Wie können Senioren einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie selbst nicht mehr mobil sind? Bis hin zur Befreiung der Ausweispflicht, gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Der Personalausweis in Deutschland
In Deutschland gilt eine Ausweispflicht. Das bedeutet: Jeder deutsche Bürger ab einem Alter von 16 Jahren muss in Besitz eines gültigen Personalausweises sein. Aber was passiert, wenn der Ausweis Ihres pflegebedürftigen Angehörigen abläuft? Sollte der Ausweis abgelaufen sein, haben Sie eine Reihe an Möglichkeiten, um einen neuen Ausweis zu beantragen.
Hinweis:
Laut Bundesministerium behalten alle "alten" Ausweise, die vor dem 1. November 2010 ausgestellt wurden weiterhin ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Sie können jedoch auch vor Ablauf des Datums einen neuen Ausweis im Scheckkartenformat beantragen.
Vollmacht vom Arzt einholen
Die deutschen Behörden akzeptieren eine gänge Vorsorgevollmacht meist nicht, um einen Personalausweis zu beantragen. Beauftragen Sie eine andere Person, so darf diese Ihr Dokument in der Regel nur abholen, aber nicht beantragen. Beantragen kann ein Stellvertreter Ihren Personalausweis nur in besonderen Fällen:
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Sofern eine beglaubigte Vollmacht mit Notarstempel vorliegt.
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Die Person ist selbst handlungsfähig und es liegt eine Bescheinigung des Arztes vor.
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Die Person ist schwer krank und selbst nicht in der Lage, das Haus eigenständig zu verlassen.
Hausbesuche der Verwaltung in besonderen Fällen
In besonderen Fällen ist es möglich, dass Mitarbeiter vom Meldeamt oder einer Passbehörde einen Hausbesuch machen. In diesem Fall schicken diese einen Mitarbeiter zu Ihnen nach Hause, sodass alle erforderlichen Dokumente vor Ort geprüft werden können. Dies ist insbesondere Möglich, wenn der pflegebedürftige Mensch alleine nicht das Amt aufsuchen kann. Achtung: Erkundigen Sie sich vorab, ob das jeweilige Meldeamt dieses Vorgehen anbietet!
Befreiung von der Ausweispflicht
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Ihren Angehörigen kostenlos von der Ausweispflicht befreien zu lassen. Sie können einen Angehörigen laut Bundesministerium von der Ausweispflicht befreien lassen, sofern folgendes zutreffend ist:
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Die Person verfügt über einen Betreuer oder eine Betreuerin und ist handlungs,- oder einwilligungsunfähig.
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Personen, die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind.
Aufgrund einer dauerhaften Behinderung ist für die betroffene Person ein eigenständiges Bewegen in der Öffentlichkeit nicht möglich.
Nötige Dokumente für die Befreiung bereithalten
Kommt eine Befreiung von der Ausweispflicht für einen Angehörigen in Frage, sollten Sie vorab wichtige Dokumente bereithalten. Einerseits benötigen Sie einen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht. Diesen erhalten Sie in der Regel in Ihrem Bürgerbüro. Halten Sie wenn vorhanden den alten Personalausweis oder Reisepass parat, sowie in machen Fällen eine Geburtsurkunde oder das Familienbuch.
Darüber hinaus ist es wichtig, einen Nachweis über die Einschränkung der Mobilität zu erbringen. Dieser Nachweis zeigt der zuständigen Behörde, dass Ihr Angehöriger nicht in der Lage ist am öffentlichen Leben teilzunehmen. Als Nachweis kann z.B. ein ärztliches Attest, ein Heimvertrag, eine Bescheinigung über den Pflegegrad aber auch ein Schwerbehindertenausweis gelten.
Unser Fazit
Sofern Sie für Ihren Angehörigen die Befreiung beantragen, denken Sie selbst an Ihren eigenen Personalausweis vor Ort und an Ihre Vollmacht bzw. den Betreuerausweis. Im Normalfall ist der Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht kostenlos. Von der Behörde wird Ihnen im Anschluss eine Bescheinigung ausgestellt, diese können Sie bei anderen Behörden oder Banken vorlegen.