Die Pflegeversicherung bietet wichtige Leistungen im Pflegefall und unterstützt so Pflegebedürftige. Lies hier alles Wichtige zu der Pflichtversicherung und erfahre, welche zusätzlichen Möglichkeiten zur Absicherung im Pflegefall bestehen.
Pflegeversicherung: Das Wichtigste in Kürze
Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung und die 5. Säule der Sozialversicherungen in Deutschland, zu denen unter anderem auch die Renten- oder Arbeitslosenversicherung zählen. Durch die Pflegeversicherung ist Unterstützung im Pflegefall gegeben, Pflegebedürftige erhalten z. B. Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.
Leistungen und Beitragshöhe der Pflegeversicherung
Leistungen der Pflegeversicherung
Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung hat jeder, der einem der fünf Pflegegrade zugeordnet ist. Die Höhe der Leistungen ist dabei abhängig von dem jeweiligen Pflegegrad. Die Leistungen gesetzlicher und privater Pflegekassen unterscheiden sich dabei grundsätzlich nicht.
Wie erhalte ich einen Pflegegrad?
Wenn die Selbständigkeit und die Fähigkeiten durch körperliche, geistige oder seelische Krankheit und Behinderung so beeinträchtigt sind, dass man für mindestens 6 Monate und darüber hinaus im Alltag auf Hilfe anderer angewiesen ist, liegt eine Pflegebedürftigkeit vor.
In diesem Fall kann die pflegebedürftige Person bei der zuständigen Pflegekasse einen Pflegegrad beantragen. Ein Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) prüft dann, in welchem Ausmaß Pflegebedürftigkeit vorliegt und trifft eine Einstufung in einen der fünf Pflegegrade.
Welche Leistungen kann ich erhalten?
Leistungen der Pflegeversicherung, die in Anspruch genommen werden können, sind z.B. im Bereich der:
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ambulanten Pflege,
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der teilstationären Pflege (wie Tages-oder Nachtpflege),
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der vollstationären Pflege,
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und der Kurzzeitpflege.
Pflegebedürftige können so z. B. auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen aus beidem zurückgreifen. Außerdem haben Sie Anspruch auf
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den Entlastungsbetrag,
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zusätzliche Leistungen für Wohngruppen,
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wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, (z.B. altersgerechte Wohnraumanpassung),
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kostenlose Pflegekurse für Angehörige,
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Zuschüsse zum Hausnotruf,
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Zuschüsse für zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel, z.B. Desinfektionsmittel
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und für andere Hilfsmittel (bei Bedarf und medizinischer Notwendigkeit), z. B. Rollator.
Pflegeversicherung: Monatliche Leistungen im Überblick
Die folgende Tabelle stellt auf einen guten Überblick dar, welche Leistungen man für einen jeweiligen Pflegegrad erhält:
Pflegegrad | Pflegegeld (in Euro) | Pflegesachleistungen (in Euro), Betrag für teilstationäre Pflege | Vollstationärer Leistungsbetrag (in Euro) | Entlastungsbetrag |
---|---|---|---|---|
1 | – | – | 125 | 125 |
2 | 316 | 689 | 770 | 125 |
3 | 545 | 1298 | 1262 | 125 |
4 | 728 | 1612 | 1775 | 125 |
5 | 901 | 1995 | 2005 | 125 |
Stand: Februar 2020
Beitragshöhe der Pflegeversicherung
Der allgemeine Beitragssatz liegt seit dem 01. Januar 2019 bei 3,05% des Bruttoeinkommens. Für kinderlos Versicherte ab 23 Jahren kommt ein Kinderlosenzuschlag von 0,25% hinzu. Somit beträgt der Beitragssatz 3,30%.
Die paritätische Finanzierung sorgt dafür, dass der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags zahlt, also einen Anteil von 1,525%. Der Kinderlosenzuschlag ist davon ausgenommen, dieser muss vom Arbeitnehmer alleine getragen werden.
Eine Ausnahme ist Sachsen, dort zahlt der Arbeitnehmer den Großteil des Pflegeversicherungsbeitrags, nämlich 2,025% bzw. 2,275% (ohne Kind). Grund ist, dass Sachsen als einziges Bundesland den Buß- und Bettag als Feiertag behalten hat und so die Arbeitgeber für ihre zusätzlichen Ausgaben zur Pflegeversicherung nicht entlastet werden.
Pflegeversicherung: Wo und was?
