Du hast den ersten Schritt in die Selbständigkeit bereits geschafft? Wir helfen Dir dabei, die nächste Herausforderung zu meistern und den steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt korrekt und schnell auszufüllen.
Was ist eine steuerliche Erfassung?
Nachdem Du ein Gewerbe angemeldet hast, erhältst Du nach kurzer Zeit vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – meist innerhalb von zwei Wochen.
Solltest Du Dich als Freiberufler selbständig machen, musst Du Dich eigenständig beim Finanzamt melden und erhältst ebenfalls nach ca. zwei Wochen denselben Fragebogen.
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist für jeden Gewerbetreibenden und Selbständigen Pflicht und dient der Registrierung beim Finanzamt.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Der Fragebogen besteht aus acht Seiten und mehreren Abschnitten und beinhaltet u. a. allgemeine Fragen zu Deiner Person, wie beispielsweise Deine Adresse oder Dein Familienstand. Es sind aber auch detaillierte Fragen über Deine aktuellen und zukünftigen Einkünfte sowie umsatzsteuerliche Fragen enthalten.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – Warum ausfüllen?
In Deutschland ist jede gewerbliche und selbständige Tätigkeit (Freiberuf) in der Regel steuerpflichtig und verpflichtet zur Anmeldung beim Finanzamt.
Mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung meldest Du Deine Selbständigkeit beim Finanzamt an. Dies solltest Du nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn einige Angaben lassen sich nach Abgabe des Fragebogens nicht so einfach wieder ändern.
Ebenso sollte der Fragebogen nicht auf Deinem Schreibtisch unter einem Stapel Papier verschwinden, sondern zügig beim Finanzamt eingereicht werden. Denn nur mit der Anmeldung beim Finanzamt erhältst Du eine Steuernummer und kannst Aufträge in Deiner Umgebung annehmen und Geld verdienen!
Steuerliche Erfassung – Ausfüllhilfe Zeile für Zeile
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung liegt vor Dir und in Deinem Kopf schwirren viele Fragezeichen? Wir begleiten Dich Schritt für Schritt durch das Dokument. Sollten darüber hinaus noch Fragen auftreten, empfehlen wir dir den Kontakt zu deinem Steuerfachmann bzw. Lohnsteuerhilfeverein zu suchen:
1. Allgemeine Angaben (Seiten 1-3)
Im ersten Abschnitt werden allgemeine Informationen, wie beispielsweise Adresse, Telefonnummer sowie Art der Tätigkeit von Dir abgefragt, dies sollte soweit selbsterklärend sein.
Zeilen 1-2: Name des Finanzamts und die Steuernummer
In der ersten Zeile trägst Du das für Dich zuständige Finanzamt ein. In der zweiten Zeile wird Deine Steuernummer aus 13 Ziffern erfragt. Diese befindet sich meist oben links auf Deinem Einkommensteuerbescheid. Bitte verwechsle diese nicht mit Deiner Steuer-Identifikationsnummer aus 11 Ziffern!
Zeilen 3-4: Art der Tätigkeit
Hier musst Du ankreuzen, ob Du einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit nachgehst oder an einer Personengesellschaft beteiligt bist. Die meisten unserer Helfer sind neben ihrem Hauptberuf stundenweise in Familien tätig. Kreuze in Zeile drei das entsprechende Kästchen an.
Zeilen 5-11+13: Allgemeine Angaben
Die Felder sind im Grunde selbsterklärend. Einzutragen sind hier Angaben wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und -ort, Stand der Ehe/eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie Angaben zu Deinem aktuell ausgeübten Beruf.
Zeile 12: Identifikationsnummer
An dieser Stelle musst Du Deine Steuer-Identifikationsnummer, auch ‘Persönliche Identifikationsnummer’ genannt, eintragen. Diese Nummer aus elf Ziffern befindet sich ebenfalls auf Deinem Einkommensteuerbescheid meist oben links. Solltest Du Deinen Einkommensteuerbescheid nicht finden, kannst Du Deine persönliche Identifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen.
