Eine Haushaltshilfe erledigt die täglichen Aufgaben, wenn diese nicht mehr eigenständig bewältigt werden können. In Teil 1 und 2 dieser Themenreihe haben wir gezeigt, wer gesetzlichen Anspruch auf eine Finanzierung durch die Krankenkasse hat und wie ein Antrag auf eine Haushaltshilfe bei der Krankenkasse gestellt wird.
Sie sind noch nicht auf dem neuesten Stand? Den ersten Teil der Serie zum Thema ‘Haushaltshilfe auf Rezept: Wer hat Anspruch?’ und auch den zweiten Teil zum Thema ‘Haushaltshilfe beantragen (Anleitung)’ können Sie jetzt flexibel in unserem Magazin nachlesen.
Doch wie funktioniert eigentlich die Abrechnung mit der Krankenkasse und kann ich mir die Haushaltshilfe selbst aussuchen? Im dritten Teil geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Abrechnung Ihrer Haushaltshilfe.
Wie funktioniert die Abrechnung mit der Krankenkasse?
Die Kosten einer Haushaltshilfe können bei entsprechendem Anspruch über die Krankenkasse abgerechnet werden. Um Hilfe über die Krankenkasse zu erhalten, muss ein Antrag in schriftlicher oder digitaler Form gestellt werden.
Die Kostenabrechnung mit der Krankenkasse ist dabei abhängig davon, von wem die Hilfe im Haushalt erbracht wird. Es wird zwischen folgenden Personengruppen unterschieden:
1) Professionelle Haushaltshilfen
In aller Regel haben Krankenkassen Verträge mit verschiedenen Organisationen geschlossen, wie z.B. mit Trägern der freien Wohlfahrtspflege, ambulanten Familien- und Pflegediensten oder Sozialstationen. Das bedeutet, die Leistung wird durch eine professionelle Haushaltskraft einer Vertragsorganisation erbracht und diese rechnet direkt mit der Krankenkasse ab. Sie brauchen sich also in diesem Fall um nichts zu kümmern und müssen die Leistungen nicht als Vorleistung bezahlen.Aber Achtung: Wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen Sie als Leistungsempfänger eine Zuzahlung von 10 Prozent der Gesamtkosten leisten! Das sind mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Ausgenommen sind Schwangere und Mütter kurz nach der Entbindung. Weitere Infos dazu finden Sie in unserem ersten Beitrag der Serie “Haushaltshilfe auf Rezept: Wer hat Anspruch?”
2) Haushaltshilfe im privaten Umfeld
Möchten Sie, dass ein Freund oder Familienmitglied Sie bei der Haushaltsführung unterstützt? Übernimmt ein Familienmitglied die Haushaltshilfe, erstattet die Krankenkasse trotzdem die Kosten.
Achtung: Der Betrag wird hierbei jedoch anders berechnet. Ihre Erstattung richtet sich dabei nach dem üblichen Durchschnittsgehalt für Haushaltshilfen.
Wird die Haushaltshilfe von einem Familienmitglied übernommen, ist dies zeitlich begrenzt. Die Stundenzahl von 8 Stunden pro Tag darf nicht überschritten werden. Dabei kann die Krankenkasse über die Anzahl der Stunden dennoch im Einzelfall entscheiden.
Die Abrechnung funktioniert bei den meisten Krankenkassen wie folgt:
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Sie erhalten ein Abrechnungsformular, welches von Ihrer Haushaltshilfe ausgefüllt und unterschrieben werden muss.
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Die Leistungen werden also rückwirkend von der Krankenkasse erstattet, d.h. Sie müssen bei privater Entlastung erst einmal in Vorleistung gehen.
