Scheinselbständigkeit – ein Begriff der am Anfang zunächst für Verwirrung sorgen kann. Damit Dir das nicht passiert, möchten wir Dir in unserem Artikel das Thema Scheinselbstständigkeit etwas näher bringen und Dir die Angst davor nehmen in die Selbstständigkeit durchzustarten. Du erhältst hilfreiche Informationen rund um das Thema und Tipps, wie du Scheinselbstständigkeit in Deinem Kleingewerbe vermeidest.
Definition: Was ist Scheinselbständigkeit?
Der Begriff Scheinselbstständigkeit kann auf den ersten Blick verwirrend erscheinen. Was versteckt sich genau dahinter?
Man spricht von Scheinselbständigkeit, wenn eine Person, die eigentlich als selbständig betitelter Auftragnehmer auftritt, nach objektiven Kriterien ein Arbeitnehmer ist und als solcher auch versicherungspflichtig angemeldet werden müsste. Was genau diese objektiven Kriterien beinhalten erklären wir Dir weiter unten.
Liegt eine Scheinselbständigkeit vor, bzw. kann diese nachgewiesen werden, kann das finanzielle Folgen sowohl für den Auftragnehmer als auch für den Auftraggeber haben. Da der Auftraggeber durch das gewählte Arbeitsverhältnis die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer umgeht, kann er zur Nachzahlung entsprechender Beiträge aufgefordert werden.
Als Prüfbehörden agieren das Arbeitsgericht, das Finanzamt, die Rentenversicherung, die Krankenversicherung oder die Sozialversicherung.
Der Nachweis von Scheinselbstständigkeit ist allerdings nicht ganz eindeutig. Die Behörden stellen zur Prüfung verschiedene Fragen und prüfen sowohl die geschlossenen Verträge als auch die tatsächlichen Verhältnisse und Bedingungen im Berufsalltag.
Kriterien der Scheinselbständigkeit
Wie oben erwähnt, kann eine Scheinselbständigkeit bestehen, wenn der Aufgaben-, Arbeits- und Verantwortungsbereich einer selbstständigen Person denen einer angestellten Person stark ähnelt. Im Rahmen einer Prüfung von Scheinselbstständigkeit wird insbesondere analysiert, inwiefern die selbständige Tätigkeit von unternehmerischer (Entscheidungs-) Freiheit und einem unternehmerischen Risiko begleitet wird.
Kriterium der unternehmerische Freiheit
Eine selbstständige Tätigkeit ist maßgeblich durch eine unternehmerische Entscheidungsfreiheit gekennzeichnet. Demnach verfügt eine selbstständig arbeitende Person im Gegensatz zu einem Angestelltenverhältnis über:
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die freie Gestaltung der eigenen Tätigkeit,
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die selbstbestimmte Einteilung der eigenen Arbeitszeit und
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die freie Verfügbarkeit über die eigene Arbeitskraft.
Dies äußert sich beispielsweise darin, dass Selbstständige sich nicht in eine bestehende Arbeitsorganisation eingliedern müssen, ihre Arbeitszeiten und den Verdienst eigenverantwortlich festlegen können und vor allem nicht weisungsgebunden arbeiten müssen.
Und bei Pflegix? Arbeitest Du als Helfer/in bei Pflegix erfüllst Du damit das Kriterium der unternehmerischen Freiheit. Du legst eigenständig Deinen Wunsch-Stundensatz fest, startest und beendest die Zusammenarbeit mit Auftraggebern über unsere Plattform, wählst Deine Arbeitszeiten frei und unabhängig und bist nicht weisungsgebunden.
Kriterium des unternehmerischen Risikos
Das zweite Kriterium von Selbstständigkeit beschreibt die Übernahme eines gewissen unternehmerischen Risikos. Demnach übernimmt eine selbstständig tätige Person das Risiko für ihre eigenen Handlungen, beispielsweise durch die Investition in für die Unternehmung notwendige Werbe- und Arbeitsmittel.
Auf der anderen Seite streut eine selbstständige tätige Person durch die Annahme diversifizierter Aufträgen mehrerer Auftraggeber das Risiko eines gesamten Verdienstausfalles.
