Was bedeutet Selbstständigkeit?
Selbstständigkeit ist ein ambivalenter Begriff. Im Grunde genommen versteht man unter Selbstständigkeit die Fähigkeit zum autonomen Denken, Handeln, Entscheiden, Urteilen und Arbeiten. Dazu gehört auch, für seine Taten die Verantwortung zu übernehmen und eigenverantwortlich die Konsequenzen zu tragen. Aus dieser allgemeinen Definition leitet sich die berufliche Selbstständigkeit ab.
Berufliche Selbstständigkeit
Als Selbstständige/r wirst Du nicht von einem Arbeitgeber entlohnt, sondern arbeitest auf Honorarbasis, d.h. Du wirst von einem oder mehreren Auftraggebern für einzelne Tätigkeiten bezahlt und bist selbst für die Versteuerung Deines Einkommens zuständig. Der Begriff Selbstständigkeit meint folglich das Gegenteil zu einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis als Angestellter.
Als Selbstständige/r bist Du nicht weisungsgebunden, das heißt, Du kannst frei über Auftraggeber und Auftragslage entscheiden und bist flexibel in der Einteilung Deiner Arbeitszeiten und Arbeitsorte. Wenn sich Deine Selbstständigkeit gut entwickelt, kannst Du außerdem meist mit einem entsprechend höheren Verdienst rechnen.
Darüber hinaus hast Du als Selbstständige/r die Möglichkeit, andere Bereiche zu entdecken, neue Kontakte zu knüpfen und damit Deine fachlichen wie auch persönlichen Kompetenzen zu verbessern. Nicht zuletzt gewinnen viele Selbstständige, die vorher als Angestellte tätig waren, an Lebensqualität und sind allgemein zufriedener mit ihrer beruflichen Situation.
Existenzgründung
Gründest Du aus Deiner beruflichen Selbstständigkeit dann eine Unternehmung, wird dies als Existenzgründung bezeichnet. Der Beginn einer Existenzgründung erfolgt bei Gewerbetreibenden durch die Anmeldung eines Gewerbes beim Gewerbeamt und bei Freiberuflern durch eine entsprechende Anmeldung ihrer freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt.
Selbstständigkeit als Nebenberuf oder Haupterwerbsquelle?
Je nachdem, wie hoch Deine Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit ausfallen, wird wirtschaftlich zwischen zwei Einkunftsarten unterschieden:
Erwirtschaftest Du einen Großteil Deiner Einkünfte aus der Selbstständigkeit, so wird von einem selbständigen Haupterwerb gesprochen. Folgst Du demgegenüber einer regulären Beschäftigung in Festanstellung und generierst nebenbei selbständige Einkünfte, so besteht eine selbstständige Nebentätigkeit.
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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um selbstständig arbeiten zu können?
Im Allgemeinen können alle geschäftsfähigen Staats- oder EU-Bürger selbstständig arbeiten. Nichtsdestotrotz gibt es einige Faktoren, die Dir den Start in die Selbstständigkeit erleichtern können:
Fachliches Know-How
Hast Du bereits viel Erfahrung auf Deinem Gebiet gesammelt, fällt Dir der Einstieg in die Selbstständigkeit sicherlich leichter. Daneben solltest Du auch über kaufmännische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse verfügen, denn als Selbstständige/r bist Du für bürokratische und steuerrechtliche Angelegenheiten selbst verantwortlich.
Persönliche Voraussetzungen
Als Selbstständige/r solltest Du vor allem risikobereit und belastbar sein sowie gut mit Konflikten oder Problemen umgehen können. Auch soziale Kompetenzen wie Kommunikationsstärke und Kompromissfähigkeit gehören zu den Voraussetzungen, um mit der Selbstständigkeit Erfolg zu haben.
Selbstständig ist nicht gleich selbstständig: Es macht einen großen Unterschied, ob Du als Selbständige/r freiberuflich oder gewerblich tätig bist. Was das im Einzelnen bedeutet, erklären wir Dir im Folgenden.
