Vorteile des Kleingewerbes auf einen Blick
✔️ Einfache Anmeldung (Hilfestellung bietet diese Checkliste)
✔️ Geringe Einstiegsbarrieren in die Selbstständigkeit
✔️ Verringerter Aufwand und Steuern (bei Nicht-Überschreiten bestimmter Grenzen)
✔️ In jeder Lebensphase möglich
Kleingewerbe: Der 1. Schritt in die Selbstständigkeit
Die schnellste und einfachste Form in Deine Selbstständigkeit zu starten ist die Anmeldung eines Gewerbes bzw. eines Gewerbescheins. Was auf den ersten Blick kompliziert wirkt, ist im Grunde ganz einfach. Bevor wir Dir jedoch die einzelnen Schritte erklären, zunächst einmal die Antworten auf die zwei wichtigsten Fragen zum Thema Gewerbe:
Wann benötige ich für meine Tätigkeit einen Gewerbeschein?
Die Frage nach einer Definition des Gewerbebegriffs beantworten das bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Gewerbeordnung (GewO) sowie die Steuer- und Sozialgesetzbücher wie folgt: Ein Gewerbe ist grundsätzlich…
- jede legal unternehmerische Tätigkeit,
- die in eigener Verantwortung
- nach außen erkennbar
- auf eigene Rechnung
- dauerhaft (also wiederholt und regelmäßig) und
- gegen Entgelt ausgeübt wird, um Gewinn zu erzielen.
Gehst du einer solchen Tätigkeit nach, beispielsweise in dem Du als Haushalts- oder Einkaufshilfe tätig sein willst, benötigst Du für Deine Arbeit einen Gewerbeschein.
Hinweis: bist Du Freiberufler und arbeitest beispielsweise in einem der Katalogberufe des §18 EStG, musst Du kein Gewerbe anmelden. Springe unten direkt zu Schritt 2.
Gewerbe oder Kleingewerbe – wo ist der Unterschied?
An einen normalen Gewerbebetrieb sind per Gesetz einige Vorschriften und Regelungen gebunden. Um Menschen, die gerade mit einer selbstständigen Tätigkeit beginnen oder auch kleinere Unternehmungen zu entlasten existiert das sogenannte Kleingewerbe.
Ob es sich bei der ausgeübten Tätigkeit um ein Gewerbe oder ein Kleingewerbe handelt, ist abhängig von Art und Umfang des Geschäftsbetriebs. Größenschwellen für ein Kleingewerbe bezüglich Gewinn und Umsatz liegen bei 60.000€ Gewinn bzw. 600.000€ Umsatz pro Geschäftsjahr.
Bleibst Du unter diesen Grenzen, betreibst Du folglich ein Kleingewerbe. Dieses bringt viele Vorteile mit sich:
- schnelle, unkomplizierte Gründung ohne Startkapital
- Befreiung von der Pflicht zur doppelten Buchführung
- Befreiung von der Pflicht zur Inventur- und Bilanzerstellung
- keine Veröffentlichung des Jahresabschlusses
Weitere Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen und notwendigen Voraussetzungen für ein Kleingewerbe erhältst Du in unserem Magazin-Artikel
Suchst Du als pflegende/r Angehörige/r oder Betroffene/r Unterstützung? Wende Dich vertrauensvoll an das Team von pflegiX
Checkliste – das benötigst Du, um starten zu können
Wenn Du Dich dazu entschlossen hast, ein (Klein-) Gewerbe anzumelden und in Deine Selbstständigkeit zu starten, hilft Dir die folgende Checkliste mit einem Überblick über Deine nächsten Schritte:
1. Anmeldung beim Gewerbeamt
Für die Anmeldung Deines Gewerbescheins suchst Du zunächst Dein lokales Gewerbe- bzw. Ordnungsamt auf. Dieses befindet sich in der Regel im Rathaus Deiner Stadt oder Gemeinde. Wenn Du Dir unsicher bist, findest Du hier einen Behördenwegweiser des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Tipp: auf den Websites der Gewerbe- bzw. Ordnungsämter findest Du in der Regel auch schon eine Übersicht über die von Dir auszufüllenden Formulare. Diese kannst Du herunterladen und so bereits schon in Ruhe zuhause ausfüllen.
