Mit der Verhinderungspflege erhalten pflegende Angehörige eine Entlastung von bis zu 1.612 Euro im Jahr. Wer leistungsberechtigt ist und wie Sie stundenweise Verhinderungspflege beantragen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
(Stundenweise) Verhinderungspflege: Die 7 wichtigsten Infos vorab
Verhinderungspflege können Pflegebedürftige erhalten, die zum Zeitpunkt der Verhinderung mindestens Pflegegrad 2 besitzen.
Verhinderungspflege können nur Pflegebedürftige erhalten, die vorher mindestens 6 Monate von einer Person aus ihrem privaten Umfeld in häuslicher Umgebung betreut worden sind (Aufgepasst: Pflegebedürftige, die stattdessen von einem Pflegedienst betreut wurden, haben keinen Anspruch auf Verhinderungspflege!)
Verhinderungspflege kann für maximal 6 Wochen pro Jahr genutzt werden.
Die Kosten der Verhinderungspflege übernimmt die Pflegekasse.
Jährlich können bis zu 1.612 Euro Verhinderungspflegegeld in Anspruch genommen werden.
Wird Verhinderungspflege mit der Kurzzeitpflege kombiniert, können sogar bis zu 2.418 Euro im Jahr in Anspruch genommen werden.
Verhinderungspflege kann bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragt werden.
Die Verhinderungspflege ist eine Art Ersatzpflege, die dazu dient, pflegende Angehörige zu entlasten. Ihnen wird eine Pause eingeräumt, wenn sie für einen gewissen Zeitraum die häusliche Pflege nicht übernehmen können. Gründe kann es dafür viele geben z. B. wenn Sie als pflegender Angehöriger einen Urlaub machen möchten oder selber krankheitsbedingt ausfallen.
In diesen Fällen wird eine Ersatzpflegeperson benötigt, die die Pflege und Betreuung übernimmt. Diese sogenannte Verhinderungspflege kann für einen Zeitraum von insgesamt 6 Wochen (42 Tage) im Jahr geltend gemacht werden.
Wie die Verhinderungspflege aufgeteilt wird, bleibt pflegenden Angehörigen selbst überlassen. Sie können stundenweise oder tageweise Verhinderungspflege erhalten und wählen, ob sie diese einzeln oder am Stück in Anspruch nehmen möchten.
Stundenweise Verhinderungspflege: flexibel und unkompliziert
Bei der stundenweisen Verhinderungspflege wird die Ersatzpflege nur für weniger als 8 Stundenpro Tag in Anspruch genommen, z. B. wenn der pflegende Angehörige an einem Abend ins Theater gehen möchte und deshalb für ein paar Stunden eine Ersatzpflegeperson benötigt, die für ihn einspringt. Demgegenüber ist die Ersatzpflegeperson bei der tageweisen Verhinderungspflege 8 Stunden oder länger im Einsatz.
Die stundenweise Verhinderungspflege ist für Angehörige attraktiv, die ihre Liebsten nicht so lange in fremde Obhut geben möchten. Auch ist von Vorteil, dass Tage an denen die stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird, nicht zu den maximal 42 Tagen des Leistungsbezugs gezählt werden.
Über unsere Online-Plattform Pflegix können pflegende Angehörige online und deutschlandweit nach einem passenden Helfern als Ersatzpflegeperson in ihrer Nähe suchen. Unsere Helfer bieten stundenweise Verhinderungspflege im Bereich der häuslichen Pflege, Alltagshilfe und weiterer Betreuungsdienstleistungen an.
Beispiel für stundenweise Verhinderungspflege
Lisa betreut ihre Mutter ganztägig in häuslicher Pflege. Für Entlastung im Alltag beauftragt Lisa gelegentlich eine Seniorenbetreuung, die stundenweise für ihre Mutter kocht, sich mit ihr unterhält und sie zu Arztbesuchen begleitet. Ab und zu beauftragt Lisa auch eine Haushaltshilfe, die sie bei der Grundreinigung des Hauses unterstützt.
Der Zeitraum von Lisas Abwesenheit und die Ersatzpflege von Lisas Mutter umfasst pro Tag in etwa fünf Stunden. Lisa kann folglich auf die stundenweise Verhinderungspflege zurückgreifen und entsprechende Leistungen beantragen.