Selbstständig arbeiten als Freiberufler
Die Begriffe Selbstständigkeit und Freiberuflichkeit werden häufig miteinander verwechselt oder sogar synonym verwendet. Tatsächlich handelt es sich per Definition jedoch um unterschiedliche Begriffe.
Die Unterscheidung zwischen Selbstständigkeit und Freiberuflichkeit ergibt sich aus dem Einkommensteuergesetz (EStG), welches die sogenannten Katalogberufe definiert. Zu diesen zählen vor allem wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische, aber auch rechtsberatende und heilberufliche Tätigkeiten.
Neben Apothekern, Ärzten, Anwälten, Steuerberatern, Psychologen und Lehrern (u.v.m.) fallen demnach auch Pflegefachkräfte unter die Kategorie “Freier Beruf”.
Freiberufler unterliegen im Gegensatz zu den Gewerbetreibenden nicht der Gewerbeordnung und müssen für ihre Selbstständigkeit folglich kein Gewerbe anmelden. Ihre Einnahmen fallen unter Einkünfte aus selbständiger Arbeit.
Bist Du Dir unsicher, ob Deine Tätigkeit zu den Freien Berufen zählt?
Unser Tipp: Da die Kriterien, die für oder gegen einen freien Beruf sprechen, nicht eindeutig geklärt sind, wird im Zweifel im Einzelfall geprüft, ob jemand als Freiberufler tätig sein darf oder nicht.
Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sind alle klassischen Katalogberufe nach §18 EStG aufgeführt. Darüber hinaus kann das Finanzamt Dir Auskunft über den Status Deiner Tätigkeit geben und Dir bei Fragen weiterhelfen.
Freiberufler in der Pflege
Zu den Freiberuflern im Bereich der heilberuflichen Tätigkeiten zählen alle Pflegefachkräfte mit einer abgeschlossenen dreijährigen Berufsausbildung. Darunter fallen die Berufsgruppen:
- Altenpfleger/in
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in
- sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
Als Pflegefachkraft bist Du für die Grund- und Behandlungspflege sowie für die Betreuung und Beratung von Pflegebedürftigen verantwortlich. Zu den wichtigsten Aufgaben einer Pflegefachkraft zählen im Einzelnen:
- Körperpflegemaßnahmen, wie waschen, Zähne putzen, Toilettengänge
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- Blutdruck-, Temperatur- und Pulsmessung
- Erstellung von Pflegeplänen
- Betten und Lagern
- Hilfe bei der Bewegung
- Betreuung und Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen
Welche Aufgaben Du als Pflegefachkraft im Detail übernehmen darfst, regelt Deine Ausbildung. Mehr Informationen kannst Du auch den entsprechenden Gesetzbüchern entnehmen.
Wenn Du also freiberuflich in der Pflege tätig bist, übst Du im Prinzip dieselben Tätigkeiten aus wie angestellte Pflegekräfte, arbeitest jedoch auf Honorarbasis und auf eigene Rechnung.
Um als freiberufliche Pflegefachkraft zugelassen zu werden, musst Du Deine Tätigkeit zunächst beim zuständigen Gesundheitsamt anmelden. Weitere Schritte sind die Anmeldung Deiner Freiberuflichkeit beim Finanzamt sowie bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Des Weiteren empfiehlt es sich, als freiberufliche Pflegekraft eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
In unserem Artikel Freiberuflichkeit in der Pflege findest Du detaillierte Informationen und Lösungen zum Thema Freiberuflichkeit, erklärt am Beispiel Pflegix.
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Selbstständig arbeiten als Gewerbetreibender
Wer selbstständig arbeitet, jedoch nicht zur Gruppe der Freiberufler gehört, gilt als gewerbetreibend. Darunter fallen folglich alle wirtschaftlich ausgeübten Tätigkeiten, die auf eigene Rechnung, in eigener Verantwortung und mit einer regelmäßigen Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt werden, aber nicht Teil der oben genannten Katalogberufe sind.
