Arbeitszeiten flexibel gestalten; Jobs annehmen, die am besten zu einem passen – viele Menschen spielen mit dem Gedanken, sich eines Tages z. B. im Bereich der Pflege und Alltagshilfe selbstständig zu machen. Ein Kleingewerbe ist eine tolle Möglichkeit, in die Selbstständigkeit hineinzuschnuppern. Der Start ist meist leichter, als gedacht!
Nebenberuflich als Pfleger oder Alltagshelfer selbstständig machen – Vor- und Nachteile auf einen Blick
Sich im Kleinen selbstständig zu machen, ist leicht möglich und bietet gänzlich neue Perspektiven. Allerdings sollte man sich im Voraus auch mit den Voraussetzungen und Anforderungen auseinandersetzen. Ein Überblick zu den Vor- und Nachteilen einer nebenberuflichen Selbstständigkeit:
Vorteile der nebenberuflichen Selbstständigkeit
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Geringes Risiko, maximale Erfahrung: Viele in Voll- oder Teilzeit angestellte Arbeitnehmer scheuen sich vor einer hauptberuflichen Selbstständigkeit. Eine Selbstständigkeit als Nebenjob bietet daher eine gute Möglichkeit herauszufinden, ob Lust auf mehr Unabhängigkeit und Flexibilität besteht.
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Keine Steuern: Solange die jährlichen Umsätze unter bestimmten Einkunftsgrenzen bleiben, werden geringe bzw. keine Gewerbe-, Umsatz- oder Einkommensteuern fällig.
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Geringe Einstiegsbarrieren: Die Gewerbeanmeldung ist meist ohne weitere Probleme oder einen hohen finanziellen Aufwand möglich. Einige Dienstleistungen können ohne eine berufliche Ausbildung angeboten werden.
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Breites Spektrum an Dienstleistungen: Ob als Pfleger, Alltagshelfer, Seniorenbetreuer oder Familienhelfer – es gibt viele Möglichkeiten, Geld im häuslichen Umfeld zu verdienen.
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Einstieg in jeder Lebensphase: Eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist nicht nur für Angestellte attraktiv, sondern bietet auch Arbeitssuchenden, Studenten und Rentnern eine Chance, sich etwas hinzu zu verdienen.
Nachteile der nebenberuflichen Selbstständigkeit
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Erhöhter Aufwand: Natürlich bedingt der Start in eine nebenberufliche Selbstständigkeit, sich initial mit der neuen Situation, den Anforderungen und bürokratischen Aufgaben zu beschäftigen. Insbesondere in Bezug auf rechtliche und steuerliche Angelegenheiten, mag es sinnvoll sein, das Gespräch mit einem Experten, bspw. einem Steuerberater zu suchen.
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Zusatzbelastung: Trotz des erleichterten Einstiegs fordert eine nebenberufliche Selbstständigkeit auch ein gewisses unternehmerisches Verhalten und selbstständigen Umgang mit der Situation: so müssen Jobs gesucht, vereinbart und Rechnungen geschrieben werden.
Was bedeutet Selbstständigkeit überhaupt?
Die berufliche Selbstständigkeit beschreibt eine Tätigkeit, die konträr zu einem Angestelltenverhältnis ohne direkten Arbeitgeber und dessen Anweisung auf eigene Verantwortung und Risiko betrieben wird.
Voraussetzungen um selbstständig zu arbeiten sind persönliche Kompetenzen, wie beispielsweise Belastbarkeit, Selbstorganisation, Kommunikationsstärke und die Bereitschaft eigenverantwortlich zu arbeiten sowie ein gewisses fachliches Know-How.
Selbstständig arbeiten als Gewerbetreibende/r
Selbstständig ist jedoch nicht gleich selbstständig: Es macht einen großen Unterschied, ob Du als Selbständige/r freiberuflich oder gewerblich tätig bist. Was das im Einzelnen bedeutet, erklären wir Dir in unserem Artikel Selbstständig arbeiten in der Pflege. Im Folgenden liegt der Fokus vor allem auf der gewerblichen Selbstständigkeit.
Was ist ein (Klein-) Gewerbe?
Ein Gewerbe beschreibt eine regelmäßige, nach außen erkennbare, auf eigene Rechnung und Verantwortung durchgeführte, legale unternehmerische Tätigkeit.
Als Kleingewerbe wird eine solche gewerbliche Unternehmung bezeichnet, wenn sie aufgrund ihrer Unternehmensgröße (< 60.000 Euro Gewinn und/oder 600.000 Euro Umsatz pro Jahr) nicht unter die Bestimmungen der Gewerbeordnung (GewO), des Handelsgesetzbuches (HGB) und anderen kaufmännischer Spezialvorschriften fällt.
Aufgrund ihrer geringen Größe können sich Kleingewerbetreibende folglich eine Reihe aufwendiger Pflichten sparen, wie z. B. die doppelte kaufmännische Buchführung, die Erstellung einer Bilanz, die jährliche Inventur oder die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses.
Eine genauere Definition zum Thema Kleingewerbe kannst Du in unserem Magazin-Artikel “Kleingewerbe vs. Kleinunternehmer – den Unterschied jetzt verstehen” nachlesen.
Welche Steuern fallen beim Kleingewerbe an?
Welche Steuern im Einzelfall anfallen, hängt vom jeweiligen Unternehmer und seiner individuellen Situation ab. An dieser Stelle ist es daher empfehlenswert das Gespräch mit einem Experten, z.B. Steuerberater zu suchen.
Generell kannst Du jedoch einiges an Steuerlast sparen, wenn Du bestimmte Grenzbeträge nicht überschreitest:
Gewerbesteuer
Wenn Du im Jahr unter einem jährlichen Umsatz von 24.500 Euro bleibst, profitierst Du vom Freibetrag und die Gewerbesteuer fällt für Dich weg. Freiberuflicher sind gänzlich nicht von der Gewerbesteuer betroffen (Stand Januar 2020).
Umsatzsteuer
Bist du Kleinunternehmer und wendest die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG an, bist du vom Ausweis der Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) in Deinen Rechnungen befreit. Dies trifft zu, wenn Dein Umsatz im vergangenen Geschäftsjahr unter 22.000 Euro war und im laufenden Jahr die Grenze von 50.000 Euro nicht übersteigt (Stand Januar 2020).
Achtung, beachte, es besteht ein Unterschied zwischen Kleinunternehmung und Kleingewerbe, genauere Informationen findest Du in unserem Magazin-Artikel “Kleingewerbe vs. Kleinunternehmer – den Unterschied jetzt verstehen” .
Einkommensteuer
Alle Einkünfte, auch die aus einem Gewerbe müssen über die Einkommensteuererklärung erfasst werden. Aber auch hier gibt es eine Freigrenze: die Einkommensteuer entfällt, wenn Du als Alleinstehender nicht mehr als 9.408 Euro im Jahr in Deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit verdienst (18.816 für Verheiratete; Stand Januar 2020).
Nebenberuflich selbstständig machen: nur womit?
Du suchst Jobs, mit denen Du schnell und unkompliziert Geld verdienen kannst? Die folgenden Ideen hilft Dir dabei, Deine Selbstständigkeit zu planen und zu starten:
Idee 1: Seniorenbetreuung privat anbieten
Insbesondere für ältere Menschen wird der Alltag zunehmend zu einer Herausforderung, die sie alleine nicht mehr bewältigen möchten oder können. Dennoch ist der Aufenthalt in den eigenen vier Wänden und ein gewohntes Umfeld elementar für das eigene Wohlbefinden. Aus diesem Grund bietet die Seniorenbetreuung viele Einsatzmöglichkeiten für Dich als nebenberuflich Selbstständiger.
Geeignet für…
Grundsätzlich jedermann, der gerne Zeit mit Senioren verbringt. Im besten Fall liegen Erfahrungen mit älteren Familienangehörigen oder Bekannten vor. Bei dieser Arbeit solltest Du je nach Kunde Geduld und Einfühlungsvermögen im Umgang mit anderen Menschen mitbringen.
Mögliche Aufgaben in der Seniorenbetreuung
Seniorenbetreuer oder Alltagshelfer können eine Reihe von Tätigkeiten anbieten, z. B. in den folgenden Bereichen:
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Aktivierung & Bewegung: Begleite ältere Menschen auf Spaziergängen, Ausflügen, beim Sport oder bei anderen Freizeitaktivitäten.
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Einkauf & Erledigung: Hilf Senioren bei kleinen und großen Einkäufen und erfülle kleinere Botengänge, die ihnen schwer fallen.
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Mahlzeiten & Getränke: Wenn Du gerne kochst, kannst Du Senioren dabei unterstützen Lebensmittel vorzubereiten und gemeinsam mit ihnen essen.
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Technik-Hilfe: Ältere Menschen können Reparaturen im Haushalt oft nicht mehr selbst lösen. Gerade, wenn Angehörige beruflich sehr eingespannt sind, können hier technikaffine Aushilfen gut einspringen.
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Gesellschaft & Betreuung: Isolation ist ein großes Problem bei Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Denn genauso wichtig wie die körperliche ist auch die emotionale Versorgung. Wer gerne Zeit mit Menschen aller Altersgruppen verbringt, ist für diese nebenberufliche Selbstständigkeit genau richtig.