Zeilen 14-20: Ehegatte/Ehegattin/ eingetragene(r) Lebenspartner(in)
Solltest Du verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sein, musst Du hier den Namen Deiner/Deines Partner/in angeben.
Zeilen 21-24: Kommunikationsverbindungen
Hier musst Du Deine Telefonnummer sowie Deine E-Mail Adresse und – falls vorhanden – die Internetadresse Deiner Homepage eintragen.
Zeilen 25-26: Art der Tätigkeit
Da Du auf unserer Plattform entweder als Alltagshelfer, Betreuer oder als Pflegekraft gewerblich oder freiberuflich tätig bist, musst Du die Tätigkeit in den beiden Feldern so ausführlich wie möglich beschreiben. Ein Beispiel, wie die Beschreibung für eine Tätigkeit als Seniorenbetreuer aussehen könnte:
Unterstützung hilfsbedürftiger, älterer Menschen bei Behördengängen, bei der Begleitung zum Arzt, der Haushaltsführung und Freizeitgestaltung (Gesellschaft leisten).
Zeilen 27-39: Bankverbindung(en)
In diesen Zeilen kannst Du entscheiden, ob Du Rückerstattungen vom Finanzamt (auch Steuererstattung genannt), getrennt von Deinem privaten oder beruflichen Konto überwiesen haben möchtest.
Falls Du wünscht, dass jede Steuererstattung (privat und beruflich) auf Dein privates Konto überwiesen werden, kannst du in Zeile 27-30 Deine Bankdaten angeben. Möchtest Du die private und beruflich bedingte Steuererstattung getrennt auf das jeweilige Konto erhalten wollen, kannst Du in Zeile 31-34 ‘Personensteuererstattung’ Deine private Bankverbindung und in Zeile 35-38 ‘Betriebssteuererstattung’ Dein Betriebskonto angeben. Bitte beachte, dass Du die Zeilen 27-30 frei lassen kannst, wenn Du Deine Steuererstattung auf getrennte Konten überwiesen haben möchtest.
Zeile 39 kannst Du ankreuzen, sofern Deine Steuerzahlungen automatisch eingezogen werden sollen. Wichtig hierfür ist, dass Du das separate Formular SEPA-Lastschriftmandat vom Finanzamt ausfüllst und dem Fragebogen beifügst.
Zeilen 40-48: Steuerliche Beratung
Solltest Du einen Steuerberater haben, der Dich in steuerrechtlichen und unternehmerischen Fragen unterstützt, kannst Du diesen hier angeben.
Zeilen 49-59: Empfangsbevollmächtigte(r)
An dieser Stelle kannst Du entscheiden, ob Deine Steuerbescheide oder grundsätzlich Deine steuerliche Angelegenheiten vom Finanzamt an Deinen Steuerberater geschickt werden sollen. Demnach musst Du nur ein Kreuz in Zeile 49 setzen, sofern Du Deinen Steuerberater im vorherigen Abschnitt angegeben hast. Falls Du aber alle Unterlagen vom Finanzamt persönlich erhalten möchtest, kannst Du den Abschnitt 1.7 ‘Empfangsbevollmächtigte(r)’ leer lassen oder durchstreichen.
Zeilen 60-66: Bisherige persönliche Verhältnisse
Die Zeilen 60- 64 müssen nur ausgefüllt werden, wenn Du in den letzten 12 Monaten umgezogen bist. Trage in diesem Fall hier Deine alte Adresse ein.
In Zeile 65-66 wird erfragt, ob Du oder Dein Ehepartner/in, Lebenspartner/in in den letzten drei Jahren zwecks Einkommensteuer, steuerlich erfasst wurden. Dies bedeutet, dass einer von euch beiden schon einmal eine Steuererklärung ausgefüllt und diese beim Finanzamt eingereicht hat. Mit dem Einreichen einer Steuererklärung zwecks Einkommensteuer, werdet ihr automatisch beim Finanzamt erfasst.
Sollte das der Fall sein, trage in diesen Zeilen den Namen des zuständigen Finanzamts und die Steuernummer ein.