Wichtig: Bei Verwandten und Verschwägerten bis zum 2. Grad werden die Kosten nicht von der Krankenkasse erstattet. Die Krankenkasse übernimmt hier ausschließlich die Fahrtkosten oder etwaige Verdienstausfälle bis zu einer bestimmten Höhe. Diese müssen allerdings nachgewiesen und durch den Arbeitgeber bestätigt werden. Freunde, Bekannte oder Nachbarn erhalten dagegen eine sog. Aufwandsentschädigung für ihr persönliches Engagement.
Hinweis: Die Höhe der Beiträge für private Haushaltshilfen sind von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich! Kontaktieren Sie daher im Vorfeld für nähere Auskünfte Ihre zuständige Krankenkasse.
3) Die Haushaltshilfe bei Pflegix
Wer weder über eine Vertragsorganisation der Krankenkasse, noch über Familie oder Freunde eine Hilfe im Haushalt organisieren kann, findet bei Pflegix schnelle Hilfe. Wir unterstützen Sie gerne bei der Wahl einer selbst organisierten Hilfskraft, die Sie bei den täglichen Aufgaben im Haushalt ganz nach Ihren Wünschen unterstützt.
Im Leistungsbereich “Haushalt & Wäsche” entlasten Sie unsere Helfer in sämtlichen Belangen rund um Ihren Haushalt – angefangen beim Aufräumen und Reinigen der Wohnung über das Wäsche waschen, trocknen und falten bis hin zum Füttern der Haustiere oder dem Gießen Ihrer Blumen. Durch die Entlastung im Haushalt können Sie sich auf andere Dinge konzentrieren und gelassener in den Tag starten.
Klingt genau danach, wonach Sie suchen? Weitere Informationen zu unseren Services finden Sie unter www.pflegix.de. Außerdem steht Ihnen bei Fragen jederzeit unser empathisches Care-Team zur Verfügung. Registrieren Sie sich unverbindlich und finden Sie noch heute passende Haushaltshilfen in Ihrer Nähe!
Besonderheit: Satzungsleistung
Einige Krankenkassen, wie die AOK oder Techniker Krankenkasse (TK), bieten über den gesetzlichen Rahmen hinaus eine Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe an. Informieren Sie sich diesbezüglich am besten direkt bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.
Fazit: Krankenkassen unterstützen bei Hilfe im Haushalt
Ob Unfall, Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt – gesetzliche Krankenkassen unterstützen Versicherte im Bedarfsfall bei den Kosten für eine Haushaltshilfe.
Der Anspruch gilt insbesondere bei plötzlicher oder schwerer Krankheit, nach einer OP oder Behandlung im Krankenhaus oder auch nach einer komplizierten Geburt.
Unser Tipp: Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Krankenkasse über Ihren Anspruch und die Ihnen zur Verfügung stehenden Leistungen und lassen Sie sich Ihre Haushaltshilfe direkt von Ihrem Arzt schriftlich verordnen!
Weitere Infos zum gesetzlichen Anspruch finden Sie im ersten Artikel unserer Themenreihe zum Nachlesen.
Ist der Anspruch bescheinigt, können Sie einen Antrag für eine Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse stellen. Wie das funktioniert und was Sie bei der Antragstellung beachten müssen, haben wir im zweiten Beitrag der Reihe zusammengefasst.Nachdem Ihr Antrag bewilligt wurde, steht einer Hilfe im Haushalt nichts mehr im Weg. Die Abrechnung der Kosten mit den Krankenkassen ist abhängig davon, ob die Unterstützung privat oder durch professionelle Hilfskräfte erbracht wird. Informieren Sie sich über die genauen Modalitäten am besten direkt bei Ihrer zuständigen Krankenkasse und kommen Sie dann auf Pflegix zu.
Pflegix Tipp: Lassen Sie Ihre Haushaltshilfe direkt von einem Arzt bescheinigen. Dies kann zum Beispiel erfolgen, wenn Sie noch stationär in einem Krankenhaus aufgenommen sind. Die Bescheinigung erhöht Ihre Wahrscheinlichkeit, die Haushaltshilfe direkt von Ihrer Krankenkasse bewilligt zu bekommen.