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Transport & Begleitung: Wer ab einem bestimmten Alter auf das Auto verzichtet, verliert zugleich auch ein Stück mobile Unabhängigkeit. Gerade wenn regelmäßige Arztbesuche, Einkäufe oder andere Erledigungen gemacht werden müssen, ist dies für Betroffene und Angehörige sehr belastend. Mit Führerschein und Auto bieten sich hier gute Verdienstmöglichkeiten an.
Anmeldung zur Gewerbeerlaubnis – so geht’s
Die Leistungen die Du als Seniorenbetreuer erbringst fallen unter eine gewerbliche Tätigkeit. Daher benötigst Du als Seniorenbetreuer eine Gewerbeerlaubnis. Aber keine Angst, mit den folgenden drei Schritten kannst Du diese ganz leicht beantragen.
1. Schritt: Beim Gewerbe- oder Ordnungsamt anmelden
Wende Dich an das für Deinen Wohnort zuständige Gewerbe- oder Ordnungsamt. Dort wird geprüft, ob bei Dir alle Voraussetzungen zur Aufnahme eines Gewerbes erfüllt sind. Das Gewerbeamt informiert daraufhin automatisch verschiedene Stellen, u. a. das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer (IHK), das statistische Landesamt, das Handelsregistergericht und die Berufsgenossenschaft, die in der Regel auf Dich zukommen sollte eine Handlung von Dir erforderlich sein.
2. Schritt: Fragebogen vom Finanzamt ausfüllen
Wie nach der Anmeldung beim Gewerbe- oder Ordnungsamt ist der nächste Schritt die steuerliche Erfassung durch das Finanzamt. Wie oben bereits angedeutet, erhältst Du in der Regel automatisiert einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zugeschickt, den Du ausgefüllt ans Finanzamt zurückschickst. An dieser Stelle ist es ratsam einen Steuerberater zu kontaktieren.
3. Schritt: Anmeldung bei der IHK
Eine Mitgliedschaft bei der IHK ist für nebenberuflich Selbstständige verpflichtend. Über die Website der IHK findest Du alle nötigen Informationen. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags hängt vom geschätzten Jahresgewinn ab. Bis zu einem Gewinn aus Gewerbebetrieb von 5.200,00 € fallen keine Mitgliedsbeiträge an.
4. Schritt: Registrierung bei der Berufsgenossenschaft
Innerhalb von einer Woche nach Gründung Deines Kleingewerbes solltest Du Dich außerdem bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) für die gesetzliche Unfallversicherung anmelden. Fülle dazu dieses Formular aus und sende es ausgefüllt an die BGW zurück.
Idee 2: Als Haushaltshilfe vermarkten
Eine weitere Idee ist, Dich im Rahmen Deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit als reine Haushaltshilfe zu vermarkten. Dies bietet sich beispielsweise für Personen an, die pflegerische oder betreuerische Aufgaben meiden möchten und dennoch die Arbeit in einem häuslichen Umfeld schätzen.
Geeignet für…
Alle Personen, die gerne und effizient im Haushalt anpacken können. Hier sind vor allem Sorgfalt, Gründlichkeit, Ausdauer und Fertigkeiten in der Hauswirtschaft gefragt.
Mögliche Aufgaben als Haushaltshilfe
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Reinigung von Fußböden und Möbeln
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Absaugen von Teppichböden und Polstermöbeln
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Putzen von Fenstern, Wänden und Decken
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Waschen, Bügeln und Zusammenlegen von Wäsche
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Aufräumen diverser Räume sowie Betten herrichten
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Kleinere Einkäufe, bspw. von Wasch- und Reinigungsmitteln
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Aufräumen der Küche, u.a. Ein-und Ausräumen des Geschirrspülers
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Fegen der Außenanlagen und kleinere Gartenarbeiten
Haushalts- oder Putzhilfe: Wie melde ich mich an?
Auch als Haushalts- bzw Putzhilfe musst Du für Deine nebenberufliche Selbstständigkeit ein Gewerbe anmelden. Unter “Idee 1” findest Du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Gewerbeanmeldung.
Idee 3: Ambulante Grund- und Verhinderungspflege anbieten
Mit zunehmendem Alter oder Krankheit, kann zusätzlich zu einem betreuerischen Bedarf ein Pflegebedarf entstehen. Jedoch möchte nicht jeder Pflegebedürftige sofort in eine stationäre Einrichtung aufgenommen werden. Betroffene oder Familienangehörige entscheiden sich darum oft für eine ambulante Pflege im Eigenheim. Im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes von 2016 wurde diese Variante der Pflege außerdem auch noch einmal bestärkt.
Geeignet für…
Anders als bei den vorherigen Ideen, sind für die rein pflegerische Tätigkeiten meist Fachberufsabschlüsse im Pflegebereich (z. B. examinierte Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger etc.) und/oder Abschluss als Pflegeassistent (z. B. Altenpflegehelfer, Gesundheits- und Krankenpflegehelfer) notwendig.
