Sie möchten Ihre Mietwohnung oder Ihr Eigenheim barrierefrei umbauen lassen? Das kann teuer werden. Informieren Sie sich daher am besten gründlich im Vorhinein, welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung und Förderung Sie haben. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen 7 Möglichkeiten, wie Sie die Umbaumaßnahmen finanzieren können.
In einem weiteren Beitrag haben wir 3 Möglichkeiten aufgezeigt, wie Sie Ihre Wohnräume barrierefrei gestalten können. Lesen Sie hier mehr zum Thema:
1) Finanzierung über die Pflegeversicherung
Sie haben einen der Pflegegrade 1 bis 5? Dann haben Sie Anspruch auf eine Kosten-Finanzierung über die Pflegekasse im Rahmen von sogenannten “wohnumfeldverbessernden Maßnahmen”. Das sind bis zu 4.000 Euro, die Sie für den barrierefreien Umbau Ihrer Wohnräume nutzen können.
Ziel der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen ist es, “die häusliche Pflege in der Wohnung (zu) ermöglichen, erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederher(zu)stellen”, so heißt es auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit. Gleichzeitig soll durch die Bezuschussung eine “Überforderung der Pflegepersonen” verhindert werden.1
Leben mehrere pflegebedürftige Personen in Ihrem Haushalt? Dann erhöht die Pflegekasse die Zuschüsse entsprechend. Bei zwei pflegebedürftigen Personen in einem Haushalt erhöhen sich die Beiträge auf 8.000 Euro. Der Höchstbetrag liegt bei insgesamt 16.000 Euro. Das bedeutet, dass bis zu 4 Personen die volle finanzielle Unterstützung bekommen können. Das ist zum Beispiel für das betreute Wohnen relevant.
Gut zu wissen:
Sollte sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person so verändern, dass Sie nach Ausschöpfen des Gesamtbetrags weitere Umbaumaßnahmen benötigen, können Sie erneut einen Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro bei der Pflegekasse beantragen. Der Fall kann zum Beispiel bei einer fortschreitenden Demenz eintreten.
Was sind die Voraussetzungen?
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zählen zu den gesetzlichen Pflegeleistungen der Pflegekasse und sind in §40 SGB XI verankert. Zu den Voraussetzungen heißt es hier:
“Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.”2
Zur Erinnerung: Die grundsätzliche Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige einen der Pflegegrade 1 bis 5 hat.
Was zählt zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen?
Die Pflegekasse gewährt Ihnen Zuschüsse für verschiedene Arten des Wohnungsumbaus:
- Bezuschusst werden zum Einen Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind, so zum Beispiel
– Türvergrößerungen & Abbau von Türschwellen
– Umbau der Badewanne zur barrierefreien Dusche
– Einbau & Anpassung von Aufzügen
- Maßnahmen, die die Wohnsituation des Pflegebedürftigen erleichtern, wie zum Beispiel
– rollstuhlgerechter Ein- & Umbau von unterfahrbaren Küchenmöbeln
– Verlegung von rutschhemmenden Bodenbelägen
– Installation von Treppenliften
So stellen Sie den Antrag
Treffen die oben genannten Bedingungen auf Sie zu, können Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf eine Kosten-Finanzierung im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen beantragen. Hier genügt ein formloses Schreiben an die Kasse, in dem Sie Ihren Bedarf darlegen sowie die entsprechend gewünschten Umbaumaßnahmen am besten inklusive eines Kostenvoranschlags auflisten.
Hinweis: Sie können den Antrag auch nachträglich noch stellen, wenn Sie bereits mit den Umbaumaßnahmen begonnen haben. Beachten Sie aber unbedingt, alle Rechnungen und Quittungen aufzubewahren, denn diese müssen Sie bei der Pflegekasse einreichen, damit Sie die Kosten erstattet bekommen. Wir empfehlen Ihnen aber, mit den Umbaumaßnahmen erst dann zu beginnen, wenn Ihr Antrag von der Pflegekasse bewilligt wurde. Damit gehen Sie auf Nummer sicher und bleiben im Ernstfall nicht auf den Kosten sitzen, falls sich doch Probleme mit der Finanzierung über die Pflegeversicherung ergeben.