Als Gewerbetreibender unterliegst Du der Gewerbeordnung (GewO), musst also ein Gewerbe anmelden und bist ab einer bestimmten Unternehmensgröße zur Abführung von Gewerbesteuern verpflichtet.
Hast Du Fragen zum Thema Gewerbe und Gewerbeanmeldung?
Unser Tipp: Da dieses Themengebiet sehr komplex ist und von Fall zu Fall stark variiert, solltest Du dich am besten bei Deinem zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt informieren. Dieses befindet sich in der Regel im Rathaus Deiner Stadt oder Gemeinde.
Wenn Du nicht weißt, wo sich das nächste Gewerbeamt in Deiner Nähe befindet, hilft Dir vielleicht eine Liste der Gewerbeämter in Deutschland weiter.
Gewerbetreibende in der Pflege
Wer also kein Freiberufler ist, aber selbstständig arbeitet, ist der Definition nach Gewerbetreibender. Darunter fallen im Bereich Pflege Pflegehilfskräfte mit einer einjährigen Berufsausbildung – sprich: Altenpflegehilfen sowie Gesundheits- und Pflegeassistenten.
Aber auch ungelernte Kräfte, die anderen Menschen einfach gerne helfen und sich selbstständig machen wollen, müssen für eine selbstständige Tätigkeit ein Gewerbe anmelden.
Als Pflegehelfer unterstützt Du examinierte Pflegefachkräfte in der Pflege und Betreuung von Pflegebedürftigen und übernimmst einfache grundpflegerische Aufgaben, wie z.B. das Waschen, Duschen und Ankleiden der Patienten. Des Weiteren leistest Du Hilfestellung bei Toilettengängen, der Nahrungsaufnahme oder sonstigen pflegerischen Maßnahmen.
Welche Leistungen Du als Pflegehelfer im Detail übernehmen darfst, erfährst Du durch Deine Ausbilder und die entsprechenden Gesetzbücher.
Freiberufler und Gewerbetreibende – Gefahr der Scheinselbstständigkeit
Als Selbstständige/r solltest Du unbedingt darauf achten, dass Du nicht in eine Scheinselbstständigkeit gerätst. Diese entsteht dann, wenn Du über einen längeren Zeitraum nur für einen Auftraggeber tätig bist oder Aufträge nicht selbstständig gestaltest, sondern ausschließlich nach Weisung Deines Kunden/Auftraggebers tätigst. Denn, eine nachträgliche Prüfung auf Scheinselbstständigkeit kann zu hohen Nachzahlungen führen und im Einzelfall sogar ein Strafverfahren nach sich ziehen.
Wir geben Dir 4 Tipps, wie Du Scheinselbständigkeit vermeiden kannst.
Im Allgemeinen gilt, dass alle der oben genannten Berufsgruppen (d.h. sowohl Pflegefachkräfte als auch Pflegehelfer) selbstständig ausgeübt werden können. Wichtig ist aber die Unterscheidung zwischen Pflegefachkräften und Pflegehilfskräften hinsichtlich ihrer Aufgabenfelder sowie in Bezug auf ihren Status als Freiberufler oder Gewerbetreibende.
Egal, ob freiberuflich oder gewerbetreibend – Wenn Du als Selbstständiger in der Pflege arbeiten möchtest, ist Pflegix genau die richtige Plattform für Dich. Welche Chancen wir Dir bieten und welche Vorteile Du als Selbstständige/r bei Pflegix genießt, zeigen wir Dir im Folgenden.
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Selbstständig arbeiten bei Pflegix
Pflegix ist ein Online-Marktplatz für Pflege, Betreuung und Alltagshilfe. Wir vermitteln Senioren, deren Familien oder hilfebedürftige Menschen an Helfer in ihrer Nähe.