Mögliche Aufgaben in der Grund- und Verhinderungspflege
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Regelmäßige Grundpflege (auch “direkte Pflege” genannt): Darunter fallen etwa Tätigkeiten der Körperpflege, die Unterstützung beim Toilettengang und der Nahrungsaufnahme sowie bei diversen Bewegungsabläufen im Alltag.
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Verhinderungspflege: Hier übernimmt eine externe Kraft die Vertretung in der Grundpflege für einen bestimmten Zeitraum, z. B. wenn Angehörige in den Urlaub fahren, krank geworden sind oder Freizeitaktivitäten nachgehen möchten.
Anmeldung – so geht’s
1. Schritt: Prüfe zunächst, ob ein Gewerbe vorliegt
Mit einer Ausbildung zur examinierte Pflegefachkraft oder ausgebildeten Pflegehelfer fällst Du mit Deiner Tätigkeit unter die sogenannten Freiberufe oder auch Katalogberufe (§ 18 EStG). In diesem Fall bist Du nicht zur Anmeldung eines Gewerbes verpflichtet.
Erledigst Du während Deiner freiberuflichen Tätigkeit jedoch ebenfalls gewerbliche Leistungen (wie die Unterstützung im Haushalt), musst Du diese streng genommen separat über einen Gewerbeschein abrechnen. Aus diesem Grund kann es Sinn machen, bei zugleich pflegerischen als auch nicht-pflegerischen Tätigkeiten gänzlich auf die Freiberuflichkeit zu verzichten und lediglich ein Gewerbe anzumelden. Sprich diesbezüglich am Besten mit Deinem Steuerberater.
2. Schritt: Melde Dich beim Gesundheitsamt
Finde dazu zunächst heraus, welches Gesundheitsamt für Deine Stadt oder Gemeinde zuständig ist. Beim Gesundheitsamt vor Ort oder auf der Internetseite erhältst Du ein Anmeldungs-Formular zum Ausfüllen (siehe Idee 1).
3. Schritt: Gib Deinem Finanzamt Bescheid
Meldest Du ein Gewerbe an, erhältst Du kurz darauf einen steuerlichen Erfassungsbogen Deines Finanzamts, den Du ausgefüllt zurücksenden musst (eine Anleitung findest du hier).
Bist du als Freiberufler tätig, solltest Du jedoch aktiv Kontakt zu Deinem zuständigen Finanzamt aufnehmen um Deine Freiberuflichkeit dort anzumelden. Dies solltest Du spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beginn Deiner Tätigkeit tun.
Selbstständig machen als Student, Rentner oder Arbeitssuchender
Auch als Student, Rentner oder Arbeitssuchender darfst Du einer selbstständigen Nebentätigkeit nachgehen.
Studenten sollten dabei während des Semesters nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr als 4880 Euro verdienen. In der vorlesungsfreien Zeit gelten andere Regelungen. Beachten solltest Du als Student außerdem, dass Du beim Überschreiten gewisser Grenzen andere Ansprüche, wie beispielsweise den Anspruch auf das Kindergeld verlieren kannst.
Rentner sollten ihre Rentenzahlungen im Blick behalten. Je nachdem ob Du Alters- oder Erwerbsminderungsrente beziehst, und welches Alter Du hast, darfst Du bestimmte Verdienstgrenzen nicht überschreiten. Bezieher einer Erwerbsminderungsrente (100 %) dürfen beispielsweise bis zu 3 Stunden pro Tag arbeiten und nicht mehr als 450 Euro verdienen.
Bist Du arbeitssuchend, sollte Dein wöchentlicher Einsatz die Schwelle von 15 Stunden nicht überschreiten. Jegliche Aufnahme einer Tätigkeit muss außerdem dem Arbeitsamt gemeldet werden. Auch über Freigrenzen und sonstige Regeln sprich Dich am besten mit dem für Dich zuständigen Arbeitsamt bzw. Jobcenter ab.
Fazit: Nebenberuflich selbstständig machen in Pflege und Alltagshilfe
Wer sein eigener Chef sein möchte, ohne sofort das ganze Risiko zu tragen, liegt mit einem Nebengewerbe bzw. mit der nebenberuflichen Selbstständigkeit genau richtig. Ob als ambulanter Pfleger, Senioren-, Alltags- oder Familienhelfer oder als Putzkraft – Möglichkeiten gibt es viele.
Um in die gewerbliche Selbstständigkeit zu starten, ist es notwendig, dass Du ein Gewerbe anmeldest. Das geht meist in wenigen Schritten und ohne großen Aufwand. Als Arbeitnehmer solltest Du außerdem in jedem Fall Rücksprache mit Deinem Arbeitgeber halten.
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