2) Zuschüsse der Krankenkasse
Neben den Zuschüssen der Pflegekasse können Sie die Kosten für bestimmte Hilfsmittel über die Krankenkasse erstatten lassen. Dazu gehören zum Beispiel
- Badewannenlifte,
- Toilettensitzerhöhungen,
- Stützgriffe für das Badezimmer (im Bereich des Waschbeckens oder WCs)
In einem weiteren Beitrag haben wir für Sie zusammengefasst, wie Sie am besten bei der Suche nach Pflegehilfsmitteln vorgehen und was es mit dem Pflegehilfsmittelverzeichnis auf sich hat:
Und so gehen Sie vor:
Besprechen Sie sich bei Ihrem Arztbesuch mit Ihrem behandelnden Hausarzt, welche Hilfsmittel Sie benötigen und bitten Sie ihn um eine ärztliche Verordnung.
Nachdem Sie die Verordnung erhalten haben, reichen Sie diese bei Ihrer zuständigen Krankenkasse ein. Sobald die Krankenkasse die Verordnung genehmigt hat, können Sie die entsprechenden Hilfsmittel besorgen.
3) KfW-Förderung
Sie sind Besitzer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung? Dann kann Sie die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beim barrierefreien Umbau ihrer Wohnräume unterstützen. Auch wenn Sie vorhaben, Wohneigentum zu kaufen oder als Mieter mit einer Modernisierungsvereinbarung finden Sie hier unter Umständen eine Möglichkeit, den barrierefreien Umbau Ihrer Wohnräume zu finanzieren.
Die Förderbank KfW bietet Ihnen mehrere Programme mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen für den bedarfsgerechten Umbau Ihrer barrierefreien Wohnräume:
Die beiden Programme 159 und 455 richten sich speziell an das altersgerechte Umbauen:
- Mit dem KfW-Kredit 159 erhalten Sie bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit mit einem effektiven Jahreszins ab 0,04 Prozent. Dieses Programm eignet sich vor allem dann für Sie, wenn Sie Ihre Wohnräume nicht nur barrierefrei, sondern auch einbruchsicher umbauen wollen.3
- Beim Förderprogramm 455-B erhalten Sie so als Privatperson einen Investitionszuschuss von bis zu 6.250 Euro, die Sie für den barrierefreien Umbau Ihrer Wohnräume nutzen können. Dieses Programm ist besonders dann für Sie geeignet, wenn Sie neben der Reduzierung von Barrieren mehr Wohnkomfort schaffen möchten.4
Mit dem Wohneigentumsprogramm 124 handelt es sich um einen Förderkredit von bis zu 100.000 Euro mit einem effektiven Jahreszins ab 0,85 Prozent. Sie möchten Wohnraum kaufen, bauen oder selbst darin wohnen? Dann finden Sie mit dem Programm 124 Ihr passendes KfW-Programm.5
Gut zu wissen: Die einzelnen Programme der KfW-Bank können unter Umständen mit anderen Fördermitteln der KfW oder auch mit kommunalen Förderungsprogrammen kombiniert werden.
Und so funktioniert die Antragstellung
Die KfW betreibt keine eigenen Filialen und vergibt ihre Kredite daher nicht eigens. Stellen Sie den Antrag auf einen Kredit zum barrierefreien Umbau daher direkt bei Ihrer Hausbank. Wenn Sie mit Ihrer Bank einen Kreditvertrag abgeschlossen haben, haftet Ihre Bank anschließend für die Rückzahlung an die KfW.