2. Angaben zur gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Seiten 3-5)
Im zweiten Abschnitt werden Information über Deine gewerbliche oder selbständige (freiberufliche) Tätigkeit abgefragt. Wichtig in diesem Abschnitt sind die Angaben über den Beginn Deiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit sowie die Gründungsform des Unternehmens.
Zeilen 67-77: Anschrift des Unternehmens
Hier trägst Du die Anschrift Deines Unternehmens ein. Solltest Du Deine Selbständigkeit von zu Hause aus tätigen, musst Du hier Deine Privatanschrift noch einmal eintragen.
Zeilen 78: Beginn der Tätigkeit
An dieser Stelle trägst Du das Datum Deiner Gewerbeanmeldung ein. Diese findet Du auf dem entsprechenden Formular vom Gewerbeamt.
Zeilen 79-90: Betriebsstätten
Zu Beginn wirst Du sicherlich nicht mehrere Betriebsstätten haben, demzufolge müsstest Du nur ein Kreuz in der Zeile 79 bei ‘Nein’ setzen. Solltest Du doch mehrere Betriebsstätten haben, musst Du hier alle Anschriften eintragen.
Zeilen 91-95: Handelsregistereintragung
Kleingewerbetreibende und Freiberufler sind nicht verpflichtet, sich in das Handelsregister einzutragen. Somit kannst Du dieses Feld ebenfalls frei lassen. Natürlich kannst Du Dich freiwillig in das Handelsregister eintragen. Demzufolge müsstest Du hier das für Dich zuständige Amtsgericht und die Registernummer ergänzen.
Zeilen 96-104: Gründungsform
Bei der Gründungsform musst Du ankreuzen, ob es sich um eine Neugründung, einer Übernahme wie Kauf, Pacht, Vererbung, Schenkung handelt oder eine Verlegung oder Verschmelzung vorliegt.
Zeilen 105-109: Bisher betriebliche Verhältnisse
Solltest Du in den letzten fünf Jahren schon einmal ein Gewerbe betrieben oder eine selbständige Tätigkeit ausgeübt haben, musst Du dies hier angeben.
3. Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Seite 5)
Im dritten Abschnitt musst Du realistische Angaben über alle Deine Einkünfte machen. Diese sind für das Finanzamt notwendig, um die Steuervorauszahlung für die Gewerbe- und Einkommensteuer zu berechnen.
Bei einer Vorauszahlung handelt es sich um eine vorab getätigte Zahlung an das Finanzamt. Es ist wichtig, dass Deine Angaben so realistisch wie möglich sind, um hohe Nachzahlungen zu ersparen. Bei der Höhe der Einkommensteuer bestimmt das Finanzamt, während die Gewerbesteuer-Vorauszahlung von der Gemeinde festgesetzt wird.
Zeilen 110-118: Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen
Dies ist einer der wichtigsten Abschnitte in dem Fragebogen.
Hier sollst Du alle Deine Einkünfte für das aktuelle und das Folgejahr auflisten. In der Tabelle sind alle Einkunftsarten aufgeführt. Solltest Du das Kleingewerbe neben Deinem Hauptberuf ausüben, trägst Du hier entsprechend die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie aus Deinem Gewerbebetrieb ein – schließlich erhältst Du ja als Arbeitnehmer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Lohn) und durch Dein Kleingewerbe den Gewinn oder Verlust aus dem Gewerbebetrieb.
Solltest Du freiberuflich Tätig sein, erwirtschaftest Du Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Es ist wichtig, dass Du realistische Zahlen/Angaben machst, denn das Finanzamt berechnet mit Hilfe Deiner Schätzung, wie viel Steuervorauszahlung Du ggf. monatlich oder quartalsweise zu leisten hast.
Auch als Kleingewerbetreibender hast Du mit einer Vorauszahlung oder mit einer Rückerstattung zu rechnen. Zusätzlich kannst Du Sonderausgaben (u. a. Riester-Rentenversicherung, Kosten für den Steuerberater) und Steuerabzugsbeträge (u. a. Lohnsteuer oder Kirchensteuer) angeben.