Und bei Pflegix? Auch dieses Kriterium ist durch die Arbeit über Pflegix gegeben. Als selbstständiger Helfer bist Du auf eigene Rechnung für verschiedene Auftraggeber tätig und minimieren so Dein unternehmerisches Risiko.
Folgen von Scheinselbständigkeit
Und was passiert, wenn eine Scheinselbstständigkeit nachgewiesen würde? Wird durch eine behördliche Prüfung der Verdacht auf eine Scheinselbständigkeit bestätigt, müssen, Auftraggeber und Auftragnehmer mit steuerlichen- und arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.
So kann es sein, dass beide Parteien zur Nachzahlung der Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aufgefordert werden.
Auch strafrechtlich können Konsequenzen folgen. Neben einer fahrlässigen also unabsichtlichen Scheinselbstständigkeit, kann auch eine vorsätzliche, also nachweislich beabsichtigte, Scheinselbständigkeit festgestellt werden. In diesem Fall können im schlimmsten Fall Freiheitsstrafen drohen.
Scheinselbstständigkeit vermeiden
Wie kann Scheinselbstständigkeit vermieden werden? Grundsätzlich gilt, dass es keine eindeutige Definition oder Feststellung über das Vorliegen von Scheinselbstständigkeit gibt. Es muss im Einzelfall entschieden werden, ob ein Verstoß vorliegt.
Um das Risiko einer Scheinselbstständigkeit von vornherein zu vermeiden und sich vor eventuellen Folgen zu schützen, gibt es verschiedene Dinge, die Du tun kannst.
Experten befragen
Um ganz sicher zu gehen, empfiehlt es sich immer, Experten zu befragen. Wende Dich beispielsweise an Deinen Steuer- oder Rechtsberater und bitte ihn um seinen Rat und Unterstützung in dieser Angelegenheit.
Eine zweite Möglichkeit ist die offizielle Überprüfung der Selbstständigkeit durch ein optionales Statusfeststellungsverfahren (nach § 7a Abs. 1 S. 1 SGB IV). Demnach kann sowohl der Arbeitgeber oder auch Arbeitnehmer schriftlich oder elektronisch bei einer sogenannten Clearingstelle des Deutschen Rentenversicherung Bund eine objektive Prüfung des sozialversicherungsrechtlichen Status (abhängige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit) beantragen.
Tipps: So bist Du auf der sicheren Seite
Viel einfacher ist es jedoch, die Kriterien der Selbstständigkeit zu befolgen und sie in Deinen Arbeitsalltag zu integrieren. Wie Du das am besten machst und wie Pflegix Dich dabei unterstützen kann, haben wir in den folgenden vier Tipps für Dich zusammengetragen:
Tipp Nr. 1: Gestalte Deine Tätigkeit frei und unabhängig
Bist Du als Alltagshelfer, Haushaltshilfe oder Seniorenbetreuer über Pflegix neben- oder hauptberuflich selbstständig tätig, erhältst Du die Möglichkeit, nach passenden Familien in Deiner Nähe Ausschau zu halten. Abhängig von Deinem ausgewählten Kilometer-Radius schlagen wir Dir mögliche für Dich interessante Aufträge vor.
Bevor Deine Zusammenarbeit starten kann, legst Du außerdem Deinen Stundensatz und gewünschte Wochenend- & Feiertagszuschäge fest und gibst an, in welche Aufgaben- bzw. Leistungsbereichen Du tätig sein möchtest.
Je nachdem ob Dir ein vorgeschlagener Auftrag zusagt oder nicht, bewirbst Du dich dann frei auf diesen Auftrag und wirst mit etwas Glück von einer hilfesuchenden Familie ausgewählt.
Eurer Zusammenarbeit steht dann nichts mehr im Weg! Um Dir Deine Unabhängigkeit zu bewahren, kannst Du jederzeit nach weiteren Aufträgen suchen und so für mehrere Auftraggeber tätig sein.
Eine gute Kommunikation zwischen Dir und der Familie ist an dieser Stelle besonders wichtig. Bitte Deine Familien um ihr Verständnis, dass Du als selbständige Person auch Aufträge bei anderen Familien annimmst und setze klare Grenzen in Bezug auf Deine Arbeitszeit und -leistung.
