Die Pflege eines Angehörigen wird für Sie zur Belastung? Sie fühlen sich körperlich oder psychisch angeschlagen und benötigen eine Auszeit? Dann kann eine Reha-Maßnahme genau das Richtige für Sie sein.
Im ersten Beitrag dieser Themenreihe haben wir für Sie zusammengefasst, wie Sie als pflegende Angehörige seit 2019 leichter eine Reha in Anspruch nehmen können:
In diesem Beitrag erfahren Sie nun, wie Ihnen der Reha-Antrag in 3 Schritten gelingt und was Sie tun können, falls Ihr Antrag wider Erwarten abgelehnt wurde.
1. Prüfen Sie Ihren Anspruch
Wussten Sie schon? Als pflegende Angehörige haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine dreiwöchige stationäre Rehabilitationsmaßnahme. Dieser Anspruch richtet sich nach § 23 und § 40 des SGB V.
Dennoch müssen Sie grundlegende Voraussetzungen erfüllen, damit Ihr Antrag bewilligt wird. Damit Sie sich die Mühe also nicht umsonst machen, sollten Sie in jedem Fall vorher mit Ihrem Hausarzt besprechen, ob Sie die Voraussetzungen für eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme erfüllen.
Die wichtigsten Voraussetzungen haben wir hier schon einmal für Sie zusammengestellt:
- Sie pflegen einen Angehörigen in der häuslichen Umgebung (Das kann ein Familienmitglied, ein naher Verwandter oder auch ein Ehepartner sein).
- Sie sind gesetzlich krankenversichert*.
- Ihr Angehöriger hat einen der Pflegegrade 1 bis 5.
- Sie pflegen Ihren Angehörigen bereits seit sechs Monaten oder länger.
- Die Pflege Ihres Angehörigen stellt eine physische und/oder psychische Belastung dar, sodass eine Rehabilitationsbedürftigkeit vorliegt.
- Ihr Hausarzt stellt Ihnen eine Verordnung über die medizinische Notwendigkeit einer Reha aus.
* Hinweis für Privatversicherte: Eine Reha ist keine Pflichtleistung einer privaten Krankenkasse (PKV). Ob und in welcher Höhe Ihre PKV die Kosten für eine Reha übernimmt, hängt grundsätzlich von Ihren Vertragskonditionen ab. Informieren Sie sich daher genau, welche vertraglichen Vereinbarungen mit Ihrer PKV bestehen. Fragen Sie bei Unsicherheiten am besten direkt bei Ihrer zuständigen Kasse nach.
Auch hier gilt: Damit Ihre PKV die Kosten für eine Reha-Maßnahme übernimmt, benötigen Sie in jedem Fall ein Attest, in dem Ihr Hausarzt die Notwendigkeit einer Reha bescheinigt.
2. Vereinbaren Sie einen Termin beim Arzt
Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie der Pflegealltag zu sehr belastet, vereinbaren Sie am besten zunächst einen Termin mit Ihrem Hausarzt, um mit ihm über Ihre Probleme in der Pflegesituation zu sprechen.
Schildern Sie Ihrem Arzt genau die Herausforderungen, denen Sie im Alltag ausgesetzt sind und machen Sie auf Ihre Symptome aufmerksam. Es ist wichtig, dass Sie ehrlich sind und Ihre Situation nicht verharmlosen. Denn damit Ihr Antrag auf eine stationäre Reha-Maßnahme bewilligt wird, muss der Arzt die medizinische Notwendigkeit einer Reha gut begründen und im Verordnungsformular 61 darlegen.
In diesem Formular gibt Ihr Arzt außerdem an, welche Erwartungen und Ziele an die Reha in Ihrem Fall gestellt werden. Wenn Sie zum Beispiel unter physischen Symptomen wie chronischen Rückenproblemen leiden, können Bewegungstherapien Abhilfe schaffen. Leiden Sie hingegen unter ständiger Schlaflosigkeit oder fühlen Sie sich mental erschöpft, können sich Stresstherapien gesundheitsfördernd auswirken.
3. Stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse
Nachdem Sie das ärztliche Attest über die Notwendigkeit einer Reha-Kur erhalten haben, senden Sie dieses zusammen mit Ihrem Antrag und – falls vorhanden – medizinischen Befundberichten an Ihre zuständige Krankenkasse.