4. Angaben zur Gewinnermittlung (Seite 5)
Im vierten Abschnitt musst Du entscheiden, wie Du Deinen Gewinn ermitteln möchtest. Die Gewinnermittlungsart ist abhängig von Deiner geplanten Tätigkeit und des voraussichtlichen Umsatzes.
In der Regel ist die Einnahmenüberschussrechnung (kurz EÜR) sinnvoll für Freiberufler, kleine und mittlere Unternehmen, da sie ihnen ein kompliziertes Buchführungsverfahren erspart. In ihr werden Einnahmen und Ausgaben eines Betriebsjahrs gegenübergestellt.
Außerdem kannst Du in diesem Teil des Fragebogens angeben, ob das Kalenderjahr vom Wirtschaftsjahr abweicht.
Zeilen 119-122:
Wenn Du ein Kleingewerbe (gewerblich oder freiberuflich) betreibst, solltest Du die Gewinnermittlungsart ‘Einnahmenüberschussrechnung’ ankreuzen.
Zeile 123:
Du kannst hier angeben, ob Dein Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr abweicht. Dies ist meistens bei saisonabhängigen Branchen wie z. B. in Landwirtschaft oder dem Tourismus der Fall. Wenn es bei Deiner Tätigkeit als Alltagshelfer oder Pfleger keine großen Schwankungen im Laufe des Jahres gibt, kannst Du hier mit ‘Nein’ antworten.
5. Freistellungsbescheinigung (Seite 5)
Dieser Abschnitt ist für Dich nur relevant, wenn Du in der Baubranche Tätig bist und eine Bescheinigung zur Freistellung von Steuerabzug bei Bauleistung gem. §48 EStG, beantragen möchtest.
Zeile 124: Freistellungsbescheinigung gemäß §48b EStG
Die Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG sollte in Deinem Fall also nicht relevant sein und kann somit unausgefüllt bleiben.
6. Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer (Seiten 5-6)
Der sechste Abschnitt ist für Gewerbetreibende relevant, die Mitarbeiter beschäftigen. Wichtige Angaben, wie die Mitarbeiteranzahl, der Beginn der Lohnzahlung und die Anschrift der Betriebsstätte, die den Arbeitslohn insgesamt ermittelt bzw. die die Lohnbestandteile zusammenfasst, werden hier erfragt.
Zeile 125-131: Zahl der Arbeitnehmer
Die Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer ist für Dich nur relevant, wenn Du Mitarbeiter einstellen möchtest. Solltest Du zu Beginn alleine in Deine gewerbliche Tätigkeit starten, trägst Du bei der Anzahl der Arbeitnehmer eine ‘0’ ein und lässt die restlichen Felder leer. Ansonsten wird hier die Anzahl der Mitarbeiter und deren Status (Familienangehörige, geringfügig Beschäftigte) erfragt.
7. Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer (Seiten 6-7)
Im siebten Abschnitt sind Angaben über Deinen Umsatz und der damit verbunden Umsatzsteuer zu machen. Grundsätzlich sind Umsätze steuerpflichtig – Du kannst aber in bestimmten Fällen davon befreit werden. Geregelt wird dies im Umsatzsteuergesetz (UStG).
In diesem Abschnitt kannst Du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen. Diese wird benötigt, wenn Du am Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb Europas teilnehmen möchtest. Diese ist für Dich nur relevant, wenn Du außerhalb von Deutschland tätig sein möchtest.
Außerdem entscheidest Du hier, ob Du unter die Kleinunternehmer-Regelung fällst. In diesem Fall darfst Du in Deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Auf der andere Seite kannst Du natürlich dem Finanzamt gegenüber auch keine Vorsteuer geltend machen.
Wenn Du von der Kleinunternehmer-Regelung Gebrauch machen möchtest, achte darauf, dass Dein Umsatz von 22.000 Euro (bis 2019: 17.500 Euro) im ersten und 50.000 Euro im zweiten Wirtschaftsjahr nicht überschritten wird – ansonsten musst Du im Folgejahr die Umsatzsteuer in Deinen Rechnungen erheben.
