In diesem Beitrag erfahren Sie was eine Patientenverfügung ist, wie sie Ihnen im Krankheitsfall helfen kann und was Sie beachten sollten, damit diese rechtsgültig ist.
Patientenverfügung: Definition
Eine Patientenverfügung ist für den Fall gedacht, dass Sie selber nicht mehr in der Lage sind eigenständig Entscheidungen zu treffen. Dies kann z.B. durch Krankheit, als Folge eines Unfalls oder aufgrund von Alter eintreten. Die Patientenverfügung ist in §1901a BGB geregelt.
In der Patientenverfügung können Sie medizinische Maßnahmen festlegen, die durchzuführen oder zu unterlassen sind. Diese Festlegungen werden im Falle der Entscheidungsunfähigkeit dann berücksichtigt.
Welche Form muss eine Patientenverfügung haben?
Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst sein, dies schließt sowohl handschriftlich als auch am Computer verfasste Patientenverfügungen ein. Zu beachten ist, dass die Patientenverfügung handschriftlich unterzeichnet werden muss.
Muss die Patientenverfügung notariell beglaubigt werden?
Eine notarielle Beglaubigung ist für die Wirksamkeit nicht nötig, der entscheidende Punkt dafür ist die Unterschrift. Die notarielle Beglaubigung schafft jedoch Sicherheit hinsichtlich der Frage, ob Sie zum Zeitpunkt der Erstellung der Patientenverfügung geschäftsfähig waren. Dies ist bei der Frage nach der Wirksamkeit unter Umständen ein Punkt, der berücksichtigt werden muss.
Widerruf einer Patientenverfügung
Sie haben die Möglichkeit Ihre Patientenverfügung jederzeit zu widerrufen. Dies kann formlos geschehen.
Was muss in der Patientenverfügung enthalten sein?
Es sollte konkret auf medizinische Maßnahmen eingegangen werden, allgemeine Formulierungen haben zur Folge, dass die Patientenverfügung unter Umständen nicht berücksichtigt werden kann.
Empfohlener Aufbau des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
Das BMJV hat in seiner Publikation zur Patientenverfügung den empfohlenen Aufbau einer Patientenverfügung abgebildet. Werden die essentiellen Bestandteile einer Patientenverfügung beachtet, muss eine Patientenverfügung folgenden Aufbau haben:
-
Eingangsformel
-
Situationen, für die die Patientenverfügung gelten soll
-
Festlegungen zu ärztlichen/ pflegerischen Maßnahmen
-
Schlussformel
-
Datum und Unterschrift
Damit eine Patientenverfügung richtig verstanden und umgesetzt werden kann, sind ergänzende Aussagen empfohlen. Diese können z.B.
-
Wünsche zu Ort und Begleitung,
-
Aussagen zur Verbindlichkeit,
-
Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen,
-
Hinweis auf beigefügte Erläuterungen zur Patientenverfügung,
-
Organspende,
-
Schlussbemerkungen,
-
Aktualisierungen mit Datum und Unterschrift oder
-
Wertvorstellungen im Anhang sein.
Warum sind ergänzende Aussagen wichtig?
Ihre Patientenverfügung kann nur nach ihren Wünschen umgesetzt werden, wenn diese auch eindeutig sind. Die oben genannten Ergänzungen tragen dazu bei, dass Ihre Patientenverfügung so verstanden wird, wie sie von Ihnen gedacht ist. Denn für den Fall, dass Sie Ihren Willen nicht mehr selber zum Ausdruck bringen können und Ihre Patientenverfügung nicht eindeutig genug ist, muss Ihr Betreuer Ihren mutmaßlichen Willen feststellen und auf dieser Grundlage entscheiden.
Persönliche Wertvorstellungen
Insbesondere Ihre persönlichen Wertvorstellungen können eine gute Auslegungshilfe sein. Falls Ihre Patientenverfügung nicht konkret genug ist, haben Ihr Vertreter und der behandelnde Arzt die Möglichkeit aufgrund Ihrer persönlichen Wertvorstellungen eine möglichst genaue Interpretation Ihrer Patientenverfügung zu erreichen.
Vorlage zur Erstellung einer Patientenverfügung
In der Publikation des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz finden sich sowohl Textbausteine als auch Beispiele für Patientenverfügungen. Die Beispiele sind so gestaltet, dass diese nicht einfach übernommen werden können, aber trotzdem exemplarisch zeigen, wie eine fertige Patientenverfügung aussehen könnte.
Wichtig:
Die Patientenverfügung muss Ihrer individuellen Situation gerecht werden. Lassen Sie sich deswegen lieber von Ihrem Arzt oder anderen fachkundigen Personen beraten, anstatt Vorlagen aus dem Internet oder sonstigen Publikationen zu übernehmen.
Ist eine Patientenverfügung bindend?
Eine Patientenverfügung ist bindend, wenn diese auf Ihre Lebens- oder Behandlungssituation zutrifft. Ihre behandelnden Ärzte sind an diese dann genauso gebunden, wie mögliche, von Ihnen festgelegte, Vertreter.
Ist Ihre Patientenverfügung hingegen nicht konkret, entscheidet Ihr Vertreter, also Betreuer oder Bevollmächtigter, ob die ärztliche Maßnahme ausgeführt werden soll oder nicht. Dies geschieht in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt und, falls vorhanden, mit Hilfe Ihrer ergänzenden Aussagen, wie z.B. Wertvorstellungen.
Ausdrücklich nicht bindend sind Anordnungen, die gesetzlich verboten oder strafbar sind.
Aufbewahrung einer Patientenverfügung
Damit Ihre Patientenverfügung im Bedarfsfall gefunden werden kann, müssen Sie diese so aufbewahren, dass sie für Ihren Bevollmächtigten leicht zugänglich ist. Im Idealfall sollte dieser über den Aufbewahrungsort informiert sein und zusätzlich über eine Kopie Ihrer Vorsorgedokumente verfügen.
Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
Ihre Patientenverfügung können Sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer aufbewahren. Dabei sollten Sie jedoch beachten, dass dies nur in Verbindung mit einer Vorsorge- oder Betreuungsvollmacht sinnvoll ist, da die in Zusammenhang mit einer Patientenverfügung getroffenen Entscheidungen sehr persönlich sind und unter Umständen der Interpretation einer Person bedürfen, der Sie vertrauen.
Was passiert, wenn keine Patientenverfügung vorliegt?
Liegt keine Patientenverfügung vor, entscheiden Ihr behandelnder Arzt und Ihr Vertreter gemeinsam auf Grundlage Ihres mutmaßlichen Willens. Haben Sie keinen Vertreter bestellt, wird durch das Betreuungsgericht eine Person bestimmt, die Sie vertritt. Die unten genannten weiteren Vorsorgemöglichkeiten zeigen, wie Sie einen Vertreter oder Betreuer festlegen können, der in Ihrem Namen, im Falle Ihrer Entscheidungsunfähigkeit, handelt.
Wichtig:
Bei fehlender Benennung eines Betreuers oder Vertreters, können nicht automatisch Angehörige diese Rolle übernehmen. Angehörige sind nur durch eine rechtsgeschäftliche Vollmacht oder als gerichtlich bestellte Betreuer vertretungsberechtigt.
Weitere Vorsorgemöglichkeiten
Die Patientenverfügung ist nur ein Teil der Patientenvorsorge. Auch die Betreuungsvollmacht und die Vorsorgevollmacht gehören dazu. Wie im vorherigen Abschnitt erwähnt, können Sie mit diesen Vollmachten festlegen, wer Sie vertritt, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.
Betreuungsvollmacht
Mit der Betreuungsvollmacht können Sie für den Fall vorsorgen, dass Sie nicht mehr selbst in der Lage sind Ihre Angelegenheiten zu regeln. In solchen Fällen wird von dem zuständigen Betreuungsgericht ein Betreuer für Sie bestellt. Mit der Betreuungsvollmacht haben Sie Einfluss auf diese Entscheidung und können so eine oder mehrere Personen angeben, die Ihre Betreuung übernehmen sollen.
Sie können auch angeben, wer von der Betreuung ausgeschlossen werden soll und Wünsche hinsichtlich Ihrer Betreuung äußern, z.B. wie Sie im Alter wohnen möchten.
Vorsorgevollmacht
In der Vorsorgevollmacht können Sie, wie auch bei der Betreuungsvollmacht, für den Fall der Geschäftsunfähigkeit einen Stellvertreter bestimmen. Der Nachteil hierbei ist, dass der gewählte Vertreter sofort ab Ausstellung der Vorsorgevollmacht zur Vertretung berechtigt und nicht erst wie bei der Betreuungsvollmacht ab Eintritt der Geschäftsunfähigkeit. Außerdem erfolgt im Gegensatz zur Betreuungsvollmacht keine Überwachung des Vertreters durch das Betreuungsgericht.
Fazit: Vorsorge für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit!
Die Patientenverfügung ist ein wichtiger Bestandteil der Patientenvorsorge. Sie regelt im Falle Ihrer Entscheidungsunfähigkeit Ihre medizinische Behandlung. Voraussetzung dafür ist die genaue Beschreibung der gewünschten oder zu unterlassenden Maßnahmen in Verbindung mit konkreten Behandlungssituationen.
Hilfe bei der Erstellung Ihrer Patientenverfügung können Sie durch Ihren Arzt oder andere fachkundige Personen erhalten. Beispiele für Patientenverfügungen finden Sie unter anderem in der Publikation des BMJV, diese sollten Sie jedoch nicht einfach übernehmen, da Ihre Patientenverfügung nur gültig ist, wenn diese konkret auf Ihre Behandlungssituation zutrifft.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine ordnungsgemäß verfasste Patientenverfügung dafür sorgt, dass Ihr Selbstbestimmungsrecht gewahrt wird und besonders in Kombination mit einer Betreuungsvollmacht oder Vorsorgevollmacht für eine bestmögliche Vertretung im Faller Ihrer Entscheidungsunfähigkeit vorgesorgt wird.