Welche Hilfe können Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten, wenn Sie durch Schwangerschaft oder Entbindung den Haushalt nicht weiterführen können? Wir zeigen Ihnen welche Ansprüche bestehen und geben Tipps zur Inanspruchnahme!
Haushaltshilfe: Was sind die Aufgaben?
Für die Frage nach Unterstützung im Haushalt ist zunächst wichtig zu wissen, welche Aufgaben eine Haushaltshilfe überhaupt übernimmt. Eine Legaldefinition für die Haushaltshilfe gibt es nicht, typische Aufgaben sind jedoch im Allgemeinen das Waschen von Wäsche, das Putzen der Wohnung und die Zubereitung von Mahlzeiten. Auch Einkaufen und die Kinderbetreuung zählen zu den Aufgaben.
Medizinische und pflegerische Tätigkeiten gehören hingegen nicht zu den Leistungen einer Haushaltshilfe.
Haushaltshilfe und Krankenkasse: Wie hängt das zusammen?
Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Krankenkasse für eine Haushaltshilfe. Auch bei der Beauftragung einer geeigneten Ersatzkraft kann die Krankenkasse Ihnen unterstützend zur Seite stehen.
Umstände, die die Finanzierung einer Haushaltshilfe über die Krankenkasse notwendig machen, können z.B. eine schwere Krankheit, ein Krankenhausaufenthalt oder auch Schwangerschaft bzw. Entbindung sein. Mehr dazu können Sie in unserem Artikel “Haushaltshilfe über die Krankenkasse finanzieren” lesen!
Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung
Falls wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Haushaltsweiterführung nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, muss Unterstützung her. Eine Haushaltshilfe kann Ihnen in diesem Fall eine wertvolle Hilfe sein. Sie entlastet Sie im Haushalt und ermöglicht Ihnen, sich vollständig auf Ihre Gesundheit während oder nach der Schwangerschaft zu konzentrieren.
Der Anspruch auf Unterstützung durch die Krankenkasse bei Schwangerschaft oder Entbindung im Rahmen einer Haushaltshilfe ist in §24h SGB V geregelt. Auch die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Leistung lassen sich dort nachlesen.
Voraussetzungen
Damit die Krankenkasse für die Haushaltshilfe aufkommt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind im Einzelnen:
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Eine Weiterführung des Haushalts ist nicht möglich, auch nicht durch andere im Haushalt lebende Personen.
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Für die Nicht-Weiterführung des Haushalts muss die Schwangerschaft oder die Entbindung ursächlich sein.
Dauer und Umfang
Im Gegensatz zu einer Haushaltshilfe nach §38 SGB V ist die Unterstützung nach §24h SGB V nicht zeitlich begrenzt. So lange, wie Hilfe vom behandelnden Arzt oder der zuständigen Hebamme als notwendig betrachtet wird, ist diese auch verfügbar.
Auch nach der Geburt kann die Haushaltshilfe weiter in Anspruch genommen werden und zwar so lange, wie Sie noch durch die Entbindung geschwächt sind. Häufig ist dies ein Zeitraum von ca. sechs Tagen.
Auch der Umfang der Unterstützung ist von Ihren individuellen Bedürfnissen abhängig. Falls Sie nur in einzelnen Bereichen, wie z.B. dem Putzen oder dem Kochen Unterstützung wünschen, können Sie dies individuell mit Ihrer Haushaltshilfe besprechen.
Höhe der Kostenübernahme
Die Höhe der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Zunächst einmal ist entscheidend,ob die Haushaltshilfe von der Krankenkasse durch eine Partnerorganisation bereitgestellt wird. Ist dies der Fall rechnet die Krankenkasse direkt mit der Partnerorganisation ab, sodass Sie sich nicht um die Bezahlung kümmern müssen.
Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen, können Sie selber eine Haushaltshilfe beauftragen. Die Krankenkasse erstattet Ihnen dann die Kosten, jedoch in Abhängigkeit davon, wen Sie als Haushaltshilfe auswählen.
Im Gegensatz zu einer Haushaltshilfe über die Krankenkasse bei Krankheit, müssen Sie bei Schwangerschaft keine Zuzahlung leisten.
Weder verwandt noch verschwägert
Wenn Sie eine Haushaltshilfe engagieren, die mit Ihnen weder verwandt noch verschwägert ist, können Sie sich alle Kosten erstatten lassen, die in Zusammenhang mit der Beauftragung und Beschäftigung stehen.
