Von Papierform bis Online-Antrag
Auf der Suche nach einem passenden Antrag finden Sie alle Anträge entweder vor Ort in einer Filiale Ihrer Krankenkasse oder im Internet als digitalen Download. Haben Sie den passenden Antrag im Netz gefunden, ist noch eins zu beachten:
Die Krankenkassen akzeptieren trotz des digitalen Antrags nur eine ausgedruckte und unterschriebene Originalversion.
Wir empfehlen Ihnen daher: Laden Sie sich Ihren Antrag bequem zu Hause herunter und füllen Sie ihn am Computer aus. Unser Tipp: Suchen Sie auf der Webseite Ihrer Krankenversicherung den passenden Antrag, werden Sie meist unter dem Stichwort “Formulare und Anträge” fündig. Möchten Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse lieber in Papierform ausfüllen, dann finden Sie in einer der Geschäftsstellen Ihrer Krankenkasse alle Antragsformulare ausgedruckt und zum Mitnehmen.
Haben Sie sich für den Online-Antrag entschieden und Ihren passenden Antrag gefunden, drucken Sie ihn im Anschluss aus und unterschreiben ihn, bevor Sie ihn bei der Krankenkasse einreichen. Der Vorteil bei den Online-Anträgen ist für Sie, dass die meisten neuen Anträge kleine Erläuterungen enthalten. So wissen Sie an jeder Zeile, welche Informationen Sie eintragen müssen.
Beachten Sie außerdem, dass Sie zum Öffnen und Ausfüllen auf Ihrem Computer von PDF-Formularen einen Acrobat Reader benötigen. Das Programm können Sie auf der Internetseite von Adobe kostenlos herunterladen.
Anträge ausfüllen leicht erklärt
Nun haben Sie den passenden Antrag z.B. für Pflegehilfsmittel, Leistungen oder eine Kostenerstattung vor sich liegen. Sieht kompliziert aus? Sie fragen sich, wo Sie die einzelnen Informationen finden, die gefragt sind? Am besten haben Sie folgende Unterlagen schon griffbereit:
- Ihre Versicherungsnummer
Diese finden Sie auf Ihrer Versicherungskarte oder Ihrem Versicherungsschein. Füllen Sie z.B. für Ihre Oma, Opa oder Eltern den Antrag aus geben Sie auch deren Versicherungsnummer an, also die Versicherungsnummer der versicherten Person. - Leistungsbeginn
Wann startet Ihr Anspruch? Die Information ist besonders wichtig für die Leistungen bei einem Pflegefall, damit Ihr Antrag rechtzeitig bewilligt wird. - Nachweis über die Notwendigkeit
Das kann z.B. ein Attest vom Arzt sein. Bei einem Pflegegrad fügen Sie dem Antrag einen Nachweis über den vorhandenen Pflegegrad bei.
Antrag stellen mit Vollmacht
In der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung sind generell alle betroffenen Personen und im Falle einer Pflegebedürftigkeit auch Bevollmächtige dazu berechtigt, einen Antrag zu stellen.
Sind Sie bevollmächtigt, einen Antrag bei der gesetzlichen Kranken- oder Pflegekasse zu stellen, dann unterschreiben auch Sie in allen Feldern, in denen eine Unterschrift notwendig ist. Liegt Ihnen als bevollmächtigte Person die Vollmacht vor, legen Sie am besten direkt eine Kopie mit Unterschrift von Ihnen und dem Antrag bei.
Bei Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren unterzeichnet der gesetzliche Vertreter den Antrag. Der gesetzliche Vertreter kann vom Gericht bestimmt werden, ein Vormund oder ein Elternteil sein.
So klappt’s mit dem formlosen Antrag
Bei der Antragstellung Ihrer Krankenkassen haben Sie in Ausnahmefällen auch die Möglichkeit, einen formlosen Antrag zu stellen, d.h. einen Antrag ohne Antragsformular. Aber Achtung: Einen formlosen Antrag können Sie nicht immer einreichen, z.B. ist bei einem Antrag auf Verhinderungspflege ein vorgegebenes Antragsformular notwendig.
Ist Ihr Antrag formlos, also schriftlich und ohne ein vorgedrucktes Formular, kann er dennoch bearbeitet werden. Ein formloser Antrag ist dann sinnvoll, wenn Sie z.B. zum ersten Mal Leistungen der Pflegekasse beantragen und Ihrer Krankenkasse den generellen Bedarf mitteilen. Hierzu reicht dann ein kurzes Anschreiben an Ihre zuständige Pflegekasse. Wenn Sie Ihr Anschreiben einreichen, vermeiden Sie Rechtschreibfehler, Grammatikfehler und nutzen Sie eine freundliche Grußformel zum Abschluss.
Damit Ihr Antrag schneller bearbeitet wird und keine Rückfragen aufkommen oder fehlende Informationen oder Formfehler auftauchen, achten Sie darauf, dass Sie folgende Punkte nennen:
- Ihren Namen und Ihre Anschrift inkl. Straße und PLZ (Falls Sie als Bevollmächtigte/r den Antrag stellen, denken Sie auch daran, die Angaben der betroffenen Person zu machen)
- Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse für Rückfragen
- Falls abweichend: Name und Anschrift der pflegebedürftigen Person
- Worum handelt es sich: Hier reicht es aus, wenn Sie ein Stichwort z.B. “Antrag auf Pflegegeld” oder “Einstufung in den Pflegegrad” nennen
- Versicherungsnummer: Finden Sie auf Ihrem Versicherungsschein oder bei einer Abbuchung per Lastschrift auf Ihrem Kontoauszug
- Versicherungsnehmer: Wer ist bei der Pflegekasse versichert? Auf wen läuft die Versicherung?
- Unterschrift mit Ort und Datum
Weitere Informationen zum Thema Pflegegrade bei Ihrer Pflegekasse (ehemals Pflegestufe) und wie viel Geld Ihnen bei einem Pflegegrad zusteht, finden Sie in unserem Magazin:
Unser Tipp: Übersenden Sie das kurze Anschreiben per Fax oder postalisch per Einschreiben. In diesen Fällen haben Sie eine schriftliche Bestätigung für Ihre Unterlagen, dass der Antrag eingegangen ist.
Neuer Antrag bei Veränderungen
Haben Sie Ihren ersten Antrag (z.B. auf Pflegegeld, Pflegehilfsmittel) gestellt und Ihr Gesundheitszustand verschlechtert sich, stellen Sie einen Aktualisierungsantrag. In diesem Fall kann der bestehende Antrag erneut im Hinblick auf die geänderte Situation geprüft werden. Sie können also auf einen komplett neuen Antrag verzichten!
Wie das funktioniert?
Teilen Sie Ihrer Krankenkasse, Pflegekasse oder Unfallkasse mit, was sich geändert hat (Unfall, neue Pflegestufe, Umzug von der Wohnung ins Pflegeheim etc.). Rufen Sie an oder schreiben Sie dazu einen kurzen Brief mit den Veränderungen, die eingetroffen sind. Liegt eine ärztliche Bescheinigung vor, reichen Sie diese in Kopie direkt mit ein, das spart Ihnen Zeit.
So geht’s nach der Antragstellung weiter
Haben Sie Ihren Antrag erfolgreich eingereicht, müssen Sie etwas Geduld aufbringen und abwarten. Ihre Wartezeit bei Anträgen ist aber nicht endlos! Das Patientenrechtegesetz sieht für gesetzlich Versicherte vor, dass Krankenkassen bei Anträgen, die sich auf Leistungen beziehen (z.B. bei Heil- und Hilfsmitteln, Haushaltshilfen oder der häuslichen Krankenpflege), innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang eine Rückmeldung geben müssen.
Benötigen Sie die Leistungen schnell, empfiehlt es sich, Ihren Antrag so früh wie möglich zu stellen. Je früher Sie den Antrag stellen, desto früher erhalten Sie auch eine Rückmeldung und ggf. das Geld. Nach Ihrer Antragstellung wird die zuständige Kasse (Pflegekasse, Krankenkasse etc.) tätig und schickt Ihnen alle notwendigen Unterlagen zu.
Die Unterlagen, die Sie erhalten, sind z.B. ein Antwortschreiben oder eine Bestätigung, dass Ihre Unterlagen eingegangen sind. Die Dokumente werden in der Regel postalisch zu Ihnen nach Hause geschickt. Das Gleiche gilt für eventuelle Rückfragen. Geben Sie daher unbedingt eine Handy- oder Telefonnummer in Ihrem Antrag an, unter der Sie erreichbar sind.
Ablehnung Ihres Antrags – und nun?
Haben Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse eingereicht, müssen Sie meist einige Wochen warten, bis Sie eine Rückmeldung erhalten. Dennoch hat auch hier der Gesetzgeber eine Frist gesetzt. Das Patientenrechtegesetz schreibt vor, dass Ihre Krankenkasse bei einem Antrag auf Leistungen (z.B. bei Heil- und Hilfsmittel, Haushaltshilfe, häuslicher Krankenpflege) innerhalb von drei Wochen entscheiden muss.
Ihr Antrag wurde abgelehnt? Das können Sie jetzt unternehmen:
- Sie legen Widerspruch ein, sodass der Antrag erneut geprüft wird. Wichtig ist hierbei, dass Sie den Widerspruch schriftlich einreichen und diesen mit Ihrer Unterschrift und der Vorgangsnummer versehen.
- Möchten Sie Widerspruch einlegen, wählen Sie eine förmliche Ansprache, z.B. “Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich zum Antrag (XY) mit folgender Antragsnummer: (XY) Widerspruch ein. Ich bitte um erneute Prüfung Ihrerseits. Mit freundlichen Grüßen (Vorname, Nachname, Ort und Unterschrift)”.
- Lassen Sie sich bei einer Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe beraten.
- Ziehen Sie rechtlichen Beistand zu Rate (z.B. einen Rechtsanwalt oder Anwalt für Pflegerecht).
Weitere Informationen, wie Sie zum Beispiel die Kosten Ihrer Haushaltshilfe über die Krankenkasse abrechnen, lesen Sie in unserem entsprechenden Artikel: