In Deutschland werden Pflegebedürftige in fünf Pflegegrade eingestuft. Die Einstufung erfolgt durch einen unabhängigen Gutachter, der im Rahmen einer Pflegebedürftigkeitsprüfung beurteilt, welche Unterstützung und Betreuung eine Person benötigt. Die Prüfung berücksichtigt sowohl körperliche als auch psychische und kognitive Faktoren.
Die fünf Pflegegrade sind:
- Pflegegrad 1: geringe Pflegebedürftigkeit
- Pflegegrad 2: erhöhte Pflegebedürftigkeit
- Pflegegrad 3: deutliche Pflegebedürftigkeit
- Pflegegrad 4: schwere Pflegebedürftigkeit
- Pflegegrad 5: schwerste Pflegebedürftigkeit
Alle Informationen im Ratgeber:
Pflegegrade 1-5: Voraussetzungen und Leistungen
Je höher der Pflegegrad, desto höher ist die finanzielle Unterstützung, die die Person erhält, um ihre Pflegebedürftigkeit zu bewältigen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Einstufung in einen Pflegegrad nicht in Stein gemeißelt ist und jederzeit angepasst werden kann, wenn sich die Bedürfnisse oder Umstände einer Person ändern.
Weiterführende Informationen zum Thema Einstufung der Pflegegrade: