Damit Sie einen Überblick über Gesetze und Fördermöglichkeiten erhalten, haben wir in unserem Magazinartikel die wichtigsten Infos zusammengefasst!
Barrierefreiheit – Wichtig wie nie!
Barrierefreiheit ist ein Thema, welches zunehmend in den Mittelpunkt rückt. Weltweit sind es rund 15% der Menschen, die mit einer Behinderung leben. Auch in Deutschland ist der Anteil von Menschen mit Behinderung mit ca.13 % der Bevölkerung vergleichsweise hoch. Dabei handelt es sich mehrheitlich um Behinderungen, die sich erst im Laufe des Lebens entwickeln.
Damit Menschen mit Behinderungen keine Benachteiligungen erfahren müssen und ebenso wie Menschen ohne Behinderungen am öffentlichen Leben teilhaben können, ist es unabdingbar für Barrierefreiheit zu sorgen.
Barrierefreiheit: Definition und Ziele
Was genau bedeutet der Begriff der Barrierefreiheit? Um diese Frage zu beantworten, hilft ein Blick in das Behindertengleichstellungsgesetz. Dort ist in §4 eine gesetzliche Definition gegeben, die folgendes besagt:
“Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.”
Barrierefreiheit meint also eine barrierefreie Gestaltung des Lebensumfeldes, die keinen ausschließt und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung gleichberechtigt berücksichtigt. Dieses Ziel entspricht auch dem Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderung im Grundgesetz (Art 3. Abs.3 S.2 GG).
Gesetze zur Barrierefreiheit
Damit die oben genannten Ziele auch erreicht werden können, bedarf es gesetzlicher Regelungen zur Umsetzung und Einhaltung. Dabei sind nicht alle Vorschriften oder Leitfäden auch tatsächlich rechtlich bindend, manche stellen nur eine erste Orientierung dar.
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Das BGG umfasst neben der Definition der Barrierefreiheit Vorschriften zur Umsetzung dieser in den Bereichen Bau und Verkehr und verweist z.B. auch darauf, wie Bescheide und Vordrucke von öffentlichen Trägern gestaltet werden können, damit auch Menschen mit Behinderung diese wahrnehmen können.
Die Befolgung der Vorschriften des BGG ist ausschließlich für staatliche Institutionen verpflichtend. Der Privatwirtschaft hingegen werden keine Verpflichtungen auferlegt. Auch hat das BGG keinen Einfluss auf das Bauordnungsrecht.
UN-Behindertenrechtskonvention
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Konvention ist in allen Staaten gültig, die diese ratifiziert haben. In Deutschland ist dies seit 2009 der Fall.
Das Übereinkommen konkretisiert die Menschenrechte in Bezug auf Menschen mit Behinderung und fordert eine gleichberechtigte Teilhabe dieser am gesellschaftlichen Leben. So sollen z.B. durch barrierefreie Websites und der Verwendung von Blindenschrift vor allem Barrieren abgeschafft werden.
Außerdem soll Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden, es sollen also keine Bevormundungen oder Ausgrenzungen stattfinden. Die Konvention bestimmt außerdem, dass jeder die gleichen Rechte haben soll wie z. B. das Recht auf Bildung.
Die Umsetzung der Konvention wird von der UN-Kommission geprüft. Diese Prüfung erfolgt in allen Staaten, die sich der Konvention verpflichtet haben. Die sogenannte Staatenprüfung findet regelmäßig statt, in Deutschland zuletzt 2015.
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)
Die WCAG legen seit 2008 die Anforderungen an ein barrierefreies Internet fest. So soll bei moderner Website-Gestaltung die Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Inhalte werden auf verschiedene Arten dargestellt z. B. mit Hilfe von Alternativtexten, damit alle Nutzer diese auch wahrnehmen können.
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV)
Bei dieser, auf der WCAG aufbauenden, Verordnung stehen die vier Prinzipien der Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit im Mittelpunkt.
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Wahrnehmbarkeit bedeutet, dass die Informationen vom Nutzer der Website wahrgenommen werden müssen. So kann es z.B. eine alternative Darstellung in Form von Audio-Inhalten geben.
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Bedienbarkeit bezieht sich auf Elemente der Navigation, so müssen z.B. sämtliche Funktionen auch über die Tastatur gesteuert werden können.
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Inhalte und Bedienelemente einer Website müssen so präsentiert werden, dass sie verständlich sind. Elemente mit gleicher Funktion wie z.B. Links sollen einheitlich gestaltet sein.
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Robustheit nimmt Bezug auf die Darstellung einer Website. Unabhängig von dem Ausgabegerät muss der Inhalt so robust sein, dass er verlässlich angezeigt wird.
So soll die Barrierefreiheit gestärkt werden. Die Verordnung gilt für alle Internetauftritte des Bundes und von Behörden.
Ein neuer Entwurf der BITV sieht vor, dass besonders die Bedürfnisse gehörloser bzw. hörbehinderter Menschen und Menschen mit Lernschwierigkeiten stärker berücksichtigt werden sollen.