Wichtig: Denken Sie auch hier daran, den Antrag vor dem Beginn der Baumaßnahmen zu stellen, damit Sie bei Schwierigkeiten nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
4) Finanzierung durch Stiftungen
Es gibt zahlreiche Stiftungen, die Sie als Privatperson beim Umbau Ihrer Wohnräume hin zur Barrierefreiheit unterstützen.
Ob Sie Chancen auf eine Kostenfinanzierung durch Stiftungen haben, hängt vor allem von zwei Faktoren ab:
- Als Antragsteller sollten Sie nachweisen können, dass Sie bedürftig sind.
- Prüfen Sie, ob Sie zur Zielgruppe der entsprechenden Stiftung gehören.
Welche Baumaßnahmen genau gefördert werden und wie hoch die Stiftungsgelder sind, ist von Stiftung zu Stiftung unterschiedlich.
Unser Tipp:
Informieren Sie sich am besten bei sozialen Organisationen in Ihrer Nähe, welche Stiftungen für Ihr Anliegen in Frage kommen.
5) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Wenn Sie unter einer Behinderung leiden oder von einer Behinderung bedroht sind und einer Berufstätigkeit nachgehen, können Sie sogenannte “Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben” gemäß des Rehabilitations- und Teilhabegesetzes (§33 SGB IX) in Anspruch nehmen.
Im Rahmen dieser Leistungen können Sie Förderbeiträge für Wohnungshilfen vom Integrationsamt, der Agentur für Arbeit, von Ihrer Unfallversicherung oder auch von der Rentenversicherung erhalten.
Diese Förderbeiträge dienen dem barrierefreien Umbau des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes, wenn Sie aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen Probleme haben, Ihren Beruf auszuüben. Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen Ihnen somit dabei helfen, Ihre Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern oder wiederherzustellen.
Zu den geförderten Maßnahmen zählen zum Beispiel der An- und Ausbau von:
- Aufzügen
- Treppenliften
- Türen (Vergrößerungen oder Verbreiterungen)
- Rampen
Wichtig: Bitte beachten Sie dass die oben genannten Kostenträger nur solche Baumaßnahmen fördern und finanzieren, die dazu dienen, dass Sie Ihren Arbeits- oder Ausbildungsplatz barrierefrei erreichen und nutzen können. Deshalb beschränken sich die Maßnahmen, die bezuschusst werden, in der Regel auf den Bereich vor der Eingangstür zur Wohnung oder zum Haus. Unter Umständen können Sie auch Umzugskosten über die o.g. Kostenträger finanzieren, wenn Sie in eine behinderungsgerechte oder eine Wohnung ziehen möchten, die näher an Ihrem Arbeitsplatz gelegen ist und dieser somit leichter von Ihnen erreicht werden kann.
Alternative: Sozialamt
Sofern kein anderer Kostenträger die Finanzierung der Umbaumaßnahmen übernehmen kann oder die Zuschüsse von der Pflege- und Krankenkasse bereits ausgeschöpft sind, können Sie sich für den barrierefreien Umbau Ihrer Wohnung auch an das Sozialamt wenden. Beachten Sie dabei aber in jedem Fall, dass die Leistungen des Sozialamts abhängig von Ihrem individuellen Einkommen und Vermögen sind. Kontaktieren Sie am besten entsprechende Beratungsstellen für nähere Auskünfte.
6) Landesförderung & kommunale Finanzierung
Jedes Bundesland hat eigene, individuelle Programme zur Förderung barrierefreien Wohnens. Beachten Sie, dass sich die Voraussetzungen und die Höhe der Zuschüsse von Bundesland zu Bundesland unterscheiden! In den meisten Fällen werden die Zuschüsse und Darlehen individuell von Ihrem Einkommen abhängig gemacht. Informieren Sie sich dazu am besten auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales oder über das “Wohnraumförderungsgesetz” Ihres Bundeslandes.
Unter Umständen erhalten Sie für Ihre geplanten Umbaumaßnahmen auch Unterstützung über kommunale Förderprogramme. Holen Sie sich dazu am direkt bei Ihrer Gemeinde nähere Infos ein oder nehmen Sie Kontakt mit dem Landratsamt auf.