Das Gewerbeamt prüft, ob Du alle Voraussetzungen für ein Gewerbe erfüllst. Ist dies der Fall, informiert es automatisch das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer (IHK), das statistische Landesamt, die Gewerbeaufsicht und die Berufsgenossenschaft informiert.
Du musst selber nicht weiter aktiv werden, die oben genannten Stellen melden sich bei Dir, falls sie weitere Informationen benötigen.
Was kostet mich die Gewerbeanmeldung?
Die notwendigen Dokumente zur Gewerbeanmeldung können oftmals auf der Website des jeweiligen Gewerbeamts heruntergeladen werden. Die Gebühr für die Gewerbeanmeldung ist je nach Gewerbeamt unterschiedlich und beträgt zwischen 10 Euro und 40 Euro.
2. Fragebogen des Finanzamts
Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt sendet Dir das Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Deiner Tätigkeit zu. Dieser muss von Dir ausgefüllt und an das Finanzamt zurückgeschickt werden. Mit unserer Ausfüllhilfe zur steuerlichen Erfassung kannst Du diesen Schritt problemlos meistern.
Hinweis: bist du als Freiberuflicher tätig, solltest Du Dich innerhalb von 4 Wochen nach dem Start Deiner Geschäftstätigkeit selbstständig beim Finanzamt melden.
3. Anmeldung bei der Industrie – & Handelskammer (IHK)
Im Anschluss an die Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung folgt die Anmeldung in einer der 80 Industrie- und Handelskammern (IHK) in Deutschland. Die Mitgliedschaft ist für alle deutschen Unternehmen mit Ausnahme von Freiberuflern, landwirtschaftlichen Betrieben und Handwerkern Pflicht.
Keine Sorge: Bis zu einem Jahresertrag von 5.200 € im Jahr aus einem Gewerbebetrieb fallen keine Mitgliedsbeiträge an! Liegt Dein Jahresgewinn darüber, ist die Höhe des Jahresbeitrags von dem genauen Wert abhängig. Auf der Website der IHK findest Du auch noch einmal alle Informationen.
4. Registrierung bei der Berufsgenossenschaft
Die letzte Anmeldung um die Du Dich kümmern musst, ist die Anmeldung Deiner gewerblichen Selbstständigkeit bei der Berufsgenossenschaft. Berufsgenossenschaften sind maßgeblich für die Gesundheit im Unternehmen zuständig. Sie sind Unfallversicherungsträger, kümmern sich um Arbeitsunfälle und deren Folgen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren und den Arbeitsschutz.
Berufsgenossenschaften gibt es für verschiedenen Branchen. Über die Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) findest Du alle relevanten Informationen. Für Dich als Seniorenbetreuer oder Alltagshelfer ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) relevant.
Die Anmeldung, die Du spätestens eine Woche nach Gründung vornehmen solltest, kannst Du ganz einfach online über die Website der BGW oder mithilfe der dort hinterlegten pdf-Anmelde-Formulare erledigen.
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Das solltest Du außerdem beachten
Nun hast Du es fast geschafft und alle notwendigen Schritte zur Anmeldung Deiner Selbstständigkeit hinter Dich gebracht. Worauf Du noch achten solltest haben wir Dir hier als Gedankenstütze zusammengefasst:
Kalkuliere Deinen Stundenlohn geschickt
In die Kalkulation Deines Stundenlohns, solltest Du sowohl die anfallenden Kosten als auch den erhofften Gewinn mit einbeziehen. Auch Deine zusätzliche Ausbildung, beispielsweise als examinierte Pflegekraft oder zertifizierte Betreuungskraft mit entsprechender Erfahrungen kannst Du in Deinem Stundenlohn berücksichtigen – verkaufe Dich dabei nicht unter Wert: Du hast Deinen Preis und diesen kannst Du auch ruhig vertreten!