Die Krankenkasse erstattet Ihnen dann die Kosten, sofern diese in angemessener Höhe und angemessene Stundenzahl entstanden sind. Angemessen meint eine Zahlung in Höhe von 2,5% der monatlichen Bezugsgröße bei einer täglichen Arbeitszeit von acht Stunden.
Bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert
Ist Ihre Haushaltshilfe mit Ihnen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert, werden nicht alle Kosten erstattet. Ihre Haushaltshilfe kann in diesem Fall nur eine Kostenerstattung für Verdienstausfall oder Fahrtkosten erhalten, eine Vergütung darüber hinaus ist nicht möglich.
Auch hier müssen die Erstattungen angemessen sein, also max. 2,5% der monatlichen Bezugsgröße betragen.
Ab dem dritten Grad verwandt oder verschwägert
Bei dieser Konstellation gilt das gleiche wie für den Fall, dass Ihre Haushaltshilfe nicht mit Ihnen verwandt oder verschwägert ist. Somit können Sie sich auch hier sämtliche Kosten, die im Rahmen der Haushaltshilfe entstehen, erstatten lassen.
Antragstellung
Damit Ihre Krankenkasse die Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung zahlt, müssen Sie einen Antrag auf Haushaltshilfe nach §24h SGB V stellen. Der Antrag muss vor Inanspruchnahme der Leistung gestellt und zusätzlich mit einer Notwendigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes bzw. der behandelnden Hebamme eingereicht werden.
Die Notwendigkeitsbescheinigung muss die voraussichtliche Dauer sowie den erforderlichen Umfang einer Haushaltshilfe enthalten und die Erforderlichkeit begründen.
Liste der Krankenkassen
Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die Anträge und Regelungen einiger Krankenkassen. Bei konkreten Fragen empfiehlt sich immer auch eine Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse, welche Ihnen beratend zur Seite steht.
Wo finden Sie eine Haushaltshilfe?
Wie bereits erwähnt gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten eine Haushaltshilfe zu engagieren, die von der Krankenkasse bezahlt wird. Entweder haben Sie die Möglichkeit eine Haushaltshilfe von Ihrer Krankenkasse gestellt zu bekommen oder Sie suchen eigenständig nach der passenden Unterstützung.
Über die Krankenkasse
Wenn Ihre Krankenkasse mit einem Dienstleister kooperiert, besteht die Möglichkeit über diese Vertragsorganisation eine Haushaltshilfe zu erhalten. In diesem Fall rechnet die Krankenkasse direkt mit der Vertragsorganisation ab. Jedoch kann es vorkommen, dass eventuelle Vertragsorganisationen bereits ausgelastet sind und Sie sich selber um eine Haushaltshilfe bemühen müssen.
Über Pflegix
Falls Sie selber nach einer Haushaltshilfe suchen möchten, ist unsere Online-Plattform Pflegix eine gute Anlaufstelle. Unsere engagierten und qualifizierten Pflegix-Helfer können Ihnen im Haushalt unterstützend unter die Arme greifen. Mit Ihrem kostenlosen Pflegix-Profil haben Sie die Möglichkeit genau die Haushaltshilfe auszuwählen, die Ihren individuellen Anforderungen entspricht.
Fazit: Wertvolle Unterstützung während Schwangerschaft und Entbindung
Damit während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung der Haushalt weitergeführt werden kann, kann die Unterstützung einer Haushaltshilfe notwendig werden. In diesem Fall unterstützt Ihre Krankenkasse Sie gemäß §24h SGB V.
Voraussetzungen für diese Leistung sind unter anderem, dass keine andere im Haushalt lebende Person diesen weiterführen kann und die Schwangerschaft oder Entbindung ursächlich für Ihre Verhinderung bei der Haushaltsweiterführung ist.
Bei der Wahl der Haushaltshilfe sollten Sie darauf achten, ob diese von der Krankenkasse gestellt wird oder ob Sie eigenständig nach einem Ersatz suchen. Bei ersterem rechnet die Krankenkasse direkt mit der Haushaltshilfe ab.
Falls Sie jedoch selbstständig eine Haushaltshilfe engagieren, sollten Sie beachten, dass die Krankenkasse die Kosten nur in einem angemessenen Rahmen übernimmt und dies auch nur bei Personen, die nicht bis zum zweiten Grad mit Ihnen verwandt oder verschwägert sind.
Eine gute Möglichkeit Unterstützung zu finden, bietet unter anderem Pflegix. Registrieren Sie Sich hier kostenlos und finden Sie schnell eine zuverlässige Unterstützung!