Wenn Pflegebedürftige im Haushalt überfordert sind, muss Unterstützung her. Wie eine Haushaltshilfe für Pflegebedürftige helfen kann und welche Möglichkeiten es gibt, Hilfe zu finden und zu finanzieren, stellen wir im folgenden Artikel vor.
Warum eine Haushaltshilfe?
Mit zunehmender Pflegebedürftigkeit fallen manche Aufgaben im Haushalt immer schwerer. Putzen und Einkaufen beispielsweise können oftmals nur noch mühevoll allein bewältigt werden und ein Gefühl der Überforderung durch alltägliche Aufgaben des Haushalts stellt sich ein.
Für diese Fälle gibt es Haushaltshilfen für Pflegebedürftige, die stundenweise Tätigkeiten im Haushalt übernehmen und so zum Beispiel auch pflegende Angehörige entlasten. Der Alltag wird strukturierter und durch das Abgeben von Aufgaben entspannter.
Finanzierungsmöglichkeiten einer Haushaltshilfe für Pflegebedürftige
Falls das Geld nicht ausreicht, um eine Haushaltshilfe einzustellen, gibt es verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten. Dabei muss unterschieden werden, ob die Pflegebedürftigen, die eine Haushaltshilfe benötigen, bereits einen Pflegegrad (früher: Pflegestufen) besitzen oder nicht. Haushaltshilfen für Pflegebedürftige ohne Pflegegrad werden anders finanziert als Haushaltshilfen für Pflegebedürftige mit Pflegegrad.
Haushaltshilfen für Pflegebedürftige mit Pflegegrad: Wie finanzieren?
Wenn ein Pflegegrad festgestellt wurde, stehen verschiedene Mittel zur Verfügung. Die Pflegegrade ordnen ein, welche Form der Beeinträchtigung vorliegt. Je nach Pflegegrad erhält der Pflegebedürftige ein unterschiedliches Maß an Unterstützung in Form von finanziellen Mitteln oder Sachleistungen.
Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat | Pflegesachleistungen pro Monat |
---|---|---|
1 | – | – |
2 | 316 Euro | 689 Euro |
3 | 545 Euro | 1.298 Euro |
4 | 728 Euro | 1.612 Euro |
5 | 901 Euro | 1.995 Euro |
Stand Februar 2020
Die finanzielle Unterstützung in Form des Pflegegelds kann u.a. dazu benutzt werden, eine Haushaltshilfe zu beauftragen, aber auch um es vollständig oder teilweise an pflegende Angehörige weiterzugeben. Möglich ist nicht nur das Beziehen von Pflegegeld, sondern auch die Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen. Das kann z. B. die Bezahlung eines ambulanten Pflegedienstes sein, der den Pflegebedürftigen unterstützt.
Auch eine Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung ist möglich. Durch die sogenannte Kombinationsleistung kann zusätzlich zum ambulanten Pflegedienst, mit Hilfe des Pflegegeldes, eine Haushaltshilfe für Pflegebedürftige engagiert werden.
Angebote zur Unterstützung im Alltag
Personen mit Pflegegrad können Angebote zur Unterstützung im Alltag, auch niederschwellige Betreuungsangebote genannt, wahrnehmen. Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:
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Beratungs- und Entlastungsangebote für pflegende Angehörige.
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Unter Anleitung einer Pflegefachkraft bieten ehrenamtliche Helfer oder Seniorenbetreuer Betreuungsangebote im häuslichen Umfeld an.
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Durch eine Haushaltshilfe werden Pflegebedürftige im Alltag entlastet und können auf diese Weise so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Eine Haushaltshilfe für Pflegebedürftige mit Pflegegrad kann im Rahmen der Angebote zur Unterstützung im Alltag durch den Entlastungsbetrag finanziert werden. Der Entlastungsbetrag steht allen zur Verfügung, die einem der fünf Pflegegrade zugeordnet sind. Er beträgt pro Monat 125 Euro.
Der Entlastungsbetrag soll die Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit des Pflegebedürftigen fördern und kann für die Bezahlung einer Haushaltshilfe, einer Alltagsbegleitung oder Einkaufshilfe verwendet werden.
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden, das heißt er wird nicht einfach an den Pflegebedürftigen überwiesen, sondern ist eine Kostenerstattung. Um diese Kostenerstattung nutzen zu können müssen die genutzten Angebote nach Landesrecht anerkannt sein.
Außerdem müssen die Rechnungen und Belege der Pflegekasse vorgelegt werden, damit diese abgerechnet werden können. Wenn Beträge nicht vollständig genutzt wurden, können sie ins nächste halbe Jahr übertragen und dann bis zum 30.06. genutzt werden.
Umwandlungsanspruch
Falls Pflegesachleistungen bezogen werden und diese nicht in vollem Umfang ausgeschöpft werden, können bis zu 40% dieser Leistungen für weitere Betreuungs-und Entlastungsangebote eingesetzt werden.
Pflegebedürftige haben ein Recht auf diesen Umwandlungsanspruch und können Kostenerstattungen für angefallene Eigenbelastungen bei der zuständigen Pflegekasse beantragen.