Beschäftige Dich mit Deiner Krankenversicherung
Als (Teilzeit-) Angestellter, Student, Rentner oder Arbeitssuchender bist Du in der Regel ganz normal weiter krankenversichert. Dennoch ist es empfehlenswert, sich mit der eigenen Krankenkasse in Verbindung setzen, das eigene Kleingewerbe anzugeben um auf etwaige Veränderungen vorbereitet zu sein.
Beachte Deine Verdienstgrenzen
Je nachdem in welcher Lebensphase Du Dich befindest, kann es sein, dass es sinnvoll ist, auf bestimmte Verdienstgrenzen zu achten.
Für den Erhalt des Studentenstatus ist es beispielsweise wichtig, dass Du im Monat nicht mehr als 450 Euro verdienst. Beziehst Du BAföG oder Kindergeld solltest Du außerdem die jährliche Verdienstgrenze von 4.880€ nicht überschreiten um Kürzungen zu vermeiden.
Auch als Rentner oder Arbeitssuchender gibt es gewisse Grenzen bezüglich Einsatzzeit und Verdienst, die Deinen Leistungsanspruch beeinflussen. Weitere Informationen findest Du in unserem Artikel zur nebenberuflichen Selbstständigkeit. Auch das Arbeitsamt oder die Rentenversicherung können Dir bei Fragen weiterhelfen.
Besprich Dich mit einem Steuerberater
Die Höhe und Art der anfallenden Steuern hängen von Deiner individuellen Situation ab. Aus diesem Grund raten wir Dir, Dich mit einem Experten zu dem Thema Steuern zu besprechen. Allgemein lässt sich sagen, dass Du als Kleingewerbetreibender bis zum Überschreiten einiger Grenzbeträge die folgende Steuern nicht berücksichtigen musst:
- Umsatzsteuer
Wenn der Umsatz Deines Gewerbes im vergangenen Jahr nicht mehr als 22.000 Euro betrug und im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro betragen wird, bist Du vom Ausweis und Zahlung der Umsatzsteuer befreit (Stand Januar 2020) - Gewerbesteuer
Wenn der Gewinn (Einnahmen abzgl. Ausgaben) Deines Gewerbes jährlich nicht mehr als 24.500 Euro beträgt, bist Du von der Zahlung der Gewerbesteuer befreit. - Einkommensteuer
Wenn Du nicht mehr als 9.408 Euro im Jahr als Alleinstehende/r in Deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit verdienst (18.816 Euro für Verheiratete; Stand Januar 2020), zahlst Du keine Einkommenssteuer.
Wichtig: Die Informationen auf dieser Website wurden sorgfältig und gewissenhaft zusammengestellt. Dennoch können wir keine Richtigkeit und Vollständigkeit gewähren und die Informationen stellen keine individuelle steuerliche Beratung dar. Bei Steuerfragen zu Deinem Einzelfall (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer) empfehlen wir Dir, Kontakt zu einem unabhängigen Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein aufzunehmen und Dich dort beraten zu lassen.
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Fazit: Mit dem Kleingewerbe unkompliziert in die Selbstständigkeit
Ein Kleingewerbe ist die perfekte Möglichkeit Dich mit der Selbstständigkeit vertraut zu machen und einen lukrativen Nebenverdienst zu erwirtschaften. Dadurch, dass Du als Kleingewerbetreibender unterhalb gewisser Umsatz- und Gewinngrenzen bleibst, entfallen außerdem Pflichten wie die doppelte Buchführungspflicht oder die Zahlung einiger Steuern.
Die Anmeldung eines Gewerbes ist in der Regel problemlos möglich und lässt sich mit Hilfe unserer Checkliste schnell und einfach umsetzen.
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Geschrieben am 22.04.2020 von Isabel Miazgowski