Unterscheidung tage- und stundenweise Verhinderungspflege
Bei der Unterscheidung zwischen tage- und stundenweiser Verhinderungspflege kommt es nicht auf die Anzahl der Stunden an, in denen eine Vertretungskraft den Pflegebedürftigen versorgt, sondern auf die Anzahl der Stunden, die die Pflegeperson tatsächlich abwesend ist.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Verhinderungspflege?
Für den Anspruch auf Verhinderungspflege gelten folgende Voraussetzungen:
Der Pflegebedürftige benötigt mindestens Pflegegrad 2. Dieser muss spätestens ab dem ersten Tag an dem Verhinderungspflege beantragt werden soll vorliegen.
Der Pflegebedürftige muss min. sechs Monate in häuslicher Umgebung durch eine nicht erwerbsmäßig tätige Person gepflegt worden sein. Die Bestätigung, also ein Nachweis, dass die Pflege in diesem Zeitraum notwendig war, kann z. B. vom jeweiligen Hausarzt ausgestellt werden.
Gut zu wissen: der Nachweis über den sechsmonatigen Pflegezeitraum steht nicht in Zusammenhang mit dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen. Hierbei geht es lediglich um die Zeit in der Pflege benötigt wurde. Auch muss die Pflege dabei nicht immer von der gleichen Person ausgeführt worden sein. Wichtig ist nur, dass der Pflegebedarf seit min. sechs Monaten vorhanden ist und die pflegende Person die Pflege nicht erwerbsmäßig ausgeführt hat.
Um das Verhinderungspflegegeld zu erhalten, muss ein Verhinderungspflege-Antrag gestellt worden sein (nähere Infos dazu weiter unten im Beitrag)
Hinweis: Diese Auflistung dient einer groben Orientierung und entspricht nicht dem Anspruch auf Vollständigkeit. Falls Sie im Einzelfall Fragen zu den Voraussetzungen haben, kontaktieren Sie am Besten Ihre Pflegekasse und lassen sich dort beraten.
Verhinderungspflege: Wer kann sie übernehmen?
Wer als Vertretung während der Pflegeauszeit einspringt, entscheidet der Pflegebedürftige selbst. Folgende Personen können die Verhinderungspflege übernehmen:
Erwerbsmäßige Pflegekräfte, z. B. ambulante Pflegedienste,
nicht erwerbsmäßige Pflegekräfte z. B. Nachbarn oder Bekannte,
nahe Verwandte bzw. Verschwägerte und Personen, die im selben Haushalt leben.
Je nachdem wer die Verhinderungspflege ausführt variiert die Leistungshöhe der Verhinderungspflege, mehr Informationen dazu finden Sie weiter unten im Artikel.
Verhinderungspflege: Welche Leistungen werden anerkannt?
Zur Verhinderungspflege gehören alle Leistungen, die die eigentliche Pflegeperson auch übernimmt. Darunter fällt die Grundpflege, die z. B. alle Aufgaben im Bereich der Körperpflege, Unterstützung beim Toilettengang, Hilfe bei der Nahrungsmittelaufnahme sowie die Förderung der Mobilität des Pflegebedürftigen einschließt.
Auch Haushaltsdienstleistungen werden in der Verhinderungspflege übernommen. Diese umfassen Aufgaben, die alltäglich im Haushalt anfallen, wie die Reinigung der Wohnung, das Waschen von Wäsche, Gartenarbeit oder handwerkliche Tätigkeiten. Darüber hinaus können auch Betreuungsleistungen wie z. B. die Seniorenbetreuung oder Seniorenbegleitung außerhalb des Hauses geltend gemacht werden.
Die Behandlungspflege (z. B. die Ausgabe von Medikamenten) gehört nicht zu den Leistungen der Verhinderungspflege. Diese muss durch examiniertes Pflegepersonal durchgeführt werden und wird nicht von der Pflege-, sondern von der Krankenkasse übernommen.
Verhinderungspflege-Antrag: So stellt man ihn richtig
Um Leistungen der Verhinderungspflege zu erhalten, ist es wichtig, einen Antrag zu stellen. Darin wird unter anderem abgefragt:
Pflegegrad des Pflegebedürftigen
Dauer der bereits erfolgten Pflege
Angaben zur Person, die die Verhinderungspflege übernimmt
Zeitraum der Ersatzpflege
Sobald der Antrag ausgefüllt ist, kann dieser bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden. Dies kann durch den Versicherten selbst erfolgen. Er kann aber auch eine Person bevollmächtigen, dies für ihn zu erledigen, wenn er selbst nicht (mehr) in der Lage dazu ist. Die verschiedenen Antragsformulare der Krankenkassen sind in der Regel auf den entsprechenden Websites zu finden.
Ist Verhinderungspflege rückwirkend beantragbar?
Verhinderungspflege kann sowohl im Voraus als auch rückwirkend beantragt werden. Wird der Antrag rückwirkend gestellt, können Quittungen oder Rechnungen beigefügt werden, damit ersichtlich wird, welche Kosten entstanden sind und diese zeitnah beglichen oder erstattet werden können. Ein detaillierter Leistungsnachweis ist nicht notwendig.
Es ist also nicht zwingend erforderlich, Verhinderungspflege im Voraus zu beantragen – die Praxis zeigt zudem, dass dies oftmals gar nicht möglich ist, da z. B. ein krankheitsbedingter Ausfall der Pflegeperson nicht vorhergesagt werden kann.
Tipp: Bewahren Sie alle Quittungen und Belege, die mit der Pflege im Zusammenhang stehen sicher auf, um diese dann später der Pflegekasse vorlegen zu können.
Liste: Verhinderungspflege-Antrag von AOK, TK und mehr
Nachfolgend sind eine Auswahl an Antragsformularen für die Verhinderungspflege verschiedener Krankenkassen aufgelistet:
Wann verfällt der rückwirkende Anspruch auf Verhinderungspflege?
Die Verjährungsfrist für Sozialleistungen wie Verhinderungspflege beträgt laut § 45 Abs. I SGB I vier Jahre. Während dieser Zeit lassen sich Leistungen nachträglich anrechnen.
Wie viel lässt sich über die Verhinderungspflege abrechnen?
Die Höhe der Leistungen ist davon abhängig, wer die Verhinderungspflege ausführt. Es wird unterschieden zwischen Pflegepersonen, die
mit der pflegebedürftigen Person nicht bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind und nicht im gleichen Haushalt leben und
Personen, die nahe Verwandte sind, in häuslicher Gemeinschaft leben und die Pflege nicht erwerbsmäßig ausüben.
Nicht verwandte Pflegepersonen
Ist die Pflegeperson nicht verwandt bzw. verschwägert mit dem Pflegebedürftigen und lebt nicht im gleichen Haushalt, können bis zu 1.612 Euro in Anspruch genommen werden.
Nahe Verwandte als Pflegeperson
Nahe Verwandte können grundsätzlich nur den 1,5-Fachen Betrag vom Pflegegelddes jeweiligen Pflegegrades erhalten (nähere Erläuterung siehe Tabelle). Jedoch können notwendige Aufwendungen wie z. B. Fahrtkosten oder Verdienstausfälle geltend gemacht werden, sodass die in Anspruch zu nehmenden finanziellen Leistungen insgesamt bis zu 1.612 Euro betragen können. Dies gilt auch, wenn nahe Angehörige die Pflege erwerbsmäßig ausführen.
Übersichtstabelle zu Leistungen der Verhinderungspflege
Pflegegrad
Verhinderungspflege durchgeführt von sonstigen Personen
Verhinderungspflege durchgeführt von nahen Angehörigen
Maximal Leistungen für bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr in Euro
Maximal Leistungen für bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr in Euro
1
–
–
2
1.612
474 (1,5-Faches von 316)
3
1.612
817,50 (1,5-Faches von 545)
4
1.612
1.092 (1,5-Faches von 728)
5
1.612
1.351,50 (1,5-Faches von 901)
Ist die stundenweise Verhinderungspflege steuerpflichtig?
Des Öfteren taucht die Frage auf, ob die Leistungen der Verhinderungspflege steuerpflichtig sind. Dies hängt davon ab, welche Person die Verhinderungspflege durchführt, wie oft diese durchgeführt wird und bei wie vielen Personen sie durchgeführt wird.
Für nahe pflegende Angehörige ist die Verhinderungspflege steuerfrei. Da es sich hier um eine Sozialleistung handelt, muss der Pflegebedürftige selbst auch keine Steuern zahlen.
Generell gilt: Wer jemanden pflegt, dafür Lohn erhält und sich unsicher ist, ob er Steuern zahlen muss, sollte sich mit seinem Finanzamt abstimmen. Grundsätzlich ist bei der Frage, ob Steuern gezahlt werden müssen oder nicht die Höhe des Einkommens entscheidend.