Haushaltshilfe für Pflegebedürftige ohne Pflegegrad
Wenn Pflegebedürftige auf Unterstützung im Haushalt angewiesen sind, aber noch keinem Pflegegrad zugewiesen sind, und Hilfe somit nicht durch Pflegegeld oder den Entlastungsbetrag finanzieren können, muss nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten gesucht werden.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Eine Möglichkeit, eine stundenweise Haushaltshilfe für Pflegebedürftige ohne Pflegegrad zu finanzieren, ist das Absetzen dieser Tätigkeit als haushaltsnahe Dienstleistung. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die üblicherweise durch Haushaltsmitglieder ausgeführt werden und nun von Selbständigen oder Angestellten eines Dienstleisters übernommen werden.
Liegt eine haushaltsnahe Dienstleistung vor, können bis zu 20% der Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abgesetzt werden. Die Höchstgrenze pro Kalenderjahr liegt dabei bei 4000 Euro.
Um von haushaltsnahen Dienstleistungen profitieren zu können, muss der Auftraggeber eine Dienstleistung in Anspruch nehmen, die normalerweise von Haushaltsmitgliedern ausgeführt wird. Der Beauftragte muss eine Rechnung ausstellen, die nicht durch Barzahlung beglichen wird, sondern durch Überweisung. So können Leistungen nachvollzogen werden.
Leistungen der Krankenkasse
Wenn Pflegebedürftige zu Hause Krankheiten auskurieren oder sich von Operationen erholen, kann die zuständige Krankenkasse für eine Haushaltshilfe aufkommen. Dabei ist wichtig, dass andere Haushaltsmitglieder oder nahe Verwandte nicht in der Lage sind, diese Aufgaben zu übernehmen. Dies ermöglicht eine Haushaltshilfe für Pflegebedürftige auch ohne Pflegegrad.
Die Krankenkasse zahlt längstens 4 Wochen eine Haushaltshilfe. Pro Tag muss dabei eine Zuzahlung geleistet werden. Diese beträgt mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro.
Wie kann ich eine Haushaltshilfe für Pflegebedürftige finden?
Suchen Pflegebedürftige eine Haushaltshilfe, können sie auf unterschiedliche Möglichkeiten zurückgreifen. Vermittlungsplattformen, wie Pflegix, bieten Unterstützung, genauso wie Kleinanzeigenportale. Auch Zeitungsannoncen oder Aushänge können helfen, geeignete Unterstützung in Form einer Haushaltshilfe für Pflegebedürftige zu finden.
Eine weitere Möglichkeit sind Dienstleister, die auf Haushaltshilfe spezialisiert sind und Personal zur Verfügung stellen. Auch Empfehlungen oder Tipps von Bekannten, die bereits eine Haushaltshilfe engagiert haben, können hilfreich sein.
Haushaltshilfe für Senioren beauftragen: Was sollte beachtet werden?
Wichtig bei dem Beauftragen einer Haushaltshilfe ist, dass die Wünsche des Pflegebedürftigen berücksichtigt werden. Eine Haushaltshilfe sollte zuverlässig und gewissenhaft arbeiten und pünktlich sein. Die Chemie zwischen Haushaltshilfe und Pflegebedürftigem muss stimmen, damit ein vertrauensvolles Arbeitsverhältnis möglich ist.
Des Weiteren sollte darauf geachtet werden, ob Finanzierungsmöglichkeiten, wie z. B. der Entlastungsbetrag genutzt werden können. Dies ist möglich, wenn eine Haushaltshilfe für Pflegebedürftige mit Pflegegrad gesucht wird.
Fazit: Viele Möglichkeiten, eine Haushaltshilfe für Senioren zu finden & zu finanzieren!
Wenn Aufgaben im Haushalt nicht mehr allein bewerkstelligt werden können, ist es wichtig, sich Unterstützung zu suchen, damit weiterhin ein Leben in häuslicher Umgebung möglich ist. Durch eine Haushaltshilfe für Pflegebedürftige lässt sich der Alltag besser bewältigen und die stundenweise Unterstützung ermöglicht Hilfe nach Bedarf.
Es muss unterschieden werden, ob die Haushaltshilfe für Pflegebedürftige mit bereits festgestellten Pflegegrad gedacht ist, oder ob Pflegebedürftige ohne Pflegegrad eine Haushaltshilfe suchen. Je nachdem, ob ein Pflegegrad vorliegt oder nicht, fallen die Finanzierungsmöglichkeiten unterschiedlich aus.
So können Personen mit Pflegegrad Gebrauch von Pflegegeld, Entlastungsbetrag oder Angeboten zur Unterstützung im Alltag machen. Ohne Pflegegrad kann auf Leistungen der Krankenkasse zurückgegriffen oder die Haushaltshilfe als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden.
Um eine Haushaltshilfen für Pflegebedürftige zu finden, können verschiedene Wege genutzt werden. Einer ist die Suche über das Internet, über Online-Marktplätze, wie Pflegix, oder Kleinanzeigen-Seiten. Aber auch durch Zeitungsannoncen oder Aushänge an schwarzen Brettern kann man fündig werden.