7) Kosten steuerlich absetzen
Wenn Sie entsprechende Voraussetzungen erfüllen, können Sie die Kosten für bereits durchgeführte Umbaumaßnahmen als sogenannte “außergewöhnliche Belastung” steuerlich geltend machen.
Damit Sie die Kosten steuerlich absetzen können, müssen Sie folgende Bedingungen beachten:
- Bei der pflegebedürftigen Person muss eine Schwerbehinderung vorliegen, die vor Baubeginn durch ein ärztliches Attest bestätigt wird.
- Die Kosten für die Umbaumaßnahmen übersteigen Ihre finanziellen Mittel.
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, haben Sie Anspruch auf eine Steuerermäßigung gemäß § 33 EstG (Einkommensteuergesetz).
Unser Tipp: Lassen Sie sich die geplanten Baumaßnahmen vorab bei Ihrem zuständigen Finanzamt als außergewöhnliche Belastung anerkennen! So vermeiden Sie eventuelle böse Überraschungen, falls sich unerwartet Probleme hinsichtlich der steuerlichen Absetzbarkeit ergeben sollten.
Fazit: Kosten sparen mit Förder- und Finanzierungsmaßnahmen!
Wenn Sie über barrierefreies Wohnen nachdenken, schrecken Sie vielleicht erst einmal die hohen Kosten für die Umbaumaßnahmen ab. Doch zum Glück stehen Ihnen viele Möglichkeiten der Finanzierung und Förderung zur Verfügung. Sieben davon haben wir Ihnen in diesem Beitrag näher erläutert:
Die Pflegekasse bietet Ihnen Zuschüsse im Rahmen der sogenannten “wohnumfeldverbessernden Maßnahmen”. Hier können Sie bis zu 16.000 Euro zum Umbau Ihrer Wohnung nutzen. Auch Ihre zuständige Krankenversicherung bezuschusst Ihnen diverse Kosten für Pflegehilfsmittel, wenn Sie eine entsprechende Verordnung von Ihrem Hausarzt haben.
Daneben gibt es weitere Fördermöglichkeiten, die Sie in Anspruch nehmen können, zum Beispiel diverse Förderprogramme der KfW, die sich vor allem dann für Sie eignen, wenn Sie als Privatperson ein Eigenheimen oder eine Eigentumswohnung besitzen. die KfW-Programme fördern vor allem auch das altersgerechte und einbruchsichere Wohnen.
Im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie unter Anderem Unterstützung vom Arbeitsamt oder Integrationsamt sowie von Ihrem Rentenversicherungsträger oder auch Ihrer Unfallversicherung erhalten.
Auch Förderungen durch Länder, Kommunen oder Stiftungen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen. Informieren Sie sich am besten bei den entsprechenden Beratungsstellen über die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.
Wenn Sie unter einer Schwerbehinderung leiden und die Baumaßnahmen Ihr finanziellen Mittel übersteigen, können Sie die Kosten auch steuerlich geltend machen.
Wie Sie sehen, stehen Ihnen zahlreiche Möglichkeiten der Finanzierung und Förderung zum barrierefreien Wohnen zur Verfügung. Informieren Sie sich am besten im Voraus über die Leistungen, die Sie in Ihrem Fall nutzen können. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
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Quellen
1 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/leistungen-der-pflege/wohnumfeldverbessernde-massnahmen.html
2 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
4 https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/
5 https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%c3%b6rderprodukte/Wohneigentumsprogramm-(124)/
Weitere Quellen:
https://www.pflegeportal.org/ratgeber/wohnen/8-zuschuesse-fuer-barrierefreies-wohnen-197.html
https://www.jedermann-gruppe.de/barrierefrei-wohnen-finanzierung/
https://www.barrierefreie-immobilie.de/kosten-und-foerderung/foerderung/
https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/finanzierung-foerderung-barrierefreies-wohnen