Damit Ihr Antrag bewilligt wird, müssen in jedem Fall diese 3 Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es muss als eine Rehabilitationsbedürftigkeit vorliegen, d.h. Ihre Kasse sieht eine medizinische Notwendigkeit für eine Reha als gegeben. Daher ist es wie oben erwähnt besonders wichtig, dass Sie vorher im Gespräch mit Ihrem Hausarzt offen und ehrlich Ihre Probleme schildern, damit dieser genau im ärztlichen Attest festgehalten werden.
- Sie müssen rehabilitationsfähig sein, d.h. Sie müssen die körperlichen Voraussetzungen erfüllen, um sich einer Reha-Behandlung unterziehen zu können.
- Es muss eine positive Rehabilitationsprognose vorliegen, d.h. es muss angenommen werden können, dass die Ziele der Reha-Maßnahme innerhalb relativ kurzer Zeit erreicht werden können.
Gehen diese Voraussetzungen aus Ihrem Antrag hervor, stehen die Chancen sehr gut, dass Ihre Krankenkasse Ihren Reha-Antrag bewilligen wird.
Antrag an den falschen Kostenträger geschickt?
Keine Sorge: Ihr Reha-Antrag wird nicht einfach vernichtet, wenn er bei der falschen Stelle ankommt. Wenn Sie zum Beispiel den Antrag an Ihre Krankenversicherung senden, diese nach der Prüfung Ihrer Unterlagen aber feststellt, dass eigentlich Ihre Rentenversicherung zuständig ist, leitet Erstere den Antrag an diese weiter.
Sie brauchen sich also keine Sorgen zu machen, dass Ihr Antrag nicht ankommt oder nicht geprüft wird. Bedenken Sie aber, dass die Bearbeitungszeit Ihres Antrags aufgrund der mehrmaligen Prüfung und Weiterleitung gegebenenfalls länger dauern kann.
Es ist daher ratsam, im Vorhinein genau zu prüfen, welcher Leistungsträger in Ihrem Fall zuständig ist, damit Ihr Antrag so schnell wie möglich geprüft wird und Sie zeitnah einen Bescheid bekommen, ob Sie die Reha-Maßnahme antreten können.
So geht es nach der Bewilligung weiter
Wenn Ihr Antrag vom zuständigen Kostenträger bewilligt wird, erhalten Sie darüber einen schriftlichen Genehmigungsbescheid.
Hier werden Ihnen alle wichtigen Angaben zu Ihrer Reha mitgeteilt, wie Ort, Dauer, Beginn und Art der Reha.
Übrigens: Sie können auch selbst bereits bei der Antragstellung eine Wunschklinik angeben, in der Sie gerne behandelt werden möchten. Beachten Sie hier aber, dass die Fachrichtung Ihrer Wunscheinrichtung zu den im Antrag festgesetzten Zielen Ihrer Reha passt. Lassen Sie sich gegebenenfalls von Ihrem Hausarzt beraten.
Mein Antrag wurde abgelehnt – was kann ich tun?
Es kann vorkommen, dass Ihr Antrag auf eine Reha-Maßnahme nicht bewilligt wird. In dem Fall erhalten Sie einen schriftlichen Ablehnungsbescheid von Ihrem Leistungsträger. Auf diesem finden Sie auch die Frist, innerhalb derer Sie Widerspruch einlegen können. In der Regel beträgt die Frist 4 Wochen.
Wir empfehlen Ihnen, Ihr Recht auf Widerspruch in jedem Fall wahrzunehmen und eine Ablehnung nicht einfach so hinzunehmen. Bedenken Sie, dass Sie einen rechtlichen Anspruch auf eine dreiwöchige stationäre Reha-Maßnahme haben!
Bei der Formulierung können Ihnen die Mitarbeiter des zuständigen Leistungsträgers oder Ihr Hausarzt helfen. Auch Sozialverbände oder spezielle Reha-Beratungsstellen können Ihnen Tipps geben. In der Regel ist es so, dass Anträge bei der zweiten Prüfung schließlich bewilligt werden.
Im nächsten Beitrag dieser Reihe erfahren Sie, wie Sie die Versorgung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen für die Zeit während Ihrer Reha sicherstellen.
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Quellen:
https://www.qualitaetskliniken.de/reha-haeufige-fragen/reha-antrag-stellen/
https://www.pflegewegweiser-nrw.de/kuren-und-reha-massnahmen
https://www.pflege-durch-angehoerige.de/reha-fuer-pflegende-angehoerige/