Mittlerweile sind mehr als 12.000 Helfer bei Pflegix registriert – unter unseren Helfern befinden sich examinierte Pflegefachkräfte, Pflegehelfer, Seniorenbetreuer, Alltagsbegleiter und auch Menschen, die anderen einfach gerne helfen.
Die vielfältigen Leistungen der Pflegix-Helfer können durch Familien unkompliziert stunden- und tageweise, regelmäßig oder nur bei Bedarf über die digitale Vermittlungsplattform gebucht werden.
Welche Leistungen bietet Pflegix an?
Bei Pflegix sind individuelle Dienstleistungen der folgenden Kategorien buchbar:
- Gesellschaft und Betreuung
- Aktivierung und Bewegung
- Transport und Begleitung
- Nahrungsmittelversorgung (Mahlzeiten und Getränke)
- (nicht-medizinische) Grundpflege
- Einkäufe und Erledigungen
- Haushalt und Wäsche
- Technik-Hilfe
Bei Pflegix kannst Du als Helfer durchstarten und je nach Qualifikation verschiedene Dienstleistungen anbieten:
Pflegefachkraft bei Pflegix
Als Pflegefachkraft kannst Du alle über Pflegix buchbaren Dienstleistungen anbieten.
Möchtest Du grundpflegerische Aufgaben übernehmen, fordern wir einen Nachweis Deiner abgeschlossenen Berufsausbildung zur Pflegefachkraft. Zur Grundpflege zählt neben der Unterstützung bei der Körperpflege auch Hilfestellung beim An- und Entkleiden der zu Pflegenden oder die Bereitstellung von Medikamenten.
Wichtig: Aus Haftungsgründen darf selbst qualifiziertes Fachpersonal keine medizinischen Behandlungen an Pflegebedürftigen vornehmen! Die Aufgaben im Bereich Pflege beschränken sich bei Pflegix ausschließlich auf den nicht-medizinischen Bereich.
Alltagshelfer bei Pflegix
Als Alltagshelfer darfst Du ebenfallsall unsere Dienstleistungen anbieten, ausgenommen der Grundpflege. Diese darf ausschließlich von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt werden.
Als Alltagshelfer unterstützt Du Familien aktiv bei der Bewältigung ihrer täglichen Aufgaben. Das Dienstleistungsspektrum erstreckt sich von alltäglichen Erledigungen wie z.B. einkaufen gehen, Wäsche waschen, putzen oder kochen bis hin zu Botengängen, gemeinsamen Spaziergängen, Stadtausflügen oder Arztbesuchen.
Auch bei technischen Problemen kannst Du Familien Deine Unterstützung anbieten und etwa bei der Einrichtung von Internetzugängen oder der Bedienung technischer Geräte helfen.
Zudem bist Du für die persönliche Betreuung von Pflegebedürftigen zuständig, indem Du gemeinsam mit den Familien Tagesabläufe organisierst oder den Pflegebedürftigen Gesellschaft leistest.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um bei Pflegix arbeiten zu können?
Bei Pflegix darf grundsätzlich jeder arbeiten, der Andere mit einer oder mehrerer der oben genannten Leistungen unterstützen möchte; eine entsprechende Berufsausbildung ist also nicht zwingend erforderlich. Eine Ausnahme stellt die Grundpflege dar, die nur von qualifizierten Pflegefachkräften mit einer dreijährigen Berufsausbildung durchgeführt werden darf.
Persönliche Voraussetzungen, die Du mitbringen solltest, sind in jedem Fall die Freude an der Arbeit mit Menschen sowie eine zuverlässige und vertrauenswürdige Arbeitsweise.
