihrer Auszeit eine Ersatzpflegeperson die Versorgung des Pflegebedürftigen übernimmt. Im Fall der Verhinderungspflege findet die Ersatzpflege jedoch nicht stationär statt, sondern weiterhin in der häuslichen Umgebung.
Mit der Verhinderungspflege kann die zu pflegende Person während Ihres Reha-Aufenthaltes also im gewohnten Umfeld bleiben und weiterhin zu Hause versorgt werden. Wer als Vertretung während der Pflegeauszeit einspringt, entscheiden Sie am besten gemeinsam mit der zu pflegenden Person. Sie können zum Beispiel einen Helfer unseres Pflegix Netzwerks beauftragen und die Kosten in Höhe von bis zu 2.418 Euro jährlich über die Verhinderungspflege finanzieren.
Klingt interessant für Sie? Dann werden Sie jetzt Mitglied bei Pflegix und finden Sie passende Helfer in Ihrer Nachbarschaft!
Das ist Pflegix
Als digitale Vermittlungsplattform für Pflege, Betreuung und Alltagshilfe verbindet Pflegix Menschen, die Unterstützung benötigen, mit zuverlässigen und qualifizierten Helfern aus ihrer Nachbarschaft. Dafür stellen wir ein deutschlandweites Netzwerk mit bereits mehr als 19.000 registrierten Helfern zur Verfügung – darunter examinierte Pflegefachkräfte, zertifizierte Seniorenbetreuer sowie Alltagshelfer und Haushaltshilfen.
Bei Pflegix finden Sie motivierte Helfer, die sich regelmäßig um Ihre hilfebedürftigen Angehörigen kümmern und Entlastung für Sie schaffen. Ob Haushalt, Einkäufe, Erledigungen oder auch Betreuungs- und Pflegeleistungen – unser Pflegix Service ist an Ihren individuellen Bedarf.
Sie wollen mehr über Pflegix erfahren? Besuchen Sie unsere Website www.pflegix.de oder kontaktieren Sie bei Fragen unser freundliches Care-Team über den Dienst von WhatsApp.
Weitere Infos zum Thema Verhinderungspflege, Ihren Ansprüchen und Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie außerdem in unserem Beitrag:
3. Gemeinsamer Reha-Aufenthalt
Sie fühlen sich besser, wenn Ihr Angehöriger in Ihrer unmittelbaren Nähe versorgt und betreut wird? Dann prüfen Sie am besten, ob Ihre gewünschte Reha-Einrichtung die gemeinsame Unterbringung mit Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen erlaubt. Denn: Einige Rehabilitationseinrichtungen haben eigene Tagespflegeangebote für die Versorgung von pflegebedürftigen Personen. Auch dafür können Sie zum Beispiel die Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.
Diese Möglichkeit der gemeinsamen Unterbringung wurde mit Inkrafttreten des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes erleichtert. Dadurch können Sie nun bereits im Gespräch mit Ihrem Hausarzt den Wunsch äußern, dass Ihr pflegebedürftiger Angehöriger in derselben Reha-Einrichtung betreut wird wie Sie.
Ihre Krankenkasse prüft dann, ob der gemeinsame Reha-Aufenthalt mit der pflegebedürftigen Person bewilligt werden kann. Sollte das zum Beispiel aus medizinischen Gründen nicht möglich sein, unterstützen Sie Ihre Kranken- und Pflegekasse dabei, eine alternative Lösung für die Unterbringung des Pflegebedürftigen zu finden.
Welche weiteren Vorteile Sie durch das PpSG als pflegende Angehörige haben, können Sie in diesem Beitrag nachlesen:
Fazit: Versorgungsmöglichkeiten nutzen – Reha sorgenfrei genießen
Eine Rehabilitation für pflegende Angehörige kann Ihre Gesundheit stärken und Ihnen zu neuer Kraft verhelfen. Bevor Sie eine Reha antreten, müssen Sie natürlich für entsprechenden Ersatz sorgen, der sich während Ihrer Auszeit um Ihre Liebsten kümmert. In diesem Beitrag haben wir Ihnen 3 Möglichkeiten aufgezeigt, wie Sie die Versorgung organisieren können.
Entscheiden Sie sich für eine Versorgung zu Hause bzw. in der Nähe Ihres Wohnortes, können Sie die Angebote der Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege nutzen.
Wenn Sie Ihren Angehörigen in Ihrer Nähe haben wollen, haben Sie unter Umständen die Möglichkeit, Ihre Reha gemeinsam anzutreten. Dabei kann Ihr Angehöriger entweder in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung in der Nähe des Standorts der Reha-Klinik untergebracht werden oder sogar in der Reha-Einrichtung selbst.
Erkundigen Sie sich im Vorhinein gründlich über die Möglichkeiten, die Ihre gewünschte Reha-Klinik bietet.
In einem anderen Artikel zur Themenreihe “Reha für pflegende Angehörige” erfahren Sie außerdem, wie Sie bei der Antragstellung für eine stationäre Reha vorgehen und was Sie dabei beachten müssen:
Quellen:
https://www.pflegewegweiser-nrw.de/kuren-und-reha-massnahmen