Vom Reinigen der Wohnung bis hin zu Pflege- und Betreuungsleistungen für pflegebedürftige Angehörige – die Liste mit haushaltsnahen Dienstleistungen ist lang. Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie viel Sie bei der jährlichen Steuererklärung ansetzen können.
Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?
Unter haushaltsnahen Dienstleistungen versteht man alle Tätigkeiten, die normalerweise von Mitgliedern des Haushalts selbst ausgeführt werden. An ihrer Stelle übernimmt dies ein externer Dienstleister.
Was zählt zu haushaltsnahen Dienstleistungen?
Haushaltsnahe Dienstleistungen werden berücksichtigt in Form von Arbeitslohn, Fahrt- und Maschinenkosten. Dazu gehören, u. a.:
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Haushaltshilfe für die Reinigung der Wohnung
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Gartenarbeiten auf dem Grundstück
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Kinder- und Seniorenbetreuung innerhalb des Haushalts
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Winterdienst sowie Reinigung des Hofes und der Straße
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Kosten für einen privaten Umzug
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Versorgung und Betreuung von Haustieren
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Hausmeistertätigkeiten
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Handwerksleistungen
Was gehört nicht zu haushaltsnahen Dienstleistungen?
Arbeiten, die nicht im Privathaushalt stattfinden sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen. Dazu gehören:
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Müllgebühren
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Arbeiten, die in einer Zweitwohnung oder in einer Firma ausgeführt werden
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Kosten für die Grabpflege
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Unterricht, z.B. in Form von Nachhilfe
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Freizeitaktivitäten (z. B. Eintrittskarten, Mitgliedsbeiträge etc.)
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Wie viel kann ich steuerlich geltend machen?
Das hängt ganz davon ab, in welchem Beschäftigungsverhältnis der Dienstleister zu Ihnen steht. Für haushaltsnahe Dienstleistungen unterscheidet das § 35a ESTG zwischen zwei Arten:
1. Geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Geringfügig Beschäftigte (450-Euro-Jobber) für haushaltsnahe Dienstleistungen können von Familien über die Minijobzentrale angemeldet und unfallversichert werden. Pro Jahr können hier 20% der Kosten bzw. bis zu 510 Euro geltend gemacht werden.
2. Selbstständige Dienstleister oder Unternehmen
Werden haushaltsnahe Dienstleistungen durch Gewerbetreibende (haupt- oder nebenberuflich Selbstständige) ausgeführt, können Familien bis zu 4.000 Euro absetzen. Hinzu können Sie sich Handwerkerleistungen von bis 1.200 Euro anrechnen lassen.
Wo trage ich haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung ein?
Auf dem sogenannten Mantelbogen (Seite 3) sind die entsprechenden Felder, wo Sie die haushaltsnahen Leistungen eintragen können. Wenn Sie dennoch Schwierigkeiten haben die Leistungen einzutragen, lassen Sie sich am besten von einem Steuerberater helfen!
Tipp zum Sofort-Sparen: Wenn Sie Aufwendungen haben, die regelmäßig wiederkehren, können Sie einen Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte hinterlegen lassen. Die Erstattung erfolgt dann unmittelbar.
Was muss ich beachten, um haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen zu können?
Hier gibt es zwei einfache Regeln:
Erstens: Verlangen Sie immer eine vollständige Rechnung. Darin müssen alle wichtigen Informationen zur Art und zum Zeitpunkt der Leistung enthalten sein. Außerdem sollte die Rechnung den Empfänger, Dienstleister, Kosten sowie eine kurze Beschreibung der Dienstleistung enthalten.
Zweitens: Begleichen Sie die Rechnung nie in bar, sondern bezahlen Sie sie per Banküberweisung. Ansonsten gewährt das Finanzamt den Steuerabzug nicht.
Haushaltsnahe Dienstleistungen in der Seniorenbetreuung und Pflege: Welche Möglichkeiten gibt es?
In der Pflege und Betreuung von älteren Familienmitgliedern lassen sich zahlreiche Tätigkeiten anrechnen.
Zum einen natürlich die klassische Grundpflege, die durch ambulante Pflegedienste oder selbstständige Pflegekräfte durchgeführt wird. Darüber hinaus können Aufgaben, die fachfremde Helfer übernehmen können, wie z. B. gemeinsames Essen, Spielen, Spaziergänge, Begleitung zu Ärzten oder die Erledigung von Einkäufen angerechnet werden.
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Pflegekosten: Was ist steuerlich absetzbar?
Hierzu ein Beispiel:
Eine Familie pflegt einen Angehörigen zuhause. Über ambulante Pflege- und Betreuungsdienstleister fallen jährlich Kosten von insgesamt 15.000 Euro an. Die Pflegeversicherung übernimmt davon 6.000 Euro. Es bleiben also noch 9.000 Euro übrig, die die Familie selbst aufbringen muss.
Hierbei werden sowohl eine zumutbare Belastung sowie eine außergewöhnliche Belastung steuerlich jeweils unterschiedlich berücksichtigt.
Eine zumutbare Belastung beträgt je nach Familienstand und Anzahl der Kinder ein bis sieben Prozent der Einkünfte. Nach § 33 EstG können 20% oder bis zu 4.000 Euro davon steuerlich geltend gemacht werden. Wenn die Familie also eine zumutbare Belastung von 3.500 Euro hat, kann Sie 700 Euro bei der Steuererklärung angeben.
Übrig bleibt die außergewöhnliche Belastung. Diese wird als solche anerkannt, wenn die Pflegebedürftigkeit aufgrund einer Erkrankung vorliegt (Kosten, die aufgrund von natürlicher Alterung entstehen, gehören nicht dazu). In diesem konkreten Fall betragen die Belastungen 5.500 Euro, die steuerlich abziehbar sind.
Die Rechnung noch einmal auf einen Blick:
15.000 Euro Gesamtkosten für Pflege und Betreuung
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abzgl. 6.000 Euro durch die Pflegeversicherung
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abzgl. 9.000 Euro Eigenanteil
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davon 3.500 Euro zumutbare Belastung (700 Euro steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EstG anrechenbar)
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davon 5.500 außergewöhnliche Belastung nach § 33 EstG (wird vom versteuerbaren Einkommen abgezogen)
Gibt es haushaltsnahe Dienstleistungen auch bei einem Umzug?
Die Umzugskosten für einen privaten Umzug können steuerlich absetzbar sein, wenn kein Abzug der Umzugskosten als Werbungskosten in Betracht kommt.
Wichtig ist es zudem, dass man die Rechnungen des Umzugsunternehmens aufhebt sowie die Bezahlung durch einen Beleg von der Bank, um dies später bei dem Finanzamt nachzuweisen.
Fazit: Haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen
Steuerlich absetzen lassen sich nicht nur Handwerksleistungen, sondern vor allem auch Pflege- und Betreuungsdienstleistungen im häuslichen Umfeld. Für das Finanzamt ist dabei wichtig, dass Sie entsprechende Rechnungen auf Nachfrage vorlegen können.
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