Es steht Dir außerdem jederzeit frei, die Zusammenarbeit mit einer Familie wieder zu beenden. Du bist folglich zu keinem Zeitpunkt von Deinen Auftraggebern oder von Pflegix weisungsgebunden. Somit garantierst Du durch die Nutzung unserer Plattform, dass Deine unternehmerische Freiheit gegeben ist.
Tipp Nr. 2: Gestalte eigene Werbemittel und mache auf Dich aufmerksam
Über die Pflegix-Plattform kannst Du Dich stets auf neue Aufträge in Deiner Nähe bewerben. Aber auch Du kannst aktiv dazu beitragen, in Deiner Nachbarschaft für Dich zu werben. Nimm Dir daher etwas Zeit, Deine Selbstständigkeit vorzubereiten. Mache Dir beispielsweise Gedanken darüber, wie Du verstärkt auf Dich aufmerksam machen kannst.
Es muss nicht immer gleich eine eigene Webseite sein, oft reicht auch eine Visitenkarte oder ein Flyer aus, um potentielle Neukunden auf Deine über Pflegix angebotenen Leistungen aufmerksam zu machen. Diese sind schnell erstellt und vor allem kostengünstig. Sprich uns gerne an, wenn wir Dich hier unterstützen können.
Weitere Ideen wie Du stärker auf Dich aufmerksam machen kannst, haben wir in unserem Magazin-Artikel 3 konkrete Ideen, wie Du Dich mit Deinem Kleingewerbe positionieren kannst zusammengefasst.
Tipp Nr. 3: Nutze Deine eigenen Arbeitsmittel
Ein weiteres Kriterium einer selbstständigen Tätigkeit ist der Gebrauch eigener Arbeitsmittel. Dazu zählen beispielsweise Arbeitskleidung oder spezielle Verbrauchsmittel (wie z.B. Putzmittel oder Hygieneartikel).
Denk in diesem Zusammenhang immer daran, Deine Quittungen aufzubewahren. Diese kannst Du später als Ausgaben in Deiner Steuererklärung anzeigen.
Tipp Nr. 4: Schließe einen Dienstvertrag mit Deinen Auftraggebern
Sobald Du mit der Arbeit für einen neuen Auftrag beginnst, empfiehlt es sich einen Dienstvertrag zu schließen. Dieser wird häufig mündlich vereinbart, in dem die Rahmenbedingungen bei Arbeitsbeginn miteinander besprochen werden. Willst du auf Nummer sicher gehen, kannst Du zusätzlich auch einen schriftlichen Nachweis über Dein Tätigkeitsspektrum erbringen.
Ein sogenannter Dienstvertrag beinhaltet in der Regel die folgende Angaben:
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Art, Umfang und zeitliche Dauer der Dienstleistung
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Erfüllungsort der vereinbarten Dienstleistung
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sowie Vergütung der vereinbarten Dienstleistung
Startest Du Zusammenarbeit mit einer Familie über die Pflegix-Plattform, liegt ein solch schriftlicher Nachweis bereits durch die Nutzung der Plattform vor! Jede entstandene Zusammenarbeit dort wird digital in Form einer Buchung gestartet, begleitet und dokumentiert. Die Buchungsdetails entsprechen bereits einem detaillierten Nachweis der Zusammenarbeit zwischen Dir und Deiner Familie.
Fazit zur Scheinselbständigkeit
Als (nebenberuflich) Selbstständiger im Bereich Pflege oder Betreuung bist Du nicht nur für die zu betreuende Person verantwortlich, sondern auch stets für Dein eigenes Handeln. Besonders wichtig ist es, während Deiner selbstständigen Tätigkeit darauf zu achten, eine sogenannte Scheinselbständigkeit zu vermeiden.
Suche Dir als Haushaltshilfe oder Seniorenbetreuer daher am besten langfristig nicht nur einen, sondern mehrere Auftraggeber. Welche weiteren Optionen du hast, Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, haben wir Dir im Artikel erklärt. Mit Deinem Profil bei Pflegix kannst Du jederzeit nach Aufträgen von Familien in Deiner Nähe suchen und wirst zudem rechtzeitig informiert, sobald neue Deiner Nähe veröffentlicht werden.
Probier es selbst aus und erstelle noch heute Dein kostenloses Helfer-Profil bei Pflegix!