Wo ist man gesetzlich pflegeversichert?
Grundsätzlich ist jede Person dort pflegeversichert, wo sie auch krankenversichert ist. Gesetzliche Versicherte also in der entsprechenden sozialen gesetzlichen Pflegeversicherung.
Was ist eine private Pflegeversicherung?
Gesetzliche und private Pflegeversicherungen unterscheiden sich kaum in ihren Leistungen. Der einzige Unterschied ist, dass bei der privaten Pflegeversicherung an Stelle der Sachleistungen die Kostenerstattung tritt. Das bedeutet, dass die Versicherten zunächst in Vorleistung gehen müssen und erst später Geld von der Versicherung erhalten.
Wer kann sich privat pflegeversichern?
Ob man gesetzlich oder privat pflegeversichert ist, ist abhängig von der Krankenversicherung. Ist man privat krankenversichert muss man auch privat pflegeversichert sein.
Eine private Pflegeversicherung kann aber auch abgeschlossen werden, wenn das Einkommen ein Jahr über der Pflichtversicherungsgrenze liegt. Diese Pflichtversicherungsgrenze gibt, an bis zu welchem Bruttoeinkommen man gesetzlich versichert sein muss. Sie wird jährlich neu festgelegt und beträgt 2019 5.062,50 Euro monatlich oder 60.750 Euro jährlich.
Für Beamte, Selbständige und Freiberufler gilt die Pflichtversicherungsgrenze nicht, Sie haben grundsätzlich die Wahl, ob sie privat oder gesetzlich versichert sein wollen.
Was kostet eine private Pflegeversicherung?
Die Beiträge orientieren sich an Gesundheitszustand und Alter des Versicherten und sind einkommensunabhängig. Nach einer Frist von 5 Jahren gilt eine Obergrenze für Beiträge in Höhe des Höchstbetrags der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Pflegezusatzversicherungen: 3 Modelle im Überblick
Da sowohl gesetzliche als auch private Pflegeversicherungen im Pflegefall nicht alle Kosten abdecken, also nur Teilkaskoversicherungen sind, empfiehlt es sich zusätzlich eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. So soll verhindert werden, dass im Ernstfall das Geld für die Pflege nicht ausreicht.
Es gibt drei verschiedene Arten einer Pflegezusatzversicherung. Diese Modelle sind
1. Pflegetagegeldversicherung,
2. Pflegekostenversicherung und
3. Pflegerentenversicherung.
Pflegetagegeldversicherung
Bei dem Modell der Pflegetagegeldversicherung erhält der Versicherte im Falle der Pflegebedürftigkeit einen festen Tagessatz. Die Höhe dieses Tagegelds wird bei Abschluss der Versicherung festgelegt. Sie wird durch die Beitragshöhe und den vorhandenen Pflegegrad bestimmt und ist unabhängig von den tatsächlichen Kosten.
Der Versicherte kann frei über das Tagegeld verfügen, es kann z. B. für Heimkosten, pflegende Angehörige oder eine Haushaltshilfe eingesetzt werden. Ein Kostennachweis muss nicht erbracht werden.
Pflege Bahr
Pflege Bahr ist eine durch staatliche Zuschüsse geförderte private Pflegezusatzversicherung, die Pflegetagegeldversicherungen fördert. Der Mindestbeitrag des Versicherten beträgt 15 Euro monatlich. Der Förderbeitrag der Pflege Bahr wird direkt mit den Beiträgen verrechnet, sodass der Versicherte weniger zahlen muss.
Die Leistungen der Förderung sind abhängig vom Pflegegrad und betragen in den Pflegegraden 1-4 jeweils einen unterschiedlichen Prozentsatz des insgesamt versicherten Pflegegeldes. Versicherte mit Pflegegrad 5 erhalten mindestens 600 Euro pro Monat.
Keiner darf von der Förderung ausgeschlossen werden, auch Menschen mit Vorerkrankungen können die Versicherung abschließen. Ein weiterer Vorteil ist, dass keine Gesundheitsprüfung erfolgt.
Pflegekostenversicherung
Die Pflegekostenversicherung übernimmt im Pflegefall einen Teil der nicht durch die Pflegeversicherung gedeckten Pflegekosten. Es werden entweder Kosten bis zu einem vorher festgelegten jährlichen Höchstbetrag oder ein Prozentsatz der angefallen Kosten erstattet.