Tipp: Überlege Dir genau, wie viel Du monatlich zu welchem Stundenlohn arbeiten möchtest. Mit monatlich 450 Euro liegst Du als Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz von 5.400 Euro völlig im Rahmen!
Zeile 132: Summe der Umsätze (geschätzt)
An dieser Stelle musst Du wieder einen realistischen Schätzwert angeben. Du solltest beachten, dass Du hier Deinen geschätzten Umsatz (= Einnahmen) im aktuellen und im Folgejahr angibst. Der Umsatz darf nicht mit dem Gewinn (= Einnahmen-Ausgaben) verwechselt werden!
Hier wird deutlich, wie wichtig es ist, sich im Vorhinein Gedanken zu Verdienst und Stundenumfang zu machen. Denn nun musst Du genau angeben, wie viel Du jeweils im ersten und zweiten Wirtschaftsjahr verdienen wirst. Setze den Wert nicht zu hoch oder zu niedrig an!
Zeile 133: Geschäftsveräußerung im Ganzen
Solltest Du kein Unternehmen erworben haben, kreuzt Du hier ‘Nein’ an.
Zeilen 134-135: Kleinunternehmer-Regelung
Dies ist wie oben schon angemerkt einer der wichtigsten Abschnitte im Fragebogen, denn hier musst Du entscheiden, ob Du die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen oder darauf verzichten möchtest.
Sollte Dein Gesamtumsatz im ersten Wirtschaftsjahr die Grenze von 22.000 Euro (bis 2019: 17.500 Euro) nicht überschreiten, besteht die Möglichkeit, sich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreien zu lassen. Hast Du Dich dafür entschieden, auf Die Kleinunternehmer-Regelung zu verzichten, bist Du fünf Jahre an Deine Entscheidung gebunden. Ob dies in Deinem Fall sinnvoll ist, solltest Du mit Deinem Steuerberater klären. Falls ja, setze Dein Kreuz in Zeile 134.
Zeilen 136-145: Organschaft
Die Organschaft ist für Kleingewerbetreibende oder Freiberufler nicht relevant und kann unausgefüllt bleiben.
Zeile 146: Steuerbefreiung
Eine Steuerbefreiung ist möglich bei Lieferung und sonstigen Leistungen gem. §4 UStG (Umsatzsteuergesetz). In Deiner Tätigkeit als Seniorenbetreuer, Alltagsbegleiter oder Familienhelfer liegt §4 Nr.16 UStG nahe. Darin geht es um ‘die mit dem Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung oder Pflege körperlich, geistig oder seelisch hilfsbedürftiger Personen eng verbundenen Leistungen’.
Unter dem Begriff ‘Einrichtung’ handelt es sich nicht unbedingt um ein größeres Unternehmen, sondern schließt auch einzelne, selbständig Tätige Alltagshelfer oder Pfleger mit ein. Neuerdings gehören auch jene Personen dazu, die Betreuungsdienstleistungen wie die Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI anbieten. Solltest Du zu dieser Gruppe gehören, kannst Du hier ‘Ja’ ankreuzen und bei dem Paragraphen die ’16’ eintragen.
Zeile 147: Steuersatz
In dieser Zeile musst Du angeben, ob Du ganze oder teilweise Umsätze erwirtschaftest, die nach § 12 Abs. 2 UStG nur mit 7% besteuert werden müssen. Dabei handelt es sich um einen ermäßigte Steuersatz, der für bestimmte Waren und Leistungen (z. B. Lebensmittel oder Bücher) anfällt. Dies sollte für Dich nicht weiter relevant sein und kann mit ‘Nein’ beantwortet werden.
Zeile 148: Durchschnittssatzbesteuerung
Da Du über die Pflegix-Plattform im pflegerischen oder hauswirtschaftlichen Bereich tätig sein wirst, ist dieser Abschnitt für Dich irrelevant und kann mit ‘Nein’ beantwortet werden. Solltest Du teilweise noch Umsätze in einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb erwirtschaften, sind diese nach § 24 UStG der Durchschnittsbesteuerung zu besteuern.
