Die eigene Mutter möchte zu Hause wohnen bleiben, benötigt aber tägliche Pflege und Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags. Laut Bundesgesundheitsministerium verspüren immer mehr Menschen im Alter das Bedürfnis, zu Hause gepflegt zu werden. Das langfristige Leben in einer Pflegeeinrichtung kann umgangen werden, wenn Familie und Angehörige die Pflege im eigenen Heim ermöglichen.
Lesen Sie in diesem Artikel drei hilfreiche Tipps, wie Sie Pflegeleistungen bestmöglich in Anspruch nehmen können.
Überblick Pflegesachleistungen
Alle Pflegebedürftigen, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf Pflegemaßnahmen. Der Gesetzgeber spricht an dieser Stelle von körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen oder von häuslicher Pflegehilfe. Anspruch auf diese Pflegesachleistungen haben Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5.
Das bedeutet: Möchten Sie derartige Leistungen in Anspruch nehmen, so haben Sie die Möglichkeit, einen Pflegedienst, einen ambulanten Betreuungsdienst oder private Betreuungsangebote wie z.B. Pflegix für die notwendigen Hilfeleistungen zu beauftragen.
Tipp Nr. 1: Pflegegeld beantragen
Die Verbraucherzentrale NRW informiert zum Pflegegeld.
“Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegegeld. Das Pflegegeld kann auf Antrag gewährt werden.”
Um Pflegegeld zu beziehen, stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Das Pflegegeld wird je nach Pflegestufe monatlich gezahlt und kann somit den jeweiligen Hilfebedarf abdecken.
Tipp Nr. 2: Verhinderungspflege & Pflegehilfsmittel
Die Verhinderungspflege kann pflegende Angehörige entlasten, wenn diese für einen kurzen Zeitraum verhindert sind und die häusliche Pflege nicht übernehmen können. Dies ist z.B. bei Urlaub oder Krankheit der Fall. Fällt eine Person für die Pflege aus, “übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Verhinderungspflege zu Hause für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr, höchstens jedoch bis zu einem Betrag in Höhe von 1612 Euro”, so die Verbraucherzentrale NRW.
Achtung: Eine wichtige Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist, dass die Pflege durch die ausfallende Person bereits bis zu 6 Monate im Voraus stattgefunden hat.
Weitere detaillierte Informationen rund um das Thema Verhinderungspflege haben wir in unserem Pflegix Magazin für Sie bereitgestellt.
Auch bei den Pflegehilfsmitteln werden Kosten durch die Pflegekasse übernommen. Diese Kosten richten sich an solche Hilfsmittel, die zum Verbrauch dienen. Dazu gehören z.B. Salben oder Einlagen gegen Inkontinenz. Für den Verbrauch der Hilfsmittel zur häuslichen Pflege erstattet die Pflegekasse normalerweise bis zu 40 Euro monatlich.
Achtung: Bitte beachten Sie, dass der Betrag für solche zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel bis zum 31. Dezember 2020 auf 60 Euro erhöht wurde.
Tipp Nr. 3: Zusatzleistungen in Anspruch nehmen
Wenn kein Pflegegrad 2 vorliegt, können dennoch mit dem Pflegegrad 1 Leistungen bezogen werden. Hier bietet sich insbesondere der Entlastungsbetrag an. Die Pflegekasse zahlt bei dieser Pflegeleistung einen Zuschuss von bis zu 125 Euro. Was genau der Entlastungsbetrag ist, welche Leistungen hier bezogen werden können und wer Anspruch darauf hat, haben wir ebenfalls in unserem Magazin für Sie zusammengefasst.
Angebote von Pflegix nutzen
Eine weitere Möglichkeit zur Unterstützung im Alltag bietet die Online-Plattform für Pflege und Alltagsbetreuung Pflegix. Bei Pflegix finden Familien sofortige Unterstützung bei der Pflege und Betreuung von Angehörigen.
Qualifizierte Helfer stehen zur sofortigen Hilfe bereit. Sie sind auch auf der Suche nach geeigneter Hilfe im Pflegealltag oder benötigen als Familie einen freien Tag in der Woche, ohne dadurch Ihre Großmutter oder Ihren Großvater allein lassen zu müssen? – Dann sind Sie bei Pflegix genau richtig.
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