Wenn aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft die tägliche Arbeit im Haushalt nicht erledigt werden kann, muss für Ersatz gesorgt werden. In bestimmten Fällen übernimmt dabei die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe.
Was hat die Krankenkasse mit einer Haushaltshilfe zu tun?
Kann der Haushalt nicht weitergeführt werden, weil die haushaltsführende Person erkrankt ist, bezahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe bzw. erstattet die Kosten für diese. Man hat dabei die Wahl, ob man auf eine professionelle Kraft zurückgreift oder die Hilfe von Freunden oder Verwandten in Anspruch nimmt.
Eine Haushaltshilfe unterstützt bei der täglichen Arbeit im Haushalt, wie Einkaufen, Kochen oder Waschen. Medizinische und pflegerische Tätigkeiten werden nicht übernommen.
Voraussetzungen für die Bezahlung und die Höhe
Voraussetzungen für die Bezahlung einer Haushaltshilfe durch die Krankenkasse
Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
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Die durch Krankheit ausgefallene Person, muss die haushaltsführende Person sein, das heißt, dass die anfallende Hausarbeit im Normalfall durch diese Person ausgeführt wird und auch von keinem anderen übernommen werden kann.
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Im Haushalt muss mindestens ein Kind leben, das bei Beantragung der Hilfe nicht älter als 12 ist oder ein Kind, das eine Behinderung hat und somit auf Hilfe angewiesen ist.
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Der Ausfall muss krankheitsbedingt, also z. B. auf eine Krankenhausbehandlung, medizinische Vorsorgeleistungen, häusliche Krankenpflege oder Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zurückzuführen sein.
Außerdem zahlt die Krankenkasse keine Haushaltshilfe, wenn die häusliche Versorgung bereits durch Leistungen der Pflegeversicherung sichergestellt ist, also durch Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.
Tipp: Falls nicht alle Voraussetzungen zur Kostenübernahme einer Haushaltshilfe durch die Krankenkasse erfüllt sind, ist es trotzdem ratsam eine freiwillige Kostenübernahme bei der zuständigen Krankenkasse anzufragen, da die zusätzlichen Leistungen von der Krankenkasse individuell angepasst werden können.
Wie kann ich eine Haushaltshilfe beantragen?
Da die Haushaltshilfe über die Krankenkasse eine antragspflichtige Leistung ist, müssen Leistungen und Kostenübernahmen vor Inanspruchnahme geklärt und genehmigt werden.
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Um die Leistung zu erhalten, muss ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Antragsformulare sind bei der jeweiligen Krankenkasse erhältlich, dort findet man auch Hilfe bei Detailfragen und erhält individuelle Auskünfte.
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Für den Antrag ist das Einreichen einer medizinischen Notwendigkeitsbescheinigung gefordert. In dieser muss der behandelnde Arzt die Diagnose und die daraus resultierenden Beeinträchtigungen notieren. Außerdem muss angegeben werden, wie lange und in welchem Umfang Hilfe benötigt wird.
Wenn der Antrag genehmigt wird, kann der Versicherte eine Haushaltshilfe wählen, die die passende Unterstützung bietet. Es besteht die Möglichkeit sich für eine professionelle Kraft zu entscheiden, die z .B. mit einer Vertragsorganisation der Krankenkasse zusammenarbeitet oder aber für Freunde oder Verwandte.
Fällt die Wahl auf eine Haushaltshilfe einer Vertragsorganisation, wird diese direkt von der Krankenkasse bezahlt. Bei einer selbst beschafften Haushaltshilfe erstattet die Krankenkasse die Kosten in angemessener Höhe.
Häufig kann keine passende Hilfe über Vertragsorganisationen gefunden werden, da diese bereits ausgelastet sind. Pflegix schafft hier flexible Abhilfe und hilft bei der Suche nach einer selbstorganisierten Haushaltshilfe.
Freunde erhalten eine Aufwandsentschädigung, während Verwandte bis zum 2.Grad nur mit einer Erstattung der Fahrtkosten und ihres Verdienstausfalls rechnen können. Diese müssen außerdem zuvor nachgewiesen werden.
Wieviel zahlt die Krankenkasse und über welchen Zeitraum?
Die Unterstützung der Krankenkasse ist auf längstens 26 Wochen begrenzt. Falls keine Kinder im Haushalt leben, aber durch schwere Krankheit oder Krankenhausaufenthalt eine Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist, erhält die versicherte Person Unterstützung für längstens 4 Wochen.
Zuzahlung des Versicherten
Der Versicherte muss pro Kalendertag eine Zuzahlung von 10% der Kosten an die Krankenkasse leisten. Dies sind mindestens 5 und höchstens 10 Euro.
Haushaltshilfe nach einem Unfall
Nach einem Unfall kann man gegenüber dem Unfallverursacher Ansprüche geltend machen. Neben Schmerzensgeld kann auch der Haushaltsführungsschaden ersetzt werden. In diesem Rahmen können die Kosten für eine Haushaltshilfe erstattet werden, wenn der Geschädigte aufgrund des Unfalls nicht mehr in der Lage ist seinen Haushalt zu führen.
Die Kosten trägt in diesem Fall der Schädiger oder dessen Versicherung. Die Krankenkasse der bei dem Unfall verletzten Person zahlt nicht für eine Haushaltshilfe. Um Kosten erstattet zu bekommen, muss der Geschädigte nachweisen, dass er Aufgaben im Haushalt unfallbedingt nicht nachkommen kann.
Das Gericht entscheidet, wie hoch der Haushaltsführungsschaden ist und welche Ansprüche der Unfallgeschädigte hat. Es empfiehlt sich, einen Anwalt um Hilfe zu bitten, um entsprechende Ansprüche auch wirklich geltend zu machen.
Beschäftigung einer Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und nach Entbindung
Wenn aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung der Haushalt nicht wie gewohnt geführt werden und keine andere im Haushalt lebende Person diesen weiterführen kann, finanziert die Krankenkasse eine Haushaltshilfe. Allerdings haben nicht alle Schwangeren Anspruch auf diese Leistung, der behandelnde Arzt muss die Notwendigkeit diagnostizieren.
Die Hilfe wird nur bewilligt, wenn Schwangerschaft oder Entbindung die Ursache für die gesundheitlichen Beschwerden und die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe sind. Es ist nicht Voraussetzung, dass ein Kind im Haushalt lebt, genauso wenig liegt eine zeitliche Beschränkung der Hilfe vor. Die Unterstützung wird solange gewährt, wie es der behandelnde Arzt als notwendig erachtet.
Im Gegensatz zu der Finanzierung einer Haushaltshilfe durch die Krankenkasse aus Krankheitsgründen, müssen Schwangere keine Zuzahlung leisten.
Unterstützung durch die BIG und Pflegix
Das Pilotprojekt HelloCare Baby der BIG Versicherung und dem Online-Marktplatz Pflegix sorgt für die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe, wenn die Mutter ambulant im Krankenhaus entbunden hat oder max. zwei Kalendertage für die Entbindung im Krankenhaus verbringt.
Das Angebot gilt für Mütter in Dortmund, Bochum, Essen und der näheren Umgebung, die Versicherte der BIG sind. Die BIG stellt ein Budget von 225 Euro zur Verfügung mit dem eine geeignete Haushaltshilfe in der Nähe finanziert werden kann, sie rechnet direkt mit der beauftragten Hilfskraft ab.
Die näheren Konditionen können unter https://www.big-direkt.de/de/leistungen/schwangerschaft/hellocarebaby.html nachgelesen werden.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Wenn Senioren sich krankheitsbedingt schonen müssen oder von den Folgen einer Operation erholen, kann eine Haushaltshilfe helfend einspringen. Kann während dieser Zeit keine andere Person innerhalb des Haushalts die häuslichen Tätigkeiten übernehmen, ist es möglich, auf die Leistungen der Krankenkasse für eine Haushaltshilfe zurückzugreifen.
Die Krankenkasse zahlt die Kosten, wenn die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe gegeben ist und der entsprechende Antrag eingereicht und bewilligt wurde. Den Antrag erhält man bei der zuständigen Krankenkasse.
Verfügen Senioren über einen Pflegegrad haben sie keinen Anspruch auf Leistungen der Krankenkasse, da sie bereits Leistungen der Pflegekasse als Unterstützung erhalten. Darunter fallen z.B. der Entlastungsbetrag oder Pflegegeld- bzw. Pflegesachleistungen. Mit diesen kann auch eine Haushaltshilfe für Senioren finanziert werden.
Haushaltshilfe für Senioren ohne Pflegegrad
Senioren ohne Pflegegrad haben den Anspruch auf eine Haushaltshilfe, die von der Krankenkasse finanziert wird, wenn sie durch Krankheit nicht in der Lage sind, häuslichen Tätigkeiten nachzukommen. Auch eine Operation im Krankenhaus kann ein Grund sein.
Wie bei anderen Fällen ist es auch hier Bedingung, dass die Hausarbeit von keiner anderen, im Haushalt lebenden Person, übernommen werden kann und der Antrag für eine Haushaltshilfe für Senioren bei der zuständigen Krankenkasse gestellt wurde.
Falls Senioren keinen Anspruch auf Leistungen haben, da der Ausfall nicht krankheitsbedingt ist, kann eine Haushaltshilfe als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden.
Fazit: So lässt sich eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse finanzieren!
Die Finanzierung einer Haushaltshilfe über die Krankenkasse ist eine gute Möglichkeit, um Unterstützung im Haushalt sicherzustellen, wenn die haushaltsführende Person ausfällt.
Um Leistungen zu erhalten, ist es wichtig die Hilfe zunächst bei der zuständigen Krankenkasse zu beantragen. Diese prüft dann, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Wird der Antrag bewilligt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten, der Versicherte muss lediglich eine Zuzahlung von 10% der Kosten pro Kalendertag leisten.
Voraussetzungen sind, dass keine andere Person im Haushalt diesen weiterführen kann und der Ausfall krankheitsbedingt ist. Außerdem muss ein Kind im Haushalt leben, was nicht älter als 12 oder behindert ist. Unterstützung ist dann bis zu 26 Wochen möglich.
Brauchen Senioren Unterstützung im Haushalt, können sie Leistungen der Krankenkasse beziehen, wenn sie keinem Pflegegrad zugeordnet sind und ihren Haushalt krankheitsbedingt nicht weiterführen können.
Bei Schwangeren ist ein Kind im Haushalt keine Voraussetzung, sie erhalten Leistungen der Krankenkasse für eine Haushaltshilfe, wenn Beschwerden, die die Haushaltsführung unmöglich machen, auf Schwangerschaft oder Entbindung zurückzuführen sind. Eine Möglichkeit der Unterstützung von Schwangeren ist z. B. das HelloCare Baby Projekt der BIG Krankenversicherung und Pflegix.
In jedem Fall empfiehlt es sich, Leistungen individuell mit der Krankenkasse abzuklären, da diese auf die Bedürfnisse der versicherten Person eingehen und beratend zur Seite stehen können!