Formale Voraussetzungen für die Arbeit bei Pflegix unterscheiden sich je nach Helfer:
- Willst Du Dich als Pflegefachkraft bei Pflegix selbständig machen, benötigst Du keinen Gewerbeschein, bist aber verpflichtet, Deine freiberufliche Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt anzumelden. Zudem benötigen wir von Dir einen Nachweis über Deine abgeschlossene Pflegeausbildung sowie eine Kopie Deines Ausweises als Identitätsnachweis.
- Um als Alltagshelfer bei Pflegix zu starten, benötigst Du zwingend einen Gewerbeschein sowie eine Kopie Deines Personalausweises als Identitätsnachweis.
Vorteile von Pflegix
Als Selbstständige/r bei Pflegix bestimmst Du die Rahmenbedingungen Deiner Arbeit und genießt viele Vorteile:
- Attraktiver Verdienst – Du legst Deine gewünschte Vergütung selbst fest
- Automatische Kundenakquise
Wir informieren Dich über Aufträge in Deiner Nähe - Freie Auftragslage
Du entscheidest, wann, wo und für wen Du arbeiten möchtest - Sicherheit
Du bist über Pflegix haftpflichtversichert, falls während einer über Pflegix gebuchten Leistung versehentlich ein Schaden entsteht - Datenschutz
Wir fragen von Dir nur Informationen ab, die wir auch wirklich benötigen und verschlüsseln diese mittels SSL. Eine Familie erhält erst dann Zugriff, wenn Du eine Zusammenarbeit startest. - Bequeme Zahlungsabwicklung
Du brauchst Dich um keinen Papierkram zu kümmern, die Rechnungen schreiben wir für Dich - Kompetente Beratung
Bei Fragen und Problemen steht Dir unser kompetentes Care-Team zur Verfügung
Wie werde ich Helfer bei Pflegix?
Über unser Online-Portal Pflegix hast Du die Möglichkeit, Familien in Deiner Nähe bei der Alltagsbewältigung unterstützen.
Registriere Dich als Helfer ganz unkompliziert über unsere Website, lege Dir ein Konto an und lade wichtige Unterlagen hoch – wie etwa relevante Qualifikationen oder eine Kopie Deines Personalausweises.
Bevor wir Dein Profil freischalten, führen wir ein kurzes telefonisches Willkommensgespräch mit Dir durch, um Dich besser kennen zu lernen, deine Identität zu prüfen und Dir unsere Plattform näher zu bringen. So erleichtern wir Dir den Start bei Pflegix.
Wir stehen Dir bei Fragen oder Problemen jederzeit zur Seite, geben ausführliche Hilfestellung und bieten konkrete Lösungsvorschläge an.
Nach der Freischaltung Deines Profils kannst Du sofort starten und Aufträge in Deiner Nähe finden. Hast Du einen passenden Auftrag gefunden, vereinbarst du mit Deiner Familie ein erstes persönliches Kennenlernen, um die Rahmenbedingungen der weiteren Zusammenarbeit festzulegen.
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Fazit: so kannst Du Dich in der Pflege selbstständig machen
Der Schritt in die Selbstständigkeit will gut überlegt sein. Je nach Art Deiner Tätigkeit musst Du ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit anmelden und Dich selbstverantwortlich um Versicherungs- und Steuerangelegenheiten kümmern.
Besonders im Bereich Pflege kann es aber viele Vorteile mit sich bringen, sich selbstständig zu machen. So genießt Du als Selbstständige/r in der Pflege viele Freiheiten, bist Dein eigener Chef und wirst zudem oft besser bezahlt als in einer Festanstellung.
Egal ob als Pflegefachkraft, Alltagshelfer oder mit welcher Qualifikation auch immer – Pflegix biete Dir eine Plattform, einfach und unkompliziert selbstständig als Helfer zu arbeiten und Familien in Deiner Nähe im Alltag zu unterstützen.
Haben Sie Fragen zur Selbstständigkeit als Alltagshelfer? Unser Care-Team steht ihnen über den Dienst von Whatsapp zur Verfügung.
Geschrieben am 23.12.2019 von Saskia Beck