Damit eine Kostenerstattung erfolgt, ist es nötig, dass die angefallenen Pflegekosten nachgewiesen werden. Der Pflegebedürftige erhält nur dann Geld von der Versicherung, wenn tatsächlich Kosten entstanden sind.
Die Pflegekostenversicherung erstattet häufig nur die Kosten für professionelle Pflegedienste, die Angehörigenpflege findet keine oder wenig Berücksichtigung. Auch Kosten, die im Zusammenhang mit der vollstationären Pflege entstehen, wie z. B. Verpflegung oder Unterbringung werden nicht erstattet.
Pflegerentenversicherung
Dem Versicherten wird ab Eintritt der Pflegebedürftigkeit bis zum Lebensende eine monatliche Pflegerente ausgezahlt. Die Höhe der Pflegerente hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab und wird im Vorfeld vertraglich festgelegt. Meistens erhält der Versicherte erst ab Pflegegrad 2 Leistungen.
Die Pflegerentenversicherung ist ähnlich wie eine Lebensversicherung aufgebaut, der Versicherte spart Kapital an aus welchem er später die monatliche Pflegerente bezieht. Über die Rente kann frei verfügt werden, so ist es z. B. egal, ob die Pflege zuhause oder im Pflegeheim erfolgt.
Was muss bei Pflegezusatzversicherungen beachtet werden?
Häufig muss für die Inanspruchnahme von Leistungen aus der Pflegezusatzversicherung die Pflegebedürftigkeit nachgewiesen werden. Dies ist durch die Zuteilung in einen Pflegegrad gegeben, in diesem Fall können weitere Untersuchungen entfallen.
Damit der monatliche Beitrag einer privaten Pflegezusatzversicherung möglichst niedrig ist, ist es ratsam frühzeitig eine Versicherung abzuschließen. Je früher eine Zusatzversicherung abgeschlossen wird, desto günstiger ist sie in der Regel.
Auch wenn mögliche Vorerkrankungen die Beiträge erhöhen, sollte der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss vollständig und wahrheitsgemäß dargelegt und Vorerkrankungen nicht verschwiegen werden.
Wer eine Pflegezusatzversicherung abschließt, sollte sich sicher sein, die Beiträge langfristig zahlen zu können, da bei einem Zahlungsausfall möglicherweise sowohl der Versicherungsschutz als auch bereits geleistete Beitragszahlungen verfallen.
Was kostet eine Pflegezusatzversicherung?
Der Beitrag zur Pflegezusatzversicherung ist einkommensunabhängig und hängt von Alter und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss ab.
Je nach Art und Anbieter der Pflegezusatzversicherung werden unterschiedliche Beiträge fällig. Deswegen empfiehlt es sich, sich vorher genau zu erkundigen, welche Tarife und Leistungen zur Auswahl stehen.
Fazit: Die Pflegeversicherung als wichtige Hilfe im Pflegefall!
Die Pflegeversicherung stellt sicher, dass der Versicherte im Pflegefall Unterstützung erhält. So werden Leistungen wie die Verhinderungspflege oder Pflegegeld ermöglicht. Leistungen erhält jeder Pflegebedürftige mit Zuordnung eines Pflegegrades.
Die Beitragssätze für gesetzlich Versicherte, die zum 01. Januar 2019 erhöht wurden, betragen nun 3,05% bzw 3,30% (bei kinderlos Versicherten). Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils die Hälfte des Betrages von 3,05%.
Privat Versicherte zahlen Beiträge, die abhängig von Alter und Gesundheitszustand sind. Privat pflegeversichert ist jeder, der auch privat krankenversichert ist.
Da die Pflegeversicherung jedoch nur eine Teilkaskoversicherung ist, können nicht alle Pflegekosten übernommen werden. Ergänzungen zu den Leistungen der Pflegeversicherung bieten private Pflegezusatzversicherungen. Hier kann zwischen Modellen wie Pflegetagegeld, Pflegekostenversicherung oder Pflegerentenversicherung gewählt werden.
Obwohl die Pflegeversicherung nicht alle Kosten im Pflegefall übernehmen kann, ist sie eine gute Unterstützung und kann beliebig durch Pflegezusatzversicherungen ergänzt werden!
Hinweis: Dieser Artikel dient nur darum, einen ersten Überblick zu diesem Thema zu erhalten. Nehmen Sie Kontakt mit einem entsprechenden Versicherungsträger oder einem Vermögensberater auf, um herauszufinden, was in Ihrer Situation die beste Lösung ist.