Zeilen 149-153: Soll-/Istversteuerung der Entgelte
Unter Umständen hast Du in Zeile 134 angekreuzt, dass Du die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen möchtest. Damit verzichtest Du darauf, die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. (In diesem Fall kannst Du nun zur nächsten Zeile springen)
Solltest Du Dich anders entschieden haben, kannst Du hier beschließen, wann Du die Umsatzsteuer abführen möchtest.
Hierbei wird zwischen der Soll- und Istversteuerung unterschieden. Bei der Sollversteuerung musst Du die Umsatzsteuer in dem Monat abführen, in der Du die Rechnung den Kunden stellst. Problematisch ist bei dieser Umsatzsteuerberechnung, dass der Kunde vielleicht noch nicht gezahlt hat. Dann müsstest Du in Vorkasse treten! Bei der Istversteuerung kannst Du die Umsatzsteuer erst abführen, wenn der Kunde gezahlt hat – also nachdem das Entgelt auf Deinem Konto überwiesen wurde.
Zeilen 154-156: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
In Zeile 154 kannst Du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen. Solltest Du bei früheren Tätigkeiten bereits eine erhalten haben, kannst Du diese in Zeile 156 angeben.
Zeile 157 – 159: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bau- und/oder Gebäudereinigungsdienstleistungen
Dies ist ein Abschnitt für Unternehmen im Bereich der Bau- und/oder Gebäudereinigung und kann von Dir frei gelassen werden.
Zeile 160: Besonderes Besteuerungsverfahren “Mini-one-stop-shop”
Das Mini-One-Stop-Shop ist eine Sonderregelung im Bereich der Umsatzsteuer und richtet sich an Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen oder auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen an private Endverbraucher, innerhalb Europas. Die Teilnahme am Mini-One-Stop-Shop-Verfahren ist freiwillig und sollte in Deinem Fall als Seniorenbetreuer oder Pfleger nicht relevant sein.
8. Angaben zur Beteiligung an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft (Seiten 7-8)
Du hast es fast geschafft! In diesem Abschnitt musst Du nur noch angeben, ob Du an einer Personengesellschaft beteiligt bist und ankreuzen, welche Anlagen dem Fragebogen beigefügt werden. Unterschrift drunter setzen, Datum und Ort nicht vergessen – fertig!
Zeile 161 – 166: Angaben zur Beteiligung an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft
Auf der ersten Seite dieses Fragebogens musstest Du ankreuzen, ob Du eine gewerbliche, selbständige (freiberufliche) Tätigkeit ausübst oder an einer Personengesellschaft beteiligt bist. Solltest Du letzteres angegeben haben, musst Du in diesem Abschnitt Angaben dazu machen. Ansonsten kannst Du diesen Abschnitt frei lassen.
Zeile 167: Unterschrift
Ort, Datum und Unterschrift nicht vergessen!
Zeilen 168-174: Anlagen
Hier musst Du nur noch ankreuzen, ob Du dem Fragebogen Unterlagen beifügst.
Die für Dich bedeutenden Unterlagen könnten u. a. das separate Formular ‘SEPA-Lastschriftmandat’ sein, was Du ausfüllen und beifügen musst, wenn Du Deine Steuerzahlungen automatisch eingezogen haben möchtest. Ansonsten könnten hier noch die Empfangsbevollmächtigung in Zeile 49-59 und die Aufstellung Deiner Betriebsstätten in Zeile 79-90 bedeutsam sein.
Geld verdienen mit deinem neuen Kleingewerbe
Auf den ersten Blick scheint der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ein unüberwindbarer, bürokratischer Aufwand zu sein. Aber mit dieser Ausfüllhilfe zur steuerlichen Erfassung, kannst Du den etwas schwierigeren Teil der Selbständigkeit schnell abhaken und zum wesentlich interessanteren Teil kommen – einer sinnvollen Tätigkeit nachgehen und Geld verdienen!
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Hinweis: Dieser Artikel erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Außerdem kann dieser nur informieren und ersetzt somit nicht die Beratung durch einen Steuerexperten.