DIN-Norm 18040 zur Barrierefreiheit
Die DIN-Norm zur Barrierefreiheit ist eine bautechnische Norm, die aktuelle Standards für die Planung und Umsetzung baulicher Anlagen definiert. Als Planungsleitfaden ist sie nicht rechtlich bindend, dies geschieht erst, wenn sie in die jeweiligen Landesbauordnungen der Länder übernommen wird.
Die DIN-Norm 18040 besteht aus drei Teilen, nämlich der DIN 18040-1, DIN 18040-2 und der DIN-18040-3. Diese drei Normen regeln unterschiedliche Bereiche des alltäglichen Lebens.
DIN-18040-1
Die DIN-18040-1 betrifft die Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden. Damit sind z. B. Verwaltungsgebäude oder Sport- und Freizeitstätten gemeint. Diese sollen für Menschen mit Behinderung ohne fremde Hilfe zugänglich sein, auch Einschränkungen sollen vermieden werden.
DIN-18040-2
Der Geltungsbereich dieser Norm ist die Barrierefreiheit von Wohnstätten. Dabei wird grundsätzlich auch die Nutzung mit einem Rollstuhl berücksichtigt.
DIN-18040-3
Die dritte DIN-Norm befasst sich mit dem öffentlichen Verkehrs- und Freiraum. Öffentlicher Verkehrs- & Freiraum meint z. B. Straßen, Plätze und Parkanlagen, also Freiraum unter öffentlicher Verwaltung.
In der Norm sind Grundregeln für die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum festgelegt. So enthält die Norm Maße für Verkehrsräume oder Anforderungen an Oberflächen.
Fördermöglichkeiten im Rahmen der Barrierefreiheit
Im Rahmen der Barrierefreiheit gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, damit Menschen mit Behinderung ein möglichst selbstständiges Leben führen können. Fördermöglichkeiten sind sowohl über die Pflegekasse als auch über Förderprogramme der Länder und des Bundes verfügbar.
Förderung durch die Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung fördert Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes. So soll die Selbstständigkeit der Menschen mit Behinderung gefördert und unter Umständen auch die häusliche Pflege erleichtert werden.
Voraussetzung für die Förderung ist ein Pflegegrad des Antragstellers. Außerdem müssen die Maßnahmen
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zur Ermöglichung der häuslichen Pflege beitragen,
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die häusliche Pflege erheblich erleichtern oder
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ein möglichst selbstständiges Leben des Pflegebedürftigen ermöglichen.
Die Pflegekasse entscheidet dann im Einzelfall über die Gewährung und die Höhe des Zuschusses.
Pro Maßnahme können bis zu 4.000 Euro gewährt werden. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung wird der Zuschuss pro Pflegebedürftigem gewährt, wobei der Gesamtbetrag pro Wohnung auf 16.000 Euro beschränkt ist.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind z. B.
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der barrierefreie Umbau eines Bades,
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die barrierefreie Anpassung des Wohnbereichs,
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der Einbau eines Treppenliftes oder Behindertenaufzugs oder
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der Umzug in eine behindertengerechte Wohnung.
Wohnungsbauförderung von Bund, Ländern und Kommunen
Es gibt verschiedene Förderungsprogramme auf regionaler und überregionaler Ebene, Informationen dazu und zu den Voraussetzungen zum Erhalt der Fördermittel finden Sie in der Förderdatenbank.
Leistungen von Rehabilitationsträgern
Auch sogenannte Rehabilitationsträger, also z. B. die gesetzliche Unfallversicherung oder Sozialhilfeträger, können Menschen mit Behinderung unterstützen. Sie ermöglichen eine geeignete Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderung.
Barrierefreier Umbau: Unterstützung bei der Planung
Wenn Sie bei der Planung eines barrierefreien Umbaus oder Neubaus Unterstützung benötigen, können Sie sich an verschiedene Stellen wenden. So helfen nicht nur Pflegestützpunkte sondern auch die Beratungsstellen von Kommunen, Städten oder Landkreisen weiter. Auch Wohnberater bieten Unterstützung bezüglich der Planung und Förderung an.
Fazit: Barrierefreiheit als Baustein der Inklusion
Damit Menschen mit Behinderung am öffentlichen Leben teilnehmen können und auch in ihrem häuslichen Umfeld ohne Einschränkungen selbstständig zurechtkommen, müssen einige Grundregeln der Barrierefreiheit beachtet werden.
Verschiedene Gesetze nehmen Bezug auf die Barrierefreiheit und regeln deren praktische Umsetzung, so z.B. das Behindertengleichstellungsgesetz. In sämtlichen Lebensbereichen ist die Barrierefreiheit eine wichtige Aufgabe, so nicht nur im alltäglichen öffentlichen Leben sondern auch bei der Nutzung des Internets.
Verschiedene Fördermöglichkeiten bieten Unterstützung bei der Umsetzung der Barrierefreiheit. Sowohl Förderung über die Pflegeversicherung als auch über die Sozialkassen oder landesspezifische Anbieter sind möglich.
Mit den oben genannten Gesetzen und Förderungen ist somit ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Barrierefreiheit in allen Bereichen erfolgt. Jedoch besteht auch weiterhin Potential zur Verbesserung, nicht zuletzt durch detaillierte Gesetze und einer besseren Überprüfung der Umsetzung von geltendem Recht.