Kommt es innerhalb der Familie oder der nahen Verwandtschaft zu einer akuten Pflegesituation, steigen auch die Kosten an. Wer in Deutschland Pflege benötigt oder als ein Angehöriger Pflege leistet, wird nicht allein gelassen: Im Rahmen der Pflegeversicherung bietet der Gesetzgeber Angebote zur Unterstützung an.
Allgemeine Pflegekoste
Die meisten Menschen wünschen es sich, so lange wie möglich in vertrauter Umgebung zu wohnen und versorgt zu werden. Dafür gibt es viele unterstützende Angebote und Leistungen der Pflegekasse, die auch miteinander kombiniert werden können. Jedoch werden nicht alle anfallenden Pflegekosten von der Pflegekasse übernommen. Die wichtigsten Infos haben wir für Sie zusammengefasst:
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In der Regel sind die Pflegekosten höher als die Leistungen der Pflegekasse
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Bei Pflegegrad 1 gibt es lediglich einen Zuschuss von 125 Euro monatlich
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Ab Pflegegrad 2 sind Leistungen wie die Kurzzeitpflege oder die Tages- und Nachtpflege zu beanspruchen
Tages- und Nachtpflege
Neben dem Pflegegeld gibt es auch zahlreiche Sachleistungen, die Unterstützung bieten können. So kann auch die Tages- und Nachtpflege die häusliche Pflege unterstützen.
Laut Verbraucherzentrale NRW gehört die Tages- und auch die Nachtpflege zu den sogenannten "teilstationären Pflegeleistungen" und kommt insbesondere Pflegebedürftigen zugute, die zu Hause versorgt werden. Die Gründe für die Tages- und Nachtpflege sind verschieden.
Pflegebedürftige nehmen diese Pflege insbesondere dann in Anspruch, wenn sie aufgrund seelischer oder körperlicher Beeinträchtigungen nicht alleine im Stande sind, sich während der Abwesenheit der Pflegeperson allein in ihrer Wohnung zu versorgen. Sollte dies der Fall sein, werden Pflegebedürftige für einen Zeitraum, am Tag oder in der Nacht, abgeholt und in einer Pflegeeinrichtung versorgt.
Dies hat einen weiteren Vorteil: Während dieser Zeit kann die Pflegeperson teilweise entlastet werden, oder für einige Stunden einer anderen Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Tages- und Nachtpflege kann somit zu einer verbesserten Vereinbarkeit von Pflege und Beruf beitragen.
Kosten für Tages- und Nachtpflege
Aber wer trägt eigentlich die Kosten für diese Einrichtungen und Angebote? Hierzu klärt auch die Verbraucherzentrale auf:
"Seit das Pflegestärkungsgesetz in kraft getreten ist, kann man die Tages- und Nachtpflege neben der ambulanten Pflegesachleistung und dem Pflegegeld beanspruchen."
Das heißt also: Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege können zusätzlich in Anspruch genommen werden, ohne dass sie auf das Pflegegeld angerechnet werden.
Anspruch auf Tages- und Nachtpflege
Der Anspruch auf Tages- und Nachtpflege besteht für alle Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad von 2-5. Wer jedoch einen niedrigeren Pflegegrad hat, wie z.B. dem Pflegegrad 1 hat dennoch die Möglichkeit die entstandenen Kosten über den Entlastungsbetrag abzurechnen. Es lassen sich hier Kosten bis zu 125 Euro pro Monat einsetzen. Die Rechnungen müssen dann bei der Pflegekasse eingereicht werden, um eine Erstattung zu erhalten.
Tipp:
Über den Entlastungsbetrag lassen sich auch weitere Tätigkeiten im Haushalt abrechnen. Weitere Infos finden Sie in unserem Magazin zum Thema Entlastungsbetrag.
Kurzzeitpflege
Ist die Versorgung pflegebedürftiger Personen im eigenen zu Hause nicht möglich, besteht die Möglichkeit sie für eine kurze Zeit in ein einer stationären Pflegeeinrichtung unterzubringen. Diese Situation kann eintreten, sofern z.B. Angehörige selbst erkranken. In diesem Fall ist die Kurzzeitpflege eine große Hilfe, um die Versorgung pflegebedürftiger Personen zu garantieren und die häusliche Pflegesituation zu organisieren.
Gut zu wissen
Ein Anspruch auf die Kurzzeitpflege besteht generell erst ab Pflegegrad 2. Das heißt: Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Kurzzeitpflege. Aber auch hier besteht die Möglichkeit, die Kurzzeitpflege über den Entlastungsbetrag zu finanzieren.
Dazu müssen die Rechnungen nach Inanspruchnahme bei der Pflegekasse eingereicht werden. Wer den Entlastungsbetrag nutzen möchte, muss dies nicht monatlich tun. Der Betrag kann auch angespart werden und zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden.
Kosten der Kurzzeitpflege
Um die Kosten der Kurzzeitpflege zu decken, steht ein Regelbetrag von jährlich bis zu 1.612 Euro zur Verfügung. Dieser kann unabhängig vom jeweiligen Pflegegrad beansprucht werden. Im allgemeinen entstehen während der Kurzzeitpflege Kosten für die Unterkunft und Verpflegung sowie weitere Investitionskosten, die vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen sind.
Die entstandenen Kosten wie z.B. für die Unterkunft während der Kurzzeitpflege können bei der Pflegekasse eingereicht werden und werden unter bestimmten Voraussetzungen teilweise erstattet.
Pflegeberatung nutzen
Aufgrund eines Unfalls, des Alters oder einer Krankheit ist die Pflege unumgänglich? Schon bevor Pflegekosten auf Familien oder Angehörige zukommen, empfiehlt es sich zeitnah eine Beratungsstelle aufzusuchen. Um auf Nummer sicher zu gehen: Krankenkassen bieten oft auch direkte Beratungen an. Wir haben einige telefonische Anlaufstellen der Krankenkassen zur Pflegeberatung für Sie aufgelistet:
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BARMER: 0800 3331010
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AOK allgemein: 0800 3290329
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AOK Nordwest: 0800 2655180529
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TK – Die Techniker: 040 460661600
Damit Sie im Pflegefall bestmöglich vorbereitet sind, ist es nie zu spät, um sich die bestmögliche Unterstützung zu suchen. Unser Tipp, sofern Sie auf der Suche nach Beratung im Pflegefall sind: Informieren Sie sich auch am Pflegetelefon des Bundesgesundheitsministeriums. Sie erreichen Ansprechpartner, die auch anonym Ihre Fragen beantworten unter der Rufnummer: 030 20179131.
Werden Sie als Patient im Krankenhaus pflegebedürftig, steht Ihnen im Falle eines Falles auch der Sozialdienst der jeweiligen Klinik beratend zur Seite. Sprechen Sie den Sozialdienst an und erfahren Sie und Ihre Angehörige mehr über die ambulante oder stationäre Versorgung nach der Entlassung.
Pflegix hilft
Möchten Sie auch ihre Kosten im Blick behalten? Mit Pflegix können Sie flexibel Unterstützung im Bereich der Pflege erhalten. Ob Alltagshelfer, Betreuung oder Grundpflege: Unsere Helfer sind individuell und passgenau auf die Bedürfnisse und Ansprüche der Familien und pflegebedürftigen Personen zugeschnitten. Finden Sie jetzt ihren Helfer!