Hat der Pflegebedürftige einen Pflegegrad, so erhält er auch Leistungen aus der Pflegeversicherung. Auch Pflegende Angehörige profitierten davon. Sollten Sie bisher noch keinen Pflegegrad beantragt haben, dann raten wir dringend dazu, wenn der zu Pflegende seinen Alltag nicht mehr selbstständig alleine bewältigen kann.
Leistungen für Pflegende Angehörige
Hat der Pflegebedürftige einen Pflegegrad, so erhält er auch Leistungen aus der Pflegeversicherung. Davon sollen pflegende Angehörige profitierten und zumindest finanziell entlastet werden. Sollten Sie bisher noch keinen Pflegegrad beantragt haben, dann raten wir dringend dazu, wenn der zu Pflegende seinen Alltag nicht mehr selbstständig alleine bewältigen kann.
Pflegegeld
Pflegegeld ist der monatlicher Betrag, welche Pflegebedürftige von der zuständigen Pflegekasse überwiesen bekommt. Dieses Geld von der Pflegeversicherung dient als Anerkennung für den Aufwand für pflegende Angehörige, Freunde oder Nachbarn und beträgt 125 Euro pro Monat bei Pflegegrad 1.
Die Hauptleistung der Pflegeversicherung bei Pflege durch Angehörige ist das Pflegegeld.
Ab Pflegegrad 2 wird bei Vorliegen der Voraussetzungen Pflegegeld an den Pflegebedürftigen überwiesen, welches in der Regel als Anerkennung an die Pflegenden Angehörigen weitergegeben wird.
Außerdem finanzieren die Pflegekassen unter bestimmten Voraussetzungen ab Pflegegrad 2 jährlich bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege (der Pflegebedürftige zieht vorübergehend in eine Pflegeeinrichtung und wird dort betreut) sowie weitere sechs Wochen Verhinderungspflege (Ersatzpflege; die Pflege erfolgt im häuslichen Umfeld durch andere Personen oder Dienste). Schöpfen Sie diese Möglichkeiten aus – so haben Sie bis zu 14 Wochen im Jahr Entlastung und können Ihre eigenen Kraftreserven aufladen, während der Pflegebedürftige gut versorgt wird.
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag ist zur Entlastung pflegender Angehöriger gedacht und kann flexibel eingesetzt werden. Monatlich stehen dem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 so 125 Euro zu. Diese können beispielsweise genutzt werden für eine Haushaltshilfe, einen Alltagshelfer oder ambulanten Betreuungsdienst, der einzelne Alltagsaufgaben (Einkaufen, Kochen, Putzen, Wäsche, Begleitung zu Arztterminen, Spazieren gehen, Gesellschaft) übernimmt und so den Pflegenden Angehörigen deutlich entlasten kann.
Leistungen für den Entlastungsbetrag werden im Rahmen von unserem Betreuungsdienst angeboten.
Pflegesachleistung
Als Pflegesachleistung zählt die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst. Ab Pflegegrad 2 hat man die Möglichkeit, diese Leistung in Anspruch zu nehmen. Durch das Pflegepersonal kann ein Teil der erforderlichen Tätigkeiten im Bereich der Grundpflege (z.B. Körperhygiene, Anziehen, Essen und Trinken) und Behandlungspflege (z.B. Wundversorgung, Medikamenteneinnahme, Blutzuckerkontrolle, etc.) übernommen werden, wodurch Pflegende Angehörige ebenfalls entlastet werden.
Pflegehilfsmittel
Auch Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse auf Antrag ganz oder teilweise erstattet.
Manchmal können schon einfache Hilfsmittel im Alltag eine deutliche Erleichterung für den Pflegebedürftigen sowie die Pflegenden Angehörigen darstellen, wie beispielsweise ein Rollator, ein spezielles Besteck oder ein Hausnotrufsystem.
Pflegeberatung
Nutzen Sie als pflegender Angehöriger unbedingt eine Pflegeberatung!
Sie müssen für eine Pflegeberatung von pflegiX nichts bezahlen, da Sie als Angehöriger von Pflegebedürtigen einen gesetzlichen Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung haben. In unserem Ratgeber erhalten Pflegebedürftige und deren Angehörige umfassende Antworten auf all ihre Fragen zur entstandenen Pflegesituation und können die nächsten Schritte planen.
Ab Pflegegrad 2 ist diese regelmäßig verpflichtend (halbjährlich bei Pflegegrad 2 und 3; vierteljährlich bei Pflegegrad 4 und 5), aber auch mit Pflegegrad 1 darf sie alle 6 Monate in Anspruch genommen werden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse.
Erhalten Sie in einer Pflegeberatung wertvolle Informationen zur Pflege des Angehörigen, Antworten auf all Ihre Fragen und kompetente Hilfestellungen und Tipps für den Pflegealltag.
Auszeit für Pflegende Angehörige
Manchmal braucht man auch eine kleine Auszeit von der Pflege, um wieder neue Kraft schöpfen zu können und die eigenen Energiereserven nachhaltig aufzufüllen. Machen Sie Urlaub und entspannen Sie vom Alltagsstress.
Ich kann nicht mehr
Wenn aufgrund der andauernden Belastung bereits gesundheitliche Symptome im körperlichen oder psychischen Bereich aufgetreten sind, empfiehlt sich auch eine Vorsorgekur oder eine medizinische Reha-Maßnahme durchzuführen.
Wer selber neben der Pflege von Angehörigen auch noch Kind(er) bis zu einem Alter von zwölf Jahren hat, kann auch eine Vorsorgekur über das Müttergenesungswerk machen und so mit seinen Kindern intensiv die Zeit genießen und dabei neue Kraft schöpfen.
Denken Sie rechtzeitig daran, Ihre eigenen Energiereserven aufzutanken. Durch größere Auszeiten vom Pflegealltag, aber auch durch tägliche kleine Übungen – Der Artikel “Förderung der Resilienz von Pflegenden Angehörigen” liefert hierzu einige Anregungen.