Verhinderungspflege und Pflegegeld
Sie erhalten bei der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege weiterhin Pflegegeld. Die Höhe des an Sie ausgezahlten Pflegegeldes hängt jedoch von der Dauer ab, in der die Verhinderungspflege genutzt wird. Wird die Verhinderungspflege über mehr als zwei aufeinanderfolgende Tage (mit jeweils min. 8 Stunden) hinweg in Anspruch genommen, wird anteilig dieHälfte des Pflegegeldes weitergezahlt. Am ersten und letzten Tag hingegen der volle Betrag.
Rechenbeispiel: tageweise Verhinderungspflege und Pflegegeld
Die Pflegeperson eines Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 ist im Mai für 15 Tage verhindert. Für diesen Zeitraum wird die Verhinderungspflege in Anspruch genommen. Das Pflegegeld, das vor und nach der Verhinderungspflege bezogen wird, beträgt 316 Euro.
Das Pflegegeld wird anteilig ausgezahlt. Jeweils für den ersten und letzten Tag der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld voll ausgezahlt (2/30 x 316 = 21,06). Für die 13 Tage dazwischen wird das Pflegegeld nur zu 50% ausgezahlt (316/2 = 158 x 13/30 = 68,46 Euro).
Insgesamt wird für den Zeitraum der Verhinderungspflege also ein Pflegegeld von 89,54 Euro bezogen und für den gesamten Monat ein Pflegegeld von 247,54 Euro.
Stundenweise Verhinderungspflege und Pflegegeld
Ein großer Vorteil der stundenweisen Verhinderungspflege ist, dass weiterhin der volle Betrag des Pflegegelds ausgezahlt wird. Im obigen Beispiel also 316 Euro im betreffenden Monat.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Was genau ist der Unterschied zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege?
Sowohl bei der Verhinderungspflege als auch bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um eine Übergangspflege. Die Kurzzeitpflege bezeichnet jedoch die vorübergehende vollstationäre Pflege eines Pflegebedürftigen, während die Verhinderungspflege ambulant und/oder teilstationär durchgeführt werden kann.
Auch für die Kurzzeitpflege können Leistungen im Wert von 1.612 Euro pro Jahr in Anspruch genommen werden. Im Unterschied zur Verhinderungspflege ist es allerdings nicht nötig, dass eine Vorauspflege von 6 Monaten erfolgt ist.
Kombination von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Laut SGB XII kann sich der Betrag der Verhinderungspflege erhöhen, wenn Leistungen aus der Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen wurden. Bis zu 50% des Leistungsbetrags der Kurzzeitpflege, also 806 Euro, können pro Kalenderjahr für die Verhinderungspflege verwendet werden. Es stehen also bis zu 2.418 Euro jährlich zur Verfügung.
Um die Mittel der Kurzzeitpflege zusätzlich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie lediglich im Antrag auf Verhinderungspflege ankreuzen, dass Sie, falls die Mittel der Verhinderungspflege nicht ausreichen, nicht verwendete Mittel der Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen möchten.
Fazit: Stundenweise Verhinderungspflege als Entlastung pflegender Angehöriger!
Die Verhinderungspflege bietet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, von ihren Aufgaben entlastet zu werden. Jährlich können in einem Zeitraum von bis zu 6 Wochen bis zu 1.612 Euro genutzt werden – vorausgesetzt, die Verhinderungspflege wird nicht von nahen Angehörigen oder einem Mitbewohner durchgeführt. In diesem Fall sind die Leistungen auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes beschränkt, können aber durch Fahrtkostenerstattungen auch auf bis zu 1.612 Euro steigen.
In Kombination mit den Leistungen der Kurzzeitpflege lassen sich für die Verhinderungspflege sogar bis zu 2.418 Euro anrechnen.
Besonders praktisch ist die stundenweise Verhinderungspflege: bei einer Verhinderung von weniger als acht Stunden an einzelnen Tagen erhalten pflegende Angehörige weiterhin das volle Pflegegeld.
Voraussetzung für die Leistungserstattung der Verhinderungspflege ist ein Antrag bei der Pflegekasse. Diese Leistungen lassen sich rückwirkend bis zu 4 Jahre anrechnen.
Für die stundenweise Verhinderungspflege können vor allem externe Helfer eingesetzt werden, die auf eigene Rechnung vielseitige Aufgaben übernehmen. Viele Tätigkeiten wie die Betreuung oder Aufgaben im Haushalt können beispielsweise auch von nicht-ausgebildeten Helfern übernommen werden.
Suchen Sie stundenweise Unterstützung, die Sie mit den Leistungen der Verhinderungspflege abrechnen können? Bei Pflegix finden Sie den passenden Helfer in Ihrer Nähe!