Informationen und News zu Pflegedienst
Was macht eine Seniorenbetreuung?
Die Aufgaben einer Seniorenbetreuung können je nach Bedarf des Kunden variieren, können jedoch Folgendes umfassen: Seniorenbetreuung kann in Form von professionellen Dienstleistungen durchgeführt werden, zum Beispiel durch Pflegeheime oder durch Pflegedienste, aber auch durch Familienmitglieder oder Freunde.
Alltagshelferin Elvisa über ihre Erfahrungen mit pflegiX
Elvisa Sabanovic (39) ist seit Juni 2020 als Helferin bei Pflegix tätig und betreut hilfebedürftige Menschen im Alltag. Uns hat sie über ihre Erfahrungen mit ihren bisherigen Partner-Aufträgen berichtet und erzählt, was die Arbeit mit Familien für sie besonders macht. Jetzt mehr lesen!
Wie stelle ich einen Antrag auf Pflegegeld?
Welche Schritte sind beim Pflegegeldantrag wichtig? Um einen Antrag auf Pflegegeld zu stellen, solltest du folgende 6 Schritte beachten: Es ist wichtig zu wissen, dass die Verfahren und Anforderungen für die Beantragung von Pflegegeld je nach Bundesland unterschiedlich sein können. Stelle daher sicher, dass du dich über die für dich geltenden Regelungen informierst oder lass' dich von einer Pflegeberatung unterstützen. Ist eine Pflegeberatung vorab sinnvoll? Ja, eine Pflegeberatung vorab kann durchaus sinnvoll sein. Pflegeanträge stellen, Leistungsansprüche erklären und rechtzeitig Hilfen in Anspruch nehmen bevor Angehörige überlastet sind – das sind häufige Aufgaben unserer Pflegeberater. Dabei kommen alle unsere Pflegeberater aus der Praxis und geben gern Anleitung und Hilfestellen um den Alltag sicher und gut versorgt zu gestalten. Was umfasst eine Pflegeberatung? Die Pflegeversicherung übernimmt neben dem verpflichtenden Beratungsbesuch für Pflegegeldempfänger nach §37/3 auch eine erweiterte Beratung nach §7a zur Bedarfsermittlung und Erstellung eines individuellen Versorgungsplans. Leistungen einer Pflegeberatung: Wie komme…
Welche Dienstleister in NRW unterstützen Senioren im Alltag?
Wenn Sie pflegebedürftig sind und mindestens Pflegegrad 1 haben, können Sie Leistungen anerkannter Anbieter in Anspruch nehmen und den Entlastungsbetrag von 125 € monatlich für die entstehenden Kosten einsetzen. Reichen Sie dazu die Rechnung des Anbieters bei Ihrer Pflegekasse ein. Vom Bundesland Nordrhein-Westfalen nach § 45 SGB XI anerkannte Betreuungsdienste und Pflegedienste kommen zu Ihnen nach Hause und helfen im Alltag und bei haushaltsnahen Dienstleistungen. Der Betreuungsdienst pflegiX ist in folgenden Städten für Sie da: Was kostet eine Stunde Haushaltshilfe vom Betreuungsdienst pflegiX? Wir sind im Rahmen unserer Betreuungsdienstleistungen für Sie da. Für eine Stunde bei Ihnen zu Hause berechnen wir 32,40 Euro zzgl. 3,50 Euro Anfahrtspauschale. PflegiX Kontaktdaten zum Kontaktformular Website www.pflegix.de Email hallo@pflegix.de WhatsApp 01577 80000 80 Telefon 0234 - 5200 7440
Verhinderungspflege voll ausschöpfen: 1.612 Euro für die Ersatzpflege
Die Verhinderungspflege bis zu einem Betrag von 1.612 Euro ist ein Angebot der Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2. Sie dient der zeitlich begrenzten Entlastung für pflegende Angehörige. Sie kommt genau dann zum Einsatz, wenn Sie als pflegender Angehöriger Urlaub benötigen, weil beispielsweise persönliche Termine anstehen oder eine Auszeit notwendig wurde. Daher wird die Verhinderungspflege auch als Ersatzpflege bezeichnet, da die ambulante Pflege einer Fachkraft den Familienangehörigen befristet ersetzt.
Wie kann man den Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe einsetzen?
Alles Wichtige über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Kurzzeitpflege: Ihre Auszeit bei der Pflege von Angehörigen
Sie pflegen einen Angehörigen und benötigen eine Auszeit? Sie hatten einen Unfall oder sind selbst erkrankt? Sie wünschen sich einfach mal wieder Urlaub? Dann nutzen Sie die Kurzzeitpflege. Wir fassen für Sie zusammen, was das bedeutet und wie Sie davon profitieren.
Stundenweise Verhinderungspflege: So profitieren pflegende Angehörige!
Erfahren Sie hier alles Wichtige zur stundenweisen Verhinderungspflege, sowie zur Ersatzpflege bei Demenz und